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EITELBORN:
AUGST
NACHRUF !
Am 30. September 1983 verstarb im Alter von 79 Jahren
Herr Johann Math. KNOPP
Der Verstorbene war von September 1946 bis Oktober 1964 Bürgermeister der Gemeinde Eitelborn.
Rat und Verwaltung der Ortsgemeinde Eitelborn danken dem Verstorbenen für seine zum Wohle der Bürgerschaft geleistete Arbeit.
5411 Eitelborn, 3. Oktober 1983
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Gemeindebücherei Eitelborn
Am Samstag, dem 8.10.1983, bleibt die Gemeindebücherei * geschlossen.
Nächste Öffnungszeit:
Mittwoch, der 12.10,1983, von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Schlüssel für die Jugendräume
Der Schlüssel für die Jugendräume im Gemeindehaus kann ab sofort bei Herrn Kailer, Lärchenweg, in Eitelborn abgeholt werden.
KADENBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 28.9.1983
Standort und Errichtung einer Maststation durch die Deutsche Bundespost befürwortet Bereits in der Sitzung am 1.6.1983 wurde überdie Errichtung eines Antennen mastes durch die Deutsche Bundespost beraten. Seinerzeit wurde der Rat davon unterrichtet, daß eine Breitbandkabel-Rundfünkempfangstelle für Kabelfernsehen aufgebaut werden soll und hierzu die Errichtung eines ca. 25 m hohen Antennenträgers in der Nähe der Vermittlungsstelle erforderlich rst, von dem aus eine richtfunkmäßige Anbindung d,h.Sichtverbindung zum Fernmeldeturm in Koblenz bestehen muß. Das Fernmeldeamt schlug als Standort ein.ca. 150 qm großes Grundstück im Bereich „Steinrausch" vor. Seinerzeit beschloß der Rat zunächst abzuklären, ob sich nicht anderweitige Standorte anbieten und ob evtl, der Betrieb der" Anlage Beeinträchtigungen für die Nachbargebiete mit sich bringt.
Inder Sitzung am 28.9.1983 wurde nunmehr vom zuständigen Sachbearbeiter des Fernmeldeamtes Koblenz dargelegt, daß de« - Betrieb der Anlage keine Beeinträchtigungen für die Nachbargebiete mit sich bringt. Es wurde lediglich die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes für eine evtl, angrenzende Bebauung von 25 m vorgeschlagen.
Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß auch der Bauausschuß den vorgeschlagenen Standort gutgeheißen hat, da an dieser Stelle eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist.
Der Rat folgte der Empfehlung des Ausschusses und erklärte mehrheitlich (10 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen) seine Zustimmung zur Errichtung des Antennenmastes einschließlich einer Betriebskabine.
Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß nach Errichtung der Anlage für den Bereich des Baugebietes „Auf der Höh" die
Möglichkeit zum Anschluß an das Kabelfernsehen gegeben ist.
Abschluß einer Vereinbarung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Eitelborn II auf die beteiligten Ortsgemeinden zugestimmt
Mehrheitlich (bei 1 Gegenstimme) beschloß der Rat anteilmäßig sämtliche Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Eitelborn II auf die Ortsgemeinde zu übernehmen. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß der Reinertrag aus den Jagdpachteinnahmen für den Ausbau und die Wiederherstellung von Wald- und Feldwegen verwendet werden soll. Eine gleiche Aussage hatte die Jagdgenossenschaft Eitelborn II in ihrer Gründungsversammlung am 19.5.1983 getroffen.
Der Jagdgenossenschaft Eitelborn II gehören die Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Hillscheid und Neuhäusel an. Gleichlautende Entscheidungen sind daher auch von diesen Ortsgemeinden erforderlich (zürn Teil bereits geschehen)
Verkehrsflächen „In der Eck" dem öffentlichen Verkehr gewidmet
Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen wurde die Widmung für die Verkehrsflächen „In der Eck" von der Einmündung Wegeparzelle 123 bis Ende Grundstück 51/6 und von der Einmündung Wegeparzelle 92 bzw. Beginn Parzelle 58/3 bis zum Ende des Wendehammers ausgesprochen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.8.1983 festgelegt. Dieser Widmungsbeschluß ist, nachdem die genannte Straße endgültig hergestellt wurde, auszusprechen, um damit u.a. den formellen Voraussetzungen für die beitragsmäßige Abrechnung der Baumaßnahmegerecht zu werden.
Antrag auf teilweise Änderung des Ortsbebauungs- plapes (Wegfall der verkehrsberuhigten Zone im unteren Teil der Triftstraße) abgelehnt Die Freie Wählergruppe Dombo brachte den Antrag ein, über eine Teiländerung des Ortsbebauungsplanes (Wegfall der verkehrsberuhigten Zone im unteren Teil der Triftstraße) zu entscheiden. Die FWG Dombo begründete ihren Antrag u.a. damit, daß der Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich nicht nur eine Erneuerung der Fahrbahn, sondern des gesamten Straßenraumes einschl. Bürgersteigflächen etc. erforderlich mache.
Dies würde Mehrkosten verursachen. Darüber hinaus wurde die Auffassung vertreten, daß die untere Triftstraße ein innerört lieh notwendiger Verbindungsteil ist und eine Verkehrsberuhigung dort nicht angebracht ist.

