Montabaur 17/45/83
Sportverein „Blau-Weiß" Niederelbert
1 , Mannschaft Heimspiel gegen Hilgert, 14.30 Uhr
2 . Mannschaft Holler II- Niederelbert II* 12.30 Uhr /\ - C-Jugend
spielfrei
D-Jugend
Saynbachtal - Elbert/W. 14.30 Uhr
OBERELBERT:
Freiw. Feuerwehr Oberelbert
Wer wandert mit am Buß- und Bettag, dem 6. Nov. 1983. Teilnehmen können alle Mitgliederder Freiw. Feuerwehr Oberelbert. Anmeldung bis Sonntag, den 13. Nov. 83 bei Gerd Lippert, Tel. 400.
Kath. Pfarramt St. Laurentius, Oberelbert
>Di. 15.11-, 15.00 Uhr Seniorengymnastik im Sportlerheim (Oberelbert.
WELSCHNEUDORF:
Alte Herren, Welschneudorf
Am Buß- und Bettag, dem 16. Nov. laden vyir alle Mitglieder der Alten Herren zu einer Wanderung ein.
Ziel: Strandcafe Montabaur.
Die Wanderung beginnt um 9.00 Uhr am Vereinslokal.
[SV Welschneudorf
her SV Welschneudorf hat die Absicht, im Frühjahr 1984 einen [Gegenbesuch bei der Fußballmannschaft im Elsaß durchzufüh- iren.
[Alle, die gerne mitfahren wollen, (auch Nichtmitglieder) sind zu [einem Gespräch am 15.11.1983 um 20 Uhr im Vereinslokal [Gaststätte „Zum Hannes", recht herzlich eingeladen.
[Freiwillige Feuerwehr
[An Buß- und Bettag, dem 16.11.83 findet unser traditioneller [Spießbraten an der Grillhütte statt.
[Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind herzlich eingeladen. |Am Sonntag, dem 13.11.83 findet um 10-ÖOUhrdie Feuer- Iwehrübung statt.
■Kath. Kirchengemeinde, Welschneudorf [Alle diejenigen, die bisher ihre Ortskirchensteuern für das [Jahr 1983 noch nicht beglichen haben, werden hiermit höflich Bebeten, dieses in den nächsten Tagen nachzuholen. Um ihre kirchlichen und caritativen Aufgaben erfüllen zu können, ist die iKirchengemeinde auf den pünktlichen Eingang dieser Gelder »ringend angewiesen. „
i/löhnenverein Welschneudorf
tum Karnevalsauftakt am Freitag, dem 11.11.83 laden die
Pelschneudorfer Möhnen alle Narren zum Tanz ein.
Beginn um 20.11 Uhr in der Gastwirtschaft „Zum Hannes"
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EISBACHGEMEINDEN
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PlROD:
Holzversteigerung im Gemeindewald Girod F Samstag, dem 19. Nov. 1983 vormittags 10 Uhr werden P Gemeindewald Girqd, Abt. 14 B und 10 A in der Dickheck MO rm Buchen- und Eichenbrennholz sowie Schlagabraum
[erkauft.
fei Bedarf wird gleichzeitig u.a. starkes Kieferzapfholz preisgün- ['9zur Selbstwerbung abgegeben.
[reffpunkt am Heuweg / Gasleitung.
Interessenten werden gebeten, hiervon Gebrauch zu machen, da line weitere Brennholzversteigerung für das Winterhalbjahr [983/84 nicht stattfindet.
Schluckimpfung
Am Donnerstag, dem 24. Nov. 1983 um 16,20 Uhr findet in der Schule die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung statt. Merkblätter sowie Einverständniserklärungen können beim Ortsbürgermeister abgeholt werden. Um Beachtung wird gebeten.
Leber, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großholbach vom 7.11.1983
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. März 1983 (GVBI. S. 31) in Verbindung mit der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntSchä- digungs-VO-Gemeinden) vom 1.3.1974 (GVBI. S. 105) zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 3.8.1983 (GVBI. S. 208) die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großholbach vom 11. Dez. 1979, zuletzt geändert durch Satzung vom 21 .März 1983, wird wie folgt geändert:
§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
,,§ 9
AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG DES EHRENAMTLICHEN ORTSBÜRGERMEISTERS
(1) Der Ortsbürgermeister erhält gern. § 18 GemO im Rahmen, der Entschädigungs-VO-Gemeinden eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes.
(2) Werden die Sätze des § 12 Entschädigungs-VO-Gemeinden geändert, ändert sich die Aufwandsentschädigung vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungsverordnung an entsprechend.
(3) Sofern die Entschädigungs-VO-Gemeinden nicht entgegen
stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lonn- oder Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 (2) gezahlt". - _
§2 '
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem 1. Nov. 1983 in Kraft.
5431 Großholbach, 7.11.83 Ortsgemeinde Großholbach I.V. Ferdinand, I. Ortsbeigeordneter
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hingewiesen : •
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Ortsgemeinde Großholbach
Großholbach, 7.11.83
(S.) Ferdinand, I. Ortsbeigeordneter
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