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Damit verband Ratsmitglied Stauch den Dank seiner Fraktion an die Mitarbeiterder Verwaltung für die im wesentlichen ord­nungsgemäße Aufgabenerfüllung im Prüfungszeitraum.

Ratsmitglied MELF SCHAERFFENBERG nahm für die SPD-FRAKTION zum Prüfungsbericht Stellung. Er forderte, innerhalb einer angemessenen Zeit die Aufgabenerfüllung und den Personalrahmen im Bereich der Sozialverwaltung neu zu überprüfen.

Außerdem sprach er sich dafür aus, die zur Zeit unbesetzte Stelle des Rechnungsprüfungsbeamten bald möglichst wieder mit einem geeigneten Beamten zu besetzen. Auch die SPD-Fraktion danke - so Melf Schaerffenberg - der Verwaltung für die im Prü­fungszeitraum geleistete Arbeit.

Ratsmitglied HELMUT HEPFER (FDP) wollte wissen, wie die Regulierung der festgestellten Schäden erfolge.

Die Verwaltung teilte dazu mit, daß festgestellte Schäden (Einnahmeausfälle oder zuviel geleistete Ausgaben), die durch die Prüfung festgestellt wurden, der Eigenschadenversicherung zur Regulierung gemeldet werden. Über Art und Umfang der Schadensregulierung werde dem Verbandsgemeinderat zu gegebe­ner Zeit berichtet.

Der Verbandsgemeinderat beschloß sodann einstimmig:

Der Bericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschafts­führung der Verbandsgemeinde in den Haushaltsjahren 1978 - 1982 vom 14.4.1983 wird zur Kenntnis genommen.

Der Stellungnahme der Verwaltung zu den Einzelfeststellungen | wird zugestimmt.

Abschluß einer Vereinbarung

zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden über die Inan­spruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen - und -Wegen

Diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bevor die Aufgaben der Abwasserbeseitigung und Wasserversor­gung von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde überge­gangen sind, war die Gemeinde als Straßenbaulastträger für den ordnungsgemäßen Zustand der Gemeindestraßen verantwortlich und gleichzeitig zuständig für die Verlegung von Kanal- und , Wasserleitungen in diese Straßenkörper.

Nachdem nun seit 1.1.1975 die Verbandsgemeinde zuständig ist I für die Verlegung von Wasserleitungen und Kanal leitungen ist eine Absprache zwischen der Verbandsgemeinde und der jeweiligen Ortsgemeinde notwendig, nach der die Ortsgemeinde als Eigen­tümerin der Straße der Verbandsgemeinde gestattet, in ihren Straßenkörper Kanal- und Wasserleitungen zu verlegen.

Hier ist die Situation ähnlich wie bei der Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen in klassifizierte ( Landes- oder Kreis-)

Straßen. Die dem Verbandsgemeinderat vorgelegte Vereinbarung I regelt auch die Frage, wer die Kosten für die Reparaturen an Fahr- I bahnen und Gehwegen trägt, wenn diese durch Setzungen im phrbahn- oder Gehwegbereich nach der Verlegung von Wasser­loder Kanalleitungen notwendig werden.

lAußerdem ist in dem Vertrag geregelt, daß sich die Ortsgemein- |den an den laufenden Kosten der Oberflächenentwässerung be- jleiligen. Damit sind Kosten angedeckt, die bei der Verbandsge- Imeinde dadurch anfallen, daß die Oberflächenwässer von Bürgersteig und Fahrbahn, also gemeindeeigenen Flächen,

| ln die Kanalisation geleitet werden.

Schließlich beinhaltet der Vertrag eine Regelung, nach der sich I ie Ortsgemeinden mit einem Anteil von 25 % an den Kosten JD l . r d' e Herstellung oder Erneuerung der Kanalleitungen beteiligt.

| leser 25%ige Kostenanteil der Ortsgemeinden soll den Anteil "P e r Ortsgemeinde für die Oberflächenentwässerung der Fahr­bahnen abgelten.

I. BEIGEORDNETER REUSCH berichtete, man habe bereits zu Beginn des Jahres 1983 mit den Ortsbürgermeistern darüber diskutiert, wie die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden für die Kanalisierung der Oberflächenwässer geregelt werden solle. Ursprünglich habe der Verwaltung vorgeschwebt, den Investi- tionskbstenanteil,der seit 1975 25 %der Kosten für die Herstellung der Kanalleitung in einer Straße beträgt, zu erhöhen. In den Gesprächen mit den Ortsbürgermeistern habe sich allerdings dann ergeben, daß eine Mischfinanzierung der ange­messene Weg sei. Nach der Vereinbarung zahlen die Ortsgemein­den, wie bisher 25 % der Investitionskosten für die Herstellung von Kanalleitungen in einer Straße als einmaligen Beitrag.

Darüber hinaus zahlt jede Ortsgemeinde jährlich einen Betrag von 1,50 DM je lfdm. befestigter Straßenfläche als Beitrag zu den laufenden Unterhaltungskosten. Während also die einmalige Be­teiligung an den Investitionskosten bereits in der Vergangen - heit praktiziert wurde, wird die laufende Kostenbeteiligung der Ortsgemeinden erstmals ab 1.1.1984 praktiziert. Diese Re­gelung soll auch zu einem gerechteren Ausgleich der Kostenbe­lastung der einzelnen Ortsgemeinden führen, da die laufenden Kosten für die Oberflächenentwässerung bisher über die allge­meine Verbandsgemeindeumlage von den Ortsgemeinden erhoben wurden.

1 .Beigeordneter Reusch machte deutlich, daß diese Vereinba­rung nicht zuletzt deswegen notwendig wird, weil ab 1.1.1984 die Abwasserbeseitigung in den EigenbetriebVerbands­gemeindewerk" zusammen mit der Wasserversorgung integriert werde.

Für die SPD-FRAKTION begrüßte RATSMITGLIED REINER SCHLEMMER ausdrücklich die Vorlage dieses Verein- barungsentwurfes. Er appellierte an die Ortsgemeinden (Ortsbür­germeister und Ortsgemeinderäte) nun ihrerseits dieser Verein­barung zuzustimmen. Diese Vereinbarung diene einem gerech­ten Ausgleich der finanziellen Belastungen der Ortsgemeinden.

Im übrigen sei der von ihnen zu zahlende 25%ige Investitions­kostenanteil ja nicht von'den Ortsgemeinden alleine zu finanzie­ren, sondern könne in den beitragsfähigen Aufwand von Er- schließungs- und Ausbaumaßnahmen einbezogen werden.

JOSEF BECKER, Fraktionsvorsitzenderder CDU-FRAKTION, signalisierte für seine Fraktion ebenfalls Zustimmung zum Ver­tragswerk.

ERNST ROOS, FDPFRAKTION, machte darauf aufmerk­sam, daß die Ortsgemeinden durch diese Vereinbarung nicht übervorteilt würden und dem Vertragswerk durchaus zustim­men könnten. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß in dem Vertrag vorgesehene laufende Kostenbeteiligung (1,50 DM je lfdm. Straße) unter den Erstattungsbeträgen des Landes und des Kreises für Landes- und Kreisstraßen (1,70 DM bzw. 1,60 DM) liegt.

Auf Frage von Ratsmitglied MANFRED HÖHNE (SPD) wie sich der Abschluß dieser Vereinbarung auf die Verbands­gemeindeumlage auswirke, antwortete I .BE IG EO R DN ET ER REUSCH, wie die Verbandsgemeindeumlage 1984 aussehe, kön­ne erst nach Aufstellen des Haushaltsplanentwurfes gesagt werden.

Die Einnahmen aus dieser Vereinbarung machten jedoch zahlen­mäßig etwa 1 % der Verbandsgemeindeumlage aus. Um die Einnahmen, die aufgrund der Vereinbarung bei der Verbands­gemeinde anfallen, wird der Einnahmebedarf beLallgemeinen Verbandsgemeindeumlage gesenkt.

Der Verbandsgemeinderat stimmte sodann einstimmig dem von der Verwaltung vorgelegten Vertragsentwurf zu. Nach dieser Entscheidung wird der Vertragsentwurf nun in jedem Ortsge­meinderat zur Entscheidung vorgelegt, und die Vereinbarung wird mit jeder Ortsgemeinde abgeschlossen.