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Montaba ur12/40/83

Der Antrag wurde nach Diskussion im Rat zur Abstimmung gestellt. Bei 2 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltun­gen fand er nicht die erforderliche Mehrheit.

Keine Entscheidung über die Aufhebung des Beschlus­ses vom 17.8.1983 bezüglich des Nichtausbaues der unteren Triftstraße erforderlich - Ausbau soll 1984 erfolgen

Von der CD U-Fraktion wurde der Antrag eingebracht, die Aufhebung des Beschlusses vom 17.8.1983 mit welchem der Nichtausbau der unteren Triftstraße festgelegt wurde, in der Sitzung am 28.9.1983 zur Diskussion und Abstimmung zu stellen. Der Antrag wurde damit begründet, daß neue entschei­dungserhebliche Tatsachen, die eine Revidierung des Beschlusses vom 17.8.1983 erforderten, bekanntgeworden seien.

Einer formellen Aufhebung des Beschlusses vom 17.8.1983 bedurfte es jedoch letztendlich nicht, da vom Ortsbürgermeister zu Beginn der Sitzung am 28.9.1983 ein Ratsmitglied befragt wurde, ob die Vermutung der Verwandtschaft zu einem Anlieger der Triftstraße zutreffe und somit Sonderinteresse gegeben sei. Das befragte Ratsmitglied bestätigte die Vermutung, so daß für dieses Sonderinteresse festgestellt wurde. Zugleich wurde darauf verwiesen, daß das befangene Ratsmitglied an der Ent­scheidung am 17.8.1983 mitgewirkt und damit die Rechtsunwirk­samkeit des Beschlusses verursacht hat. Insofern wurde die Nich­tigkeit des Beschlusses vom 17.8.1983 festgestellt und zugleich eine nochmalige Entscheidung über die Aufhebung des Beschlus­ses für entbehrlich erklärt. Dieser Tagesordnungspunkt wurde daher von der Tagesordnung abgesetzt. Insofern verbleibt es bei der bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Investi­tionsprogrammes getroffenen Entscheidung, die untere Trift­straße auszubauen.

Ausbauart für die Triftstraße bestimmt und Gemeinde­anteil festgelegt

Der Rat beschloß , den Ausbau des unteren Teiles der Trift­straße im Jahre 1984 durchführen zu lassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zwar schon im Haushaltsplan 1983 bereit, sollen jedoch ins Haushaltsjahr 1984 übertragen werden. Der Ausbau soll nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als verkehrsberuhigte Zone (Mischflächen aus Bitumen und Verbundsteinpflaster) ohne gesonderte Gehwegflächen erfolgen. Die Ausschreibung und Bauleitung soll einem Ingenieurbüro über­tragen werden. Zur Notwendigkeit des Ausbaues der unteren Triftstraße wurde von der Verwaltung in einer Beschlußvorlage folgendes ausgeführt:

Der Zustand der Triftstraße erfordert dringend einen Ausbau.

Die Fahrbahnfläche weist in großen Teilen weitverzweigte Risse auf. Dabei handelt es sich keinesfalls um kleine Flächen, die davon betroffen sind. Vielmehr sind diese Risse über die gesam­te Fahrbahn verteilt. Dies läßt darauf schließen, daß die Fahr­bahn keinen ordnungsgemäßen Unterbau hat. Außerdem ist die Bitumendecke nachweislich sehr dünn. Insgesamt ist der Zustand der Fahrbahn so schlecht, daß eine Reparatur nicht möglich ist. Die provisorische Beseitigung der erheblichen Fahrbahnschä­den hätte keine anhaltende Wirkung. Vielmehr wären weitere Reparaturen auf Kosten der Gemeinde notwendig. Spekulationen, die Verbandsgemeinde werde die Kanalleitung verlegen und anschließend die Fahrbahn instandsetzen, sind unrealistisch. Eine solche Verfahrensweise wäre unwirtschaftlich. Darüber hinaus, würde eine teilweise Instandsetzung der Fahrbahn wegen des insgesamt schlechten Unterbaues nach kurzer Zeit Setzschäden hervorrufen. Eine dauerhafte Lösung läßt sich nur durch einen Vollausbau erreichen. Die Verbandsgemeinde wird die Kanal - baumaßnahmen daher nur ausschreiben und vergeben, wenn sich die Ortsgemeinde für den Ausbau der Maßnahme entscheidet. Dies entspricht der seit 1975 mit allen Ortsgemeinden verabrede­ten Praxis, d.h. aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten werden Kanalbaumaßnahmen grundsätzlich zusammen mit Fahrbahn­erneuerungen vorgenommen. Auch aus der Sicht der Anlieger empfiehlt sich kein zeltich versetzter Ausbau (Kanal/Fahrbahn),

Allein die dann doppelt erfoderlich werdenden Erdbewegungs­arbeiten würden zu erheblichen Kostenmehrur.gen führen.

Da diese Kosten letztendlich auf die Anlieger umgelegt werden, erfahren diese dadurch eine Schlechterstellung.

Um die Position der .Verwaltung in dieser Angelegenheit zu verdeutlichen, bezog der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Reusch, der an dieser Sitzung teilnahm, zu diesem Fragenkom­plex ausführlich Stellung.

Die Abstimmung nach Abschluß der Diskussion führte zu dem Ergebnis, daß 9 Ratsmitglieder für und 3 gegen den Ausbau votierten.

Auch über die weiterhin relevante Frage bezügl. der Festsetzung des Gemeindeanteils, d.h. über die Frage, in welchem Umfang sich die Gemeinde an den Ausbaukosten beteiligt, wurde in gleicher Sitzung entschieden. Vom Vorsitzenden wurde die Frequentierung der Bergstraße als vergleichbar erklärt.

Er schlug daher gleich wie bei dieser Ausbaumaßnahme einen Gemeindeanteil von 60 % vor.

Der Rat folgte dieser Argumentation und beschloß mehrheitlich den Gemeindeanteil auf 60 % festzusetzen (10 Ja-Stimmen,

2 Enthaltungen)

Sonderplan zur Rekultivierung der alten Kippe beschlossen

Zur Rekultivierung der alten Kippe wurde ein Sonderplan er­stellt. Dieser sieht Rekultivierungsarbeiten mit einem Gesamt­aufwand von ca. 8.000,- DM vor. Dieser Plan fand mehrheitlich die Zustimmung des Rates. Ergänzend wurde vom .Ortsbürger­meister hierzu mitgeteilt, daß die Erdarbeiten bereits im Vor­griff auf den Sonderpian mit Rücksicht auf die günstige Witte­rung ausgeführt wurden.

Maßgebend für diesen Vorgriff sei u.a. die Auflage der Unteren Landespflegebehörde, die Maßnahmen bis Ende 1983 abzu­schließen, gewesen. Bezüglich der Finanzierung wurde darauf hingewiesen, daß sich die Gemeinde um eine Bezuschussung bemüht.

NEUHÄUSEL

Unteres Forstrevier Neuhäusel Im Zuge von Bestandspflegearbeiten wurden in den letzten Wochen im Gemeindewald Eitelborn (Watte­hahn) und Kadenbach (Kreisfeld) hunderte Fichten- Stangen umgeschnitten und nicht von uns aufgearbei­tet. ^

Bürger, die an Stangen bzw. Pfählen interessiert sind, können sich gegen geringfügige Gebühr nach vorheriger Absprache mit diesen Hölzern eindecken.

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EITELBORN:

Schuljahrgang 1948/49

Nicht vergessen , Freitag, den 7. Okt. 1983 - Hüttenabend - Abmarsch: 18-30 Uhr ab Parkplatz Gaststätte Westerwälder - Hof (Fußmarsch etwa 1 Stunde)

Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn

Der Bus nach Nistertal fährt am Mittwoch, dem 12.0kt

um 13-00 Uhr ab Kirmesplatz / Westerwälderhof.

MGVMozart" Eitelborn

Am Sonntag, dem 9- Okt. treffen sich die Sänger des MGV Mozart" nachdem Hochamt am Friedhof.

Wir wollen unserem verstorbenen Mitglied, Herrn Johann Knopp mit einem Liedvortrag die letzte Ehre erweisen.

MGV Eitelborn 1866

Unsere Chorprobe in dieser Woche findet ausnahmsweise am Freitag, dem 7. Okt. 1983,20.30 Uhr im VereinslokalZur Spor kenburg" statt.