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EITELBORN:

AUGST

NACHRUF !

Am 30. September 1983 verstarb im Alter von 79 Jahren

Herr Johann Math. KNOPP

Der Verstorbene war von September 1946 bis Oktober 1964 Bürgermeister der Gemeinde Eitelborn.

Rat und Verwaltung der Ortsgemeinde Eitelborn danken dem Verstorbenen für seine zum Wohle der Bürgerschaft geleistete Arbeit.

5411 Eitelborn, 3. Oktober 1983

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Gemeindebücherei Eitelborn

Am Samstag, dem 8.10.1983, bleibt die Gemeindebücherei * geschlossen.

Nächste Öffnungszeit:

Mittwoch, der 12.10,1983, von 17.00 bis 19.00 Uhr.

Schlüssel für die Jugendräume

Der Schlüssel für die Jugendräume im Gemeindehaus kann ab sofort bei Herrn Kailer, Lärchenweg, in Eitelborn abgeholt werden.

KADENBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kaden­bach vom 28.9.1983

Standort und Errichtung einer Maststation durch die Deutsche Bundespost befürwortet Bereits in der Sitzung am 1.6.1983 wurde überdie Errich­tung eines Antennen mastes durch die Deutsche Bundespost beraten. Seinerzeit wurde der Rat davon unterrichtet, daß eine Breitbandkabel-Rundfünkempfangstelle für Kabelfernsehen aufgebaut werden soll und hierzu die Errichtung eines ca. 25 m hohen Antennenträgers in der Nähe der Vermittlungsstelle erforderlich rst, von dem aus eine richtfunkmäßige Anbindung d,h.Sichtverbindung zum Fernmeldeturm in Koblenz bestehen muß. Das Fernmeldeamt schlug als Standort ein.ca. 150 qm großes Grundstück im BereichSteinrausch" vor. Seinerzeit beschloß der Rat zunächst abzuklären, ob sich nicht anderweitige Standorte anbieten und ob evtl, der Betrieb der" Anlage Beein­trächtigungen für die Nachbargebiete mit sich bringt.

Inder Sitzung am 28.9.1983 wurde nunmehr vom zuständigen Sachbearbeiter des Fernmeldeamtes Koblenz dargelegt, daß de« - Betrieb der Anlage keine Beeinträchtigungen für die Nach­bargebiete mit sich bringt. Es wurde lediglich die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes für eine evtl, angrenzende Bebau­ung von 25 m vorgeschlagen.

Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß auch der Bau­ausschuß den vorgeschlagenen Standort gutgeheißen hat, da an dieser Stelle eine Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht zu befürchten ist.

Der Rat folgte der Empfehlung des Ausschusses und erklärte mehrheitlich (10 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen) seine Zustim­mung zur Errichtung des Antennenmastes einschließlich einer Betriebskabine.

Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß nach Errichtung der Anlage für den Bereich des BaugebietesAuf der Höh" die

Möglichkeit zum Anschluß an das Kabelfernsehen gegeben ist.

Abschluß einer Vereinbarung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Eitelborn II auf die beteiligten Ortsgemeinden zuge­stimmt

Mehrheitlich (bei 1 Gegenstimme) beschloß der Rat anteil­mäßig sämtliche Rechte und Pflichten von der Jagdgenossen­schaft Eitelborn II auf die Ortsgemeinde zu übernehmen. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß der Reinertrag aus den Jagdpachteinnahmen für den Ausbau und die Wiederherstellung von Wald- und Feldwegen verwendet werden soll. Eine gleiche Aussage hatte die Jagdgenossenschaft Eitelborn II in ihrer Grün­dungsversammlung am 19.5.1983 getroffen.

Der Jagdgenossenschaft Eitelborn II gehören die Ortsgemeinden Eitelborn, Kadenbach, Hillscheid und Neuhäusel an. Gleich­lautende Entscheidungen sind daher auch von diesen Ortsge­meinden erforderlich (zürn Teil bereits geschehen)

VerkehrsflächenIn der Eck" dem öffentlichen Ver­kehr gewidmet

Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen wurde die Widmung für die VerkehrsflächenIn der Eck" von der Einmündung Wegeparzelle 123 bis Ende Grundstück 51/6 und von der Einmündung Wegeparzelle 92 bzw. Beginn Parzelle 58/3 bis zum Ende des Wendehammers ausgesprochen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.8.1983 festgelegt. Dieser Widmungsbeschluß ist, nachdem die genannte Straße endgültig hergestellt wurde, auszusprechen, um damit u.a. den formellen Voraussetzungen für die beitragsmäßige Abrechnung der Bau­maßnahmegerecht zu werden.

Antrag auf teilweise Änderung des Ortsbebauungs- plapes (Wegfall der verkehrsberuhigten Zone im unte­ren Teil der Triftstraße) abgelehnt Die Freie Wählergruppe Dombo brachte den Antrag ein, über eine Teiländerung des Ortsbebauungsplanes (Wegfall der verkehrsberuhigten Zone im unteren Teil der Triftstraße) zu entscheiden. Die FWG Dombo begründete ihren Antrag u.a. damit, daß der Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich nicht nur eine Erneuerung der Fahrbahn, sondern des gesamten Straßenraumes einschl. Bürgersteigflächen etc. erforderlich mache.

Dies würde Mehrkosten verursachen. Darüber hinaus wurde die Auffassung vertreten, daß die untere Triftstraße ein innerört lieh notwendiger Verbindungsteil ist und eine Verkehrsberuhi­gung dort nicht angebracht ist.