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Montabaur 20 / 43 / 83

Durchführung baumchirurgischer Maßnahmen am Naturdenkmal "Sommerlinde" von der Gewährung von Zuschüssen abhängig gemacht.

Seitens der Kreisverwaltung wurde dargelegt, daß zur Erhaltung des Naturdenkmals "Sommerlinde" die Durchführung von baumchirurgischen Maßnahmen erforderlich wird. Inzwischen wurde auch ein Kostenangebot eingeholt. Nach dem Angebot der billigstbietenden Firma ist mit Kosten von ca.

5.500,-- DM zu rechnen. Der Rat erklärte , daß sich die Gemein­de zur Durchführung dieser Maßnahme bereitfinde, wenn sicher­gestellt ist, daß 90 % der Kosten durch Zuschüsse abgedeckt werden.

Straßenbauarbeiten für Schulstraße vergeben Nach der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durchgeführten Ausschreibung der Arbeiten für den Ausbau der Schulstraße wurden in der Sitzung am 18.10.1983 die Angebotspreise bekanntgegeben. Der Ortsgemeinderat beschloß, unter der Voraussetzung, daß die für den Straßenausbau be­nötigten Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 1983 bereitge­stellt werden, die Auftragsvergabe an die billigstbietende Firma. Der Kostenanteil für den Straßenbau in der Schulstraße be­trägt ca. 56.700,-- DM. Zusammen mit dieser Maßnahme sollen noch die Kanalerneuerungen sowie der Wasserleitungsbau er­folgen. Diese Aufgaben stehen in der Trägerschaft der Verbands­gemeinde.

GÖRGESHAUSEN

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushalts­satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1983 vom 14.10.1983 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur-als Aufsichts­behörde vom 6.10.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht und damit der Gesamtbetrag des Haus- um DM haltsplans einschl. der Nachträge . gegenüber bisher auf nunmehr DM festgesetzt DM

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen15.000,- 413.000,-- die Ausgaben 15.000,-- 413.000,--

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 20.000,-- 551.000,-- die Ausgaben 20.000,-- 551.000,--

428.000,-

428.000,--

571.000,-

571.000,-

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 39.000,- DM

auf 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0,-- DM auf 40.000,-- DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Görges­hausen für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung er­hoben.

5430 Montabaur, den 6.10.1983

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 (S.) Im Aufträge

gez. Meckel

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.11, 1983 bis 11.1 1.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Görgeshausen, 14.10.1983 Ortsgemeindeverwaltung (S.) Görgeshausen gez. Herz,

Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeabhtlich, wenn sie nicht.innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

GROSSHOLBACH

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Groß­holbach vom 20.10.1983

Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen Durch einstimmigen Beschluß wurde nach Erläuterung durch den zuständigen Revierbeamten der Hauungs- und Kulturplan

1984 genehmigt. Dieser Plan sieht Gesamteinnahmen von 41.900,- DM und Gesamtausgaben von 45.900,- DM vor.

Die veranschlagten Ansätze lassen für das Forstwirtschaftsjahr 1984 demnach einen Fehlbetrag von 4.000,-- DM erwarten. Der Gesamtholzeinschlag beträgt 455 fm und liegt über dem in Forsteinrichtungswerk festgelegten Hiebsatz. Dieser erhöhte Ansatz ergibt sich aus der zusätzlich.,erforderlichen Aufarbei­tung von schneebruchgeschädigten Beständen. Der Holzein­schlag teilt sich wie folgt auf:

80 fm Eiche, 120 fm Buche, 140 fm Fichte, 115 fm Kiefer. Änderung der Hauptsatzung beschlossen Bereits zu Anfang d. J. wurde die Änderung der Hauptsatzung beschlossen mit dem Ziel, die Höhe der Aufwandsentschädigung geringfügig herabzusetzen, um steuerliche Nachteile für den Ortsbürgermeister zu vermeiden, Nachdem nunmehr der Orts­bürgermeister aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, ent­fallen die Gründe, die für die geänderte Festsetzung der Auf­wandsentschädigung durch die 1. Änderungssatzung maßgebend waren. Durch die erneute Änderung, die vom Rat einstimmig beschlossen wurde, sollen die ursprünglichen Festsetzungen wieder Gültigkeit erlangen.

Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung des Bebauungsplanes "Neuwiese-Kreuz- wiese-Strüthchen" der Ortsgemeinde Großholbach; gier: Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs.1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 4.8.1983 beschlossen, den Bebauungsplan "Neuwies- Kreuzwiese-Strüthehen" zu erweitern.

Der Planbereich umfaßt eine Bautiefe entlang der "Alte Straße" und der "Hohe Straße"; beginnend vom Einmündungs- bereich Alte Straße/Hauptstraße bis zum Einmündungsbereich Hohe Straße/Lindenstraße.

Gemäß § 2 a Abs , 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bür­ger am Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in den Bebauungs­vorschlag vom 7. - 21.11.1983 (einschließlich) bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Baumat - Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur während w