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Montabaur 5/46/83

Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebe­nenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumnis - Zuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerunde­ten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000-603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass.Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, den 17.11.1983 Verbandsgemeinde Montabaur Ve rband sgemei ndekasse

Die l/erwaltung informiert

Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

VHS KURS, Nr, 82 A NÄHEN FÜR ANFÄNGER

Es werden Kenntnisse im Zuschneiden und Nähen sowie Flicken und Reparieren der Kleidung vermittelt.

Beginn: Montag, 5. Dezember 1983, 18.00 Uhr Dauer: 10 Abende (jeweils von 18.00-20.00 Uhr)

Ort: Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur

(Handarbeitsraum)

Leitung: Angela Becker Gebühren: 50,- DM.

Benötigtes Material am ersten Abend: gr. Packpapier, Bleistift, Lineal, Zentimetermaß und Schere.

Schluckimpfung im Winter 1983/84

Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.

Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei I mplgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8- 10 Monaten erforderlich.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

1- die Kinder des Geburtsjahrganges 1982 soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden ( und der Jahrgang 1983 ab 3. Lebensmonat,

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung)

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung,

dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung),

vierte Impfung (Auff risch impf ung) im 10. Lebensjahr (ca. 4. i Schuljahr),

weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jahren.

An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:

a) wer früher weniger al 3 x geimpft wurde,

b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat

c) wer vor mehr als 10 Jahren, das letzte Mal an einer Schluck­impfung teilgenommen hat.

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minder­jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung ab­geben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Ein­wohnermeldeamt oder Ortspolizeibeibehörde) und bei dem je­weiligen Ortsbürgermeister erhältlich.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgang bekannt:

Horressen

Eigendorf

Niederelbert

Oberelbert

Welschneudorf

Hübingen

Horbach

Gackenbach

Daubach

Stahlhofen

Untershausen

Holler

Eschelbach

Heiligenroth

Großholbach

Rupp.-Goldh.

Girod-Kleinholb.

Boden

Wirzenborn

Reckenthal

Bladernheim

Ettersdorf

Heilberscheid

Nomborn

Nentershausen

Görgeshausen

Niedererbach

Kadenbach

Eitelborn

Neuhäusel

Simmern

Montabaur

Mittwoch, 23.11.83 14.00 Uhr Waldschule Mittwoch, 23.11.83 14.00 Uhr Waldschule Mittwoch, 23.11.83 14.20 Uhr Schule Mittwoch, 23.11.83 14.20 Uhr Sportlerum

kleidehaus

Mittwoch, 23.11.83 15.00 Uhr Schule Mittwoch, 23.11.83 15.20 Uhr Gemeindehaus Mittwoch, 23.11.83 15.40 Uhr Schule Mittwoch; 23.11.83 15.40 Uhr Schule Mittwoch, 23.11.83 16.00 Uhr Gemeindehaus Mittwoch, 23.11.83 16.20 Uhr Bürgermeister­amt

Mittwoch, 23.11.83 16.40 Uhr Gemeindehaus Mittwoch, 23.11.83 17.00 Uhr Gastst.Heibel

Donnerstag, 24.11.83 haus Sportplatz

Donnerstag,24.11.83 Donnerstag,24.11.83 Donnerstag,24.11.83 Donnerstag,24.11.83,

Freitag

25.11.83,

Montag,

28.11.83,

Montag,

28.11.83,

Montag,

28.11.83,

Montag,

28.11.83

Montag,

28.11.83

Montag,

28.11.83,

Montag,

28.11.83

Montag,

28.11.83

Montag,

28.11.83

Dienstag,

29.11.83

Dienstag,

29.11.83

Dienstag,

29.11.83

Dienstag,

29.11.83

Mittwoch,

30.11.83

16.00- 17.00 Uhr

14.00 Uhr Umkleide-

15.20 Uhr Vogelsangh.

15.40 Uhr Schule 16.00 Uhr Schule

16.20 Uhr Schule

17.15 Uhr a.Schule 14.00 Uhr Gastst.

Kexel

14.20 Uhr Gastst.Brunn

14.40 Uhr Gastst.

Herbst 15.00 Uhr Gastst.

Wiesengrund 15.15AJhr Schule,

15.30 Uhr Gern.Haus

15.45 Uhr Schule

16.15 Uhr Schule

16.30 Uhr Schule 14.00 Uhr Schule 14.20 Uhr Augstschule 14.20 Uhr Augstschule 14.50 Uhr Schule 10.00-12.00 Uhr Gesundheitsamt Gesundheitsamt

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag* Druck Linus Wittich. 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451 7

Telefon (02624) 3061-4. -Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt Klaus Basler.

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