Montabaur 5/46/83
Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumnis - Zuschlägen (1 % pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000-603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass.Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, den 17.11.1983 Verbandsgemeinde Montabaur Ve rband sgemei ndekasse
Die l/erwaltung informiert
Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
VHS KURS, Nr, 82 A NÄHEN FÜR ANFÄNGER
Es werden Kenntnisse im Zuschneiden und Nähen sowie Flicken und Reparieren der Kleidung vermittelt.
Beginn: Montag, 5. Dezember 1983, 18.00 Uhr Dauer: 10 Abende (jeweils von 18.00-20.00 Uhr)
Ort: Joseph-Kehrein-Schule, Montabaur
(Handarbeitsraum)
Leitung: Angela Becker Gebühren: 50,- DM.
Benötigtes Material am ersten Abend: gr. Packpapier, Bleistift, Lineal, Zentimetermaß und Schere.
Schluckimpfung im Winter 1983/84
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.
Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei I mplgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8- 10 Monaten erforderlich.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1- die Kinder des Geburtsjahrganges 1982 soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden ( und der Jahrgang 1983 ab 3. Lebensmonat,
2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung)
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.
Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung,
dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate nach der zweiten Impfung),
vierte Impfung (Auff risch impf ung) im 10. Lebensjahr (ca. 4. i Schuljahr),
weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jahren.
An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:
a) wer früher weniger al 3 x geimpft wurde,
b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat
c) wer vor mehr als 10 Jahren, das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.
Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgang bekannt:
Horressen
Eigendorf
Niederelbert
Oberelbert
Welschneudorf
Hübingen
Horbach
Gackenbach
Daubach
Stahlhofen
Untershausen
Holler
Eschelbach
Heiligenroth
Großholbach
Rupp.-Goldh.
Girod-Kleinholb.
Boden
Wirzenborn
Reckenthal
Bladernheim
Ettersdorf
Heilberscheid
Nomborn
Nentershausen
Görgeshausen
Niedererbach
Kadenbach
Eitelborn
Neuhäusel
Simmern
Montabaur
Mittwoch, 23.11.83 14.00 Uhr Waldschule Mittwoch, 23.11.83 14.00 Uhr Waldschule Mittwoch, 23.11.83 14.20 Uhr Schule Mittwoch, 23.11.83 14.20 Uhr Sportlerum—
kleidehaus
Mittwoch, 23.11.83 15.00 Uhr Schule Mittwoch, 23.11.83 15.20 Uhr Gemeindehaus Mittwoch, 23.11.83 15.40 Uhr Schule Mittwoch; 23.11.83 15.40 Uhr Schule Mittwoch, 23.11.83 16.00 Uhr Gemeindehaus Mittwoch, 23.11.83 16.20 Uhr Bürgermeisteramt
Mittwoch, 23.11.83 16.40 Uhr Gemeindehaus Mittwoch, 23.11.83 17.00 Uhr Gastst.Heibel
Donnerstag, 24.11.83 haus Sportplatz
Donnerstag,24.11.83 Donnerstag,24.11.83 Donnerstag,24.11.83 Donnerstag,24.11.83,
Freitag
25.11.83,
Montag,
28.11.83,
Montag,
28.11.83,
Montag,
28.11.83,
Montag,
28.11.83
Montag,
28.11.83
Montag,
28.11.83,
Montag,
28.11.83
Montag,
28.11.83
Montag,
28.11.83
Dienstag,
29.11.83
Dienstag,
29.11.83
Dienstag,
29.11.83
Dienstag,
29.11.83
Mittwoch,
30.11.83
16.00- 17.00 Uhr
14.00 Uhr Umkleide-
15.20 Uhr Vogelsangh.
15.40 Uhr Schule 16.00 Uhr Schule
16.20 Uhr Schule
17.15 Uhr a.Schule 14.00 Uhr Gastst.
Kexel
14.20 Uhr Gastst.Brunn
14.40 Uhr Gastst.
Herbst 15.00 Uhr Gastst.
Wiesengrund 15.15AJhr Schule,
15.30 Uhr Gern.Haus
15.45 Uhr Schule
16.15 Uhr Schule
16.30 Uhr Schule 14.00 Uhr Schule 14.20 Uhr Augstschule 14.20 Uhr Augstschule 14.50 Uhr Schule 10.00-12.00 Uhr Gesundheitsamt Gesundheitsamt
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag* Druck Linus Wittich. 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451 7
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