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Montabaur 21/43/83

Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und frei­tags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 - 12.30 und 13.30 - 18.30 Uhr).

Großholbach, 21.10.1983 I n Vertretung:

gez. (Ferdinand)

I, Beigeordneter

HEILBERSCHEID Verlegung der Sprechstunde

Inder Woche vom 30.10.1983 bis 5.11.1983 wird die wöchent­liche Sprechstunde vom Freitag, dem 4.11, auf Donnerstag, den 3.11. zur gewohnten Zeit von 18.30 - 20.00 Uhr vorverlegt.

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nen­tershausen vom 21.10.1983

Hauungs- und Kulturplan 1984 einschl. den dazugehö­renden Sonderplänen genehmigt Einstimmig bei einer Enthaltung entsprach der Rat dem vor­gelegten Hauungs- und Kulturplan 1984 einschl. 1. Sonder­plan über Aufforstung und Zuführung der Parzelle Nr. 3458 in Flur 35 in der Gemarkung Nentershausen zum Wirtschafts­wald außer regelmäßiger Bewirtschaftung (Nebenfläche) und 2. Sonderplan über Wegebau.

Die Pläne sehen Gesamteinnahmen von 85.800 DM und Aus­gaben von insgesamt 110.533,-- DM vor. Der Holzeinschlag beträgt insgesamt 1150 fm. Dieser teilt sich wie folgt auf:

.115 fm Eiche, 730 fm Buche, 255 fm Fichte, 50 fm Kiefer.

*195 fm entfallen hiervon auf Wirtschaftswald außer regelmäßi­ger Bewirtschaftung. Dieser Anteil betrifft Eichen-, Buchen und

Fichtenbestände.

Zu den Sonderplänen ist noch anzumerken, daß der 1. Sonder­plan die Anpflanzung eines Feldgehölzes auf der Parzelle 3458 in Flur 35 mit einem Gesamtkostenaufwand von 4.500,-- DM vorsieht. Im 2. Sonderplan sind die Befestigung des Holzabfuhrweges von der Grillhütte in Richtung "Helljer Birnchen" in einer Gesamtlänge von 500 laufenden Meter und die Instandsetzung des Weges yon der Kreisstraße Nenters­hausen/Niedererbach über das Feld zur Grillhütte festge­schrieben. Für diese Maßnahmen wurden 19.483,-- DM veran­schlagt.

I Die für das Forstwirtschaftsjahr 1984 veranschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen einen Fehlbetrag von 24.733.-- DM er­warten. Zur Kostendeckung des 1. Sonderplanes können Mit­tel aus dem Erlös; des Waldverkaufs über 4.500,-- DM verwen­detwerden, d.h. die im 1. Sonderplan veranschlagten Ausgaben können hierdurch voll abgedeckt werden. Für die im 2. Sonder­plan vorgesehenen Ausgaben wird die Finanzierung aus dem Dssamten Reinertrag aus der Jagdnutzung in Höhe von 19.000,- DM vorgeschlagen. Nach Heranziehung dieser Deckungsmittel verbliebe mithin hoch eine Deckungslücke «>nca. 1.200,- DM.

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Stein- Mz" im Bereich der Flurstücke 29/3 und 30/3 be­schlossen.

Einstimmiges Votum des Rates war es, den Bebauungsplan Steinbitz" im Bereich der Flurstücke Nr. 29/3 und 30/3 der- gestalt, zu ändern, daß die überbaubare Fläche in westlicher lRichtung erweitert wird. Da diese Änderung der Grundzüge der Planuhg nicht berührt, soll ein vereinfachtes Änderungsver- !fahren nach § 13 BBauG durchgeführt werden. Durch die Ein- | e ' tu ng des Änderungsverfahrens sollen die Absichten der Ober- Postdirektion Frankfurt auf den Grundstücken Nr. 29/3 und 30/3, das vorhandene Wählamtsgebäude zu erweitern, hin­

sichtlich der bebauungsplanmäßigen Regelung Unterstützung finden. Der Ortsgemeinderat hatte zwar bereits in seiner Sit­zung am 31.05.1983 erklärt, er hatte eine ausdrückliche Ände­rung des Bebauungsplanes nicht für erforderlich und erklärte die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gern.

§ 31 Abs. 2 BBauG. Da der vorgesehene Erweiterungsbau je­doch ca. 1,50 bis 2 m über die im westlichen Bereich ausge­wiesene überbaubare Fläche hinausragt, hält die Bezirksregierung Koblenz als Genehmigungsbehörde für das Bauvorhaben eine Bebauungsplanänderung für erforderlich. Die von der Bezirks­regierung Koblenz geäußerten Bedenken wurden daher zum Anlaß genommen, nunmehr die Durchführung der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Steinbitz" in die Wege zu leiten.

Haushaltsüberschreitung für 1983 genehmigt 2 Ansatzüberschreitungen im Haushaltsjahr 1983 über insgesamt 72.000,-- DM bedurften der Genehmigung des Rates. Es handelt sich hierbei zum einen um Ausgaben für den Rückkauf von Baugrundstücken von Erwerbern, die der im Kaufvertrag festgelegten Bauverpflichtung nicht nachkommen konnten sowie um zusätzliche Ausgaben für den Ausbau des Bauge­bietes "Hasenbitz" Hier hat die tatsächliche Massenermittlung dazu geführt, daß die durchzuführenden Arbeiten für den Aus­bau des Baugebietes "Hasenbitz" umfangreicher sind als zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung geschätzt wurde.

Den genannten Haushaltsüberschreitungen stehen zum einen Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken gegen­über das bedeutet, die zurückgekauften Grundstücke werden wiederum veräußert und führen daher an anderer Stelle des Haushaltsplanes zu erhöhten Einnahmen. Den erhöhten Bau­ausgaben im Baugebiet "Hasenbitz" werden Einsparungen bei der Erschließungsmaßnahme "Im Strichen/Beim Brandweiher" gegenübergestellt.

Der Rat erklärte einstimmig bei einer Enthaltung die Genehmi­gung zu den geleisteten überplanmäßigen Ausgaben. Gleich­zeitig wurde dem vorgenannten Deckungsvorschlag zugestimmt.

Zuschußgewährung für Schullandheimaufenthalte 1984 beschlossen

D ie Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen legte der Orts­gemeinde einen Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Schullandheimaufenthalte im Jahr 1984 für Schüler der Orts­gemeinde vor. Die Schulleitung legte dar, daß an 2 geplanten Schullandheimaufenthalten im Jahre 1984 voraussichtlich 14 Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershausen teilnehmen. Hier­zu wurde entsprechend den bestehenden Richtlinien eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde in Höhe von 5,-- DM pro Kind und Tag erbeten. Dies wirkt sich kostenmäßig mit 870,-- DM aus. Der Rat gab dem Antrag der Freiherr-vom-Stein- Schuie einstimmig statt

Bestrebungen der Eisbachtaler Sportfreunde auf An­bringung einer Schuhwaschanlage finden keine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde D ie Eisbachtaler Sportfreunde hatten mit Schreiben vom 19.9.83 gegenüber der Gemeinde den Wunsch geäußert, vor dem Eingang zu den Kabinen des Stadiongebäudes eine Schuh­waschanlage zu installieren, um eine größtmögliche Schonung des Fußbodenbelages im Kabinenbereich zu erreichen. Die Schuhwaschanlage sollte nach Auffassung der Eisbachtaler Sportfreunde dazu dienen, Sand und Schmutz von den Fuß­ballschuhen bereits vor Betreten der Umkleidekabinen ab- waschen zu können. Die Waschanlage bestehe aus einem Stein­trog von ca. 2 m Länge mit mehreren Wasseranschlüssen.