Montabaur 20 / 43 / 83
Durchführung baumchirurgischer Maßnahmen am Naturdenkmal "Sommerlinde" von der Gewährung von Zuschüssen abhängig gemacht.
Seitens der Kreisverwaltung wurde dargelegt, daß zur Erhaltung des Naturdenkmals "Sommerlinde" die Durchführung von baumchirurgischen Maßnahmen erforderlich wird. Inzwischen wurde auch ein Kostenangebot eingeholt. Nach dem Angebot der billigstbietenden Firma ist mit Kosten von ca.
5.500,-- DM zu rechnen. Der Rat erklärte , daß sich die Gemeinde zur Durchführung dieser Maßnahme bereitfinde, wenn sichergestellt ist, daß 90 % der Kosten durch Zuschüsse abgedeckt werden.
Straßenbauarbeiten für Schulstraße vergeben Nach der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur durchgeführten Ausschreibung der Arbeiten für den Ausbau der Schulstraße wurden in der Sitzung am 18.10.1983 die Angebotspreise bekanntgegeben. Der Ortsgemeinderat beschloß, unter der Voraussetzung, daß die für den Straßenausbau benötigten Haushaltsmittel im Nachtragshaushalt 1983 bereitgestellt werden, die Auftragsvergabe an die billigstbietende Firma. Der Kostenanteil für den Straßenbau in der Schulstraße beträgt ca. 56.700,-- DM. Zusammen mit dieser Maßnahme sollen noch die Kanalerneuerungen sowie der Wasserleitungsbau erfolgen. Diese Aufgaben stehen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde.
GÖRGESHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Jahr 1983 vom 14.10.1983 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur-als Aufsichtsbehörde vom 6.10.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht und damit der Gesamtbetrag des Haus- um DM haltsplans einschl. der Nachträge . gegenüber bisher auf nunmehr DM festgesetzt DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen15.000,- 413.000,-- die Ausgaben 15.000,-- 413.000,--
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 20.000,-- 551.000,-- die Ausgaben 20.000,-- 551.000,--
428.000,-
428.000,--
571.000,-
571.000,-
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 39.000,- DM
auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0,-- DM auf 40.000,-- DM
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 6.10.1983
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 (S.) Im Aufträge
gez. Meckel
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 2.11, 1983 bis 11.1 1.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Görgeshausen, 14.10.1983 Ortsgemeindeverwaltung (S.) Görgeshausen gez. Herz,
Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeabhtlich, wenn sie nicht.innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Görgeshausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020 -1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
GROSSHOLBACH
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 20.10.1983
Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen Durch einstimmigen Beschluß wurde nach Erläuterung durch den zuständigen Revierbeamten der Hauungs- und Kulturplan
1984 genehmigt. Dieser Plan sieht Gesamteinnahmen von 41.900,- DM und Gesamtausgaben von 45.900,- DM vor.
Die veranschlagten Ansätze lassen für das Forstwirtschaftsjahr 1984 demnach einen Fehlbetrag von 4.000,-- DM erwarten. Der Gesamtholzeinschlag beträgt 455 fm und liegt über dem in Forsteinrichtungswerk festgelegten Hiebsatz. Dieser erhöhte Ansatz ergibt sich aus der zusätzlich.,erforderlichen Aufarbeitung von schneebruchgeschädigten Beständen. Der Holzeinschlag teilt sich wie folgt auf:
80 fm Eiche, 120 fm Buche, 140 fm Fichte, 115 fm Kiefer. Änderung der Hauptsatzung beschlossen Bereits zu Anfang d. J. wurde die Änderung der Hauptsatzung beschlossen mit dem Ziel, die Höhe der Aufwandsentschädigung geringfügig herabzusetzen, um steuerliche Nachteile für den Ortsbürgermeister zu vermeiden, Nachdem nunmehr der Ortsbürgermeister aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, entfallen die Gründe, die für die geänderte Festsetzung der Aufwandsentschädigung durch die 1. Änderungssatzung maßgebend waren. Durch die erneute Änderung, die vom Rat einstimmig beschlossen wurde, sollen die ursprünglichen Festsetzungen wieder Gültigkeit erlangen.
Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung des Bebauungsplanes "Neuwiese-Kreuz- wiese-Strüthchen" der Ortsgemeinde Großholbach; gier: Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs.1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 4.8.1983 beschlossen, den Bebauungsplan "Neuwies- Kreuzwiese-Strüthehen" zu erweitern.
Der Planbereich umfaßt eine Bautiefe entlang der "Alte Straße" und der "Hohe Straße"; beginnend vom Einmündungs- bereich Alte Straße/Hauptstraße bis zum Einmündungsbereich Hohe Straße/Lindenstraße.
Gemäß § 2 a Abs , 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bürger am Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in den Bebauungsvorschlag vom 7. - 21.11.1983 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Baumat - Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur während w

