Montabaur 4/46/83
4. Auf die möglichen steuerlichen Nachteile bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 1984 wird besonders aufmerksam gemacht.
5. Unbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.
6. Änderungen in den Besteuerungsverhältnissen des Arbeitnehmers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorgelegt worden ist
7. Anträge auf
a) Berücksichtigung von Kindern über 16 Jahre,
b) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonderausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen,
c) Berücksichtigung von Verlusten bei den Einkünften aus Ver- I mietung und Verpachtung,
usw.
sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzamt einzureichen.
8l Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die gleichzeitig mit den Lohnsteuerkarten ausgehändigte Informationsschrift "Lohn Steuer '84" hingewiesen.
Montabaur
Montabaur-Holler
t-Majzr.
PLAN FESTSTELLUNG FÜR DEN ANSCHLUSS
DER L 326 (HOLLERER STRASSE) AN DIE B 49 IN DER GEMARKUNG MONTABAUR.
:
Das Straßenbauamt Vallendar hat für das o.a. Bauvorhaben das Pjanfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über das Verfahren liegen in der Zeit vom 28. November 1983 bis 28. Dezember 1983 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. J
1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 11.1.1984 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, j Zimmer 201 oder bei der Bezirksregierung in Koblenz, Kurfürstenstr. 12,1.Stock, Zimmer 106, zu 338-09/11 (AnhörungsbehS de) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich/öffentlich bekanntgemacht wird- Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwendungen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne den Betroffenen verhandelt werden kann und verspätete Einwendungen bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben können.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Über die Festsetzung von Entschädigungen wird nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädigungsfestsetzungsverfahren entschieden.
Das geplante Bauvorhaben beinhaltet den Anschluß der L 326 (Montabaur - Holler) an die B 49. Der Standort ist dem vorstehend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen. I
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister I
nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert.
Öffentliche Mahnung - statt Einzelmahnung - an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur
Am 15.11.1983 sind Gewerbe-, Grund- Hunde-, Vergnügungssteuern, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, sowie Mieten und Pachten gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide - soweit sie

