Montabaur 19 / 45 / 83
ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem . gegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
III. VERFÜGUNGS- UND VERÄNDERUNGSSPERRE Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes (§ 71 BBauG | im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses
1 . ein Grundstück geteilt oder Verfügungen überein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird,
2. erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesent
lich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden,
3. nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden,
4. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungsund Veränderungssperre nicht berührt.
IV. VORBEREITENDE MASSNAHMEN
Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gemäß § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zutreffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.
Frist
,3
zur nen schlus-
V. AUSLEGUNG VON BESTANDSKARTE UND BESTANDSVERZEICHNIS
Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in derZeit vom 19.11.83 bis einschl. 19.12.1983 beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,
' Zimmer 201, Bauamt, während der Dienststunden öffentlich aus.
Der Umlegungsbeschluß gilt am 11.11.83 als bekanntgemacht. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeindeverwaltung Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 2. Nov. 1983 Siegel Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon, Vermessungsdirektor.
.oder
Frist
Ver-
das
Verschmutzungen durch Hunde
Die Verschmutzung der Straßen, Wege und Bürgersteige durch Hundekot nimmt in letzter Zeit ein besorgniserregendes Ausmaß a n. Besonders stark betroffen von diesem ekelerregenden und jßsundheitsgefährdenden Hinterlassenschaften der Vierbeiner ls t das Baugebiet „Strichen". Einige besonders verantwortungs- * 0Se Hundehalter schrecken nicht einmal davor zurück, ihre fiereauf Kinderspielplätze auszuführen.
Erfordern hiermit alle Hundehalter eindringlich auf, solche
Verschmutzungen in Zukunft zu vermeiden bzw. die von ihren Tieren verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
NI EDERERBACH:
Totenehrung am Ehrenmal am 16.11.1983
Am Mittwoch, 16.11.83 Buß- und Bettag findet im Anschluß an den Gottesdienst die Totenehrung am Ehrenmal statt.
Die Einwohnerschaft ist^zu diesem Gedenken an unsere Toten recht herzlich eingeladen.
NOMBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 25.10.1983 der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1982.
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltüngs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 420.274,11 139.792,60 560.066,71
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 420.274,11 139.792,60 560.066,71 Soll-Ausgaben 420.274,11 139.792,60 560.066,71
Summe bereinigte
Soll-Ausg. 420.274,11 139.792,60 560.066,71
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 21. April 1983 V erbandsgem ei ndeverwal tu ngMontabaur ReuschJ.Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger- meister sowie die Ortsbeigeordneten wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 14.11. - 24.11.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (L.S.) Bendel, Ortsbürgermeister
Tag der offenen Tür bei der Freiwilligen Feuerwehr
Am Buß- und Bettag (Mittwoch, den 16.11.83) lädt die Freiw. Feuerwehr Nomborn zu einem „Tag der offenen Tür" ins Feuerwehrgerätehaus (Gemeindehaus) recht herzlich ein.
Wir erwarten den Besuch aller aktiven Feuerwehrkameraden und hoffen, daß viele Mitbürger sich einfinden werden.
In gemütlicher Runde können Sie sich über das Niveau unserer Wehr informieren.
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