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HINWEIS:

1. Gem. §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hinge­wiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Rates (§34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 54!5) Montabaur, geltend gemacht worden ist.

2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes : BBauG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.

IS. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeacht­lich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung gel­tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften

| über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der,Satzung verletzt worden sind (§155 o BBauG).

i 3. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungs­ansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungs­sperre wird hingewiesen.

5430 Montabaur, 4. Okt. 1983 Stadt Montabaur

Siegel Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Öffentliche Bekanntmachung über die Offen läge des Lageplanes zur Veränderungs- Sperre für das Gebiet des erweiterten Bebauungsplanes »Altstadt I" der Stadt Montabaur Der Lageplan, aus dem der Geltungsbereich der in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Sat­zung über eine Veränderungssperre vom 4.10.1983 für das Ge­biet des erweiterten BebauungsplanesAltstadt I" ersichtlich I und der nach

j§ 1 der Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit vom 10. Oktober 1983 bis 18. Okt. 1983 (einschließlich) Ibeim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,

IKonrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, offen |und kann von jedem während der Dienststunden (montags, Imittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 jUhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 lUhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) einge- Isehen werden.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfaßt das Gebiet | zwischen

Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der Bauzeile an der Hospitalstraße und dem Parkplatz »Kalbswiese"

15430 Montabaur, 4. Okt. 1983 Stadt Montabaur

S. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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im : MONTABAUR

Pratos, ¥. OKT. 85 IX0"»r

HAUS DER JUGEND

NÄHMASCHINEN GESUCHT

Im Haus der Jugend hat sich ein Kreis interessierter Jugend­licher gefunden, die gerne unter Anleitung das Nähen mit der Nähmaschine lernen und betreiben wollen.

Hierzu werden noch betriebsbereite mechanische Nähmaschi­nen benötigt. Spendenwillige Mitbürger werden gebeten, sich mit dem Haus der Jugend, Tel. 02602/18844 mo - fr.

15.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in Verbindung zu setzen.

Sport im Buch

Veranstaltung am 10.10.1983, 16-00 Uhr im Haus Mons-Tabor.

Eröffnungsrede und Diskussion mit Prof. Günther Göres außerdem Holzschuhtanz, Jazztanz, Bodenturnen und Karate­vorführung.

Jahrgang 1939 Eigendorf

Es wird noch einmal an unsere Wanderung am 8.10. 1983 um 17.00 Uhr zum Koppel erinnert.

Es sind natürlich auch alle Zugezogenen des Jahrganges 1939 eingeladen.

TuS Montabaur, Abt. Fußball

Am Sonntag, dem 9.10.1983, 15 Uhr spielt unsere 1. Fußball­mannschaft im Stadion ..Mons-Tabor" an der Koblenzer Straße gegen die 2. Mannschaft des VFB Wissen. Um zahl­reichen Besuch dieses interessanten Spiels wird gebeten.