Montaba ur12/40/83
Der Antrag wurde nach Diskussion im Rat zur Abstimmung gestellt. Bei 2 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen fand er nicht die erforderliche Mehrheit.
Keine Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses vom 17.8.1983 bezüglich des Nichtausbaues der unteren Triftstraße erforderlich - Ausbau soll 1984 erfolgen
Von der CD U-Fraktion wurde der Antrag eingebracht, die Aufhebung des Beschlusses vom 17.8.1983 mit welchem der Nichtausbau der unteren Triftstraße festgelegt wurde, in der Sitzung am 28.9.1983 zur Diskussion und Abstimmung zu stellen. Der Antrag wurde damit begründet, daß neue entscheidungserhebliche Tatsachen, die eine Revidierung des Beschlusses vom 17.8.1983 erforderten, bekanntgeworden seien.
Einer formellen Aufhebung des Beschlusses vom 17.8.1983 bedurfte es jedoch letztendlich nicht, da vom Ortsbürgermeister zu Beginn der Sitzung am 28.9.1983 ein Ratsmitglied befragt wurde, ob die Vermutung der Verwandtschaft zu einem Anlieger der Triftstraße zutreffe und somit Sonderinteresse gegeben sei. Das befragte Ratsmitglied bestätigte die Vermutung, so daß für dieses Sonderinteresse festgestellt wurde. Zugleich wurde darauf verwiesen, daß das befangene Ratsmitglied an der Entscheidung am 17.8.1983 mitgewirkt und damit die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses verursacht hat. Insofern wurde die Nichtigkeit des Beschlusses vom 17.8.1983 festgestellt und zugleich eine nochmalige Entscheidung über die Aufhebung des Beschlusses für entbehrlich erklärt. Dieser Tagesordnungspunkt wurde daher von der Tagesordnung abgesetzt. Insofern verbleibt es bei der bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung des Investitionsprogrammes getroffenen Entscheidung, die untere Triftstraße auszubauen.
Ausbauart für die Triftstraße bestimmt und Gemeindeanteil festgelegt
Der Rat beschloß , den Ausbau des unteren Teiles der Triftstraße im Jahre 1984 durchführen zu lassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zwar schon im Haushaltsplan 1983 bereit, sollen jedoch ins Haushaltsjahr 1984 übertragen werden. Der Ausbau soll nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes als verkehrsberuhigte Zone (Mischflächen aus Bitumen und Verbundsteinpflaster) ohne gesonderte Gehwegflächen erfolgen. Die Ausschreibung und Bauleitung soll einem Ingenieurbüro übertragen werden. Zur Notwendigkeit des Ausbaues der unteren Triftstraße wurde von der Verwaltung in einer Beschlußvorlage folgendes ausgeführt:
Der Zustand der Triftstraße erfordert dringend einen Ausbau.
Die Fahrbahnfläche weist in großen Teilen weitverzweigte Risse auf. Dabei handelt es sich keinesfalls um kleine Flächen, die davon betroffen sind. Vielmehr sind diese Risse über die gesamte Fahrbahn verteilt. Dies läßt darauf schließen, daß die Fahrbahn keinen ordnungsgemäßen Unterbau hat. Außerdem ist die Bitumendecke nachweislich sehr dünn. Insgesamt ist der Zustand der Fahrbahn so schlecht, daß eine Reparatur nicht möglich ist. Die provisorische Beseitigung der erheblichen Fahrbahnschäden hätte keine anhaltende Wirkung. Vielmehr wären weitere Reparaturen auf Kosten der Gemeinde notwendig. Spekulationen, die Verbandsgemeinde werde die Kanalleitung verlegen und anschließend die Fahrbahn instandsetzen, sind unrealistisch. Eine solche Verfahrensweise wäre unwirtschaftlich. Darüber hinaus, würde eine teilweise Instandsetzung der Fahrbahn wegen des insgesamt schlechten Unterbaues nach kurzer Zeit Setzschäden hervorrufen. Eine dauerhafte Lösung läßt sich nur durch einen Vollausbau erreichen. Die Verbandsgemeinde wird die Kanal - baumaßnahmen daher nur ausschreiben und vergeben, wenn sich die Ortsgemeinde für den Ausbau der Maßnahme entscheidet. Dies entspricht der seit 1975 mit allen Ortsgemeinden verabredeten Praxis, d.h. aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten werden Kanalbaumaßnahmen grundsätzlich zusammen mit Fahrbahnerneuerungen vorgenommen. Auch aus der Sicht der Anlieger empfiehlt sich kein zeltich versetzter Ausbau (Kanal/Fahrbahn),
Allein die dann doppelt erfoderlich werdenden Erdbewegungsarbeiten würden zu erheblichen Kostenmehrur.gen führen.
Da diese Kosten letztendlich auf die Anlieger umgelegt werden, erfahren diese dadurch eine Schlechterstellung.
Um die Position der .Verwaltung in dieser Angelegenheit zu verdeutlichen, bezog der I. Beigeordnete der Verbandsgemeinde Reusch, der an dieser Sitzung teilnahm, zu diesem Fragenkomplex ausführlich Stellung.
Die Abstimmung nach Abschluß der Diskussion führte zu dem Ergebnis, daß 9 Ratsmitglieder für und 3 gegen den Ausbau votierten.
Auch über die weiterhin relevante Frage bezügl. der Festsetzung des Gemeindeanteils, d.h. über die Frage, in welchem Umfang sich die Gemeinde an den Ausbaukosten beteiligt, wurde in gleicher Sitzung entschieden. Vom Vorsitzenden wurde die Frequentierung der Bergstraße als vergleichbar erklärt.
Er schlug daher gleich wie bei dieser Ausbaumaßnahme einen Gemeindeanteil von 60 % vor.
Der Rat folgte dieser Argumentation und beschloß mehrheitlich den Gemeindeanteil auf 60 % festzusetzen (10 Ja-Stimmen,
2 Enthaltungen)
Sonderplan zur Rekultivierung der alten Kippe beschlossen
Zur Rekultivierung der alten Kippe wurde ein Sonderplan erstellt. Dieser sieht Rekultivierungsarbeiten mit einem Gesamtaufwand von ca. 8.000,- DM vor. Dieser Plan fand mehrheitlich die Zustimmung des Rates. Ergänzend wurde vom .Ortsbürgermeister hierzu mitgeteilt, daß die Erdarbeiten bereits im Vorgriff auf den Sonderpian mit Rücksicht auf die günstige Witterung ausgeführt wurden.
Maßgebend für diesen Vorgriff sei u.a. die Auflage der Unteren Landespflegebehörde, die Maßnahmen bis Ende 1983 abzuschließen, gewesen. Bezüglich der Finanzierung wurde darauf hingewiesen, daß sich die Gemeinde um eine Bezuschussung bemüht.
NEUHÄUSEL
Unteres Forstrevier Neuhäusel Im Zuge von Bestandspflegearbeiten wurden in den letzten Wochen im Gemeindewald Eitelborn (Wattehahn) und Kadenbach (Kreisfeld) hunderte Fichten- Stangen umgeschnitten und nicht von uns aufgearbeitet. ^
Bürger, die an Stangen bzw. Pfählen interessiert sind, können sich gegen geringfügige Gebühr nach vorheriger Absprache mit diesen Hölzern eindecken.
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EITELBORN:
Schuljahrgang 1948/49
Nicht vergessen , Freitag, den 7. Okt. 1983 - Hüttenabend - Abmarsch: 18-30 Uhr ab Parkplatz Gaststätte Westerwälder - Hof (Fußmarsch etwa 1 Stunde)
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Der Bus nach Nistertal fährt am Mittwoch, dem 12.0kt
um 13-00 Uhr ab Kirmesplatz / Westerwälderhof.
MGV „Mozart" Eitelborn
Am Sonntag, dem 9- Okt. treffen sich die Sänger des MGV „Mozart" nachdem Hochamt am Friedhof.
Wir wollen unserem verstorbenen Mitglied, Herrn Johann Knopp mit einem Liedvortrag die letzte Ehre erweisen.
MGV Eitelborn 1866
Unsere Chorprobe in dieser Woche findet ausnahmsweise am Freitag, dem 7. Okt. 1983,20.30 Uhr im Vereinslokal „Zur Spor kenburg" statt.

