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HINWEIS:
1. Gem. §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Rates (§34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 54!5) Montabaur, geltend gemacht worden ist.
2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes : BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl.
IS. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
| über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der,Satzung verletzt worden sind (§155 o BBauG).
i 3. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
5430 Montabaur, 4. Okt. 1983 Stadt Montabaur
Siegel Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung über die Offen läge des Lageplanes zur Veränderungs- Sperre für das Gebiet des erweiterten Bebauungsplanes »Altstadt I" der Stadt Montabaur Der Lageplan, aus dem der Geltungsbereich der in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Satzung über eine Veränderungssperre vom 4.10.1983 für das Gebiet des erweiterten Bebauungsplanes „Altstadt I" ersichtlich I und der nach
j§ 1 der Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit vom 10. Oktober 1983 bis 18. Okt. 1983 (einschließlich) Ibeim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur,
IKonrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, offen |und kann von jedem während der Dienststunden (montags, Imittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 jUhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 lUhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr) einge- Isehen werden.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre umfaßt das Gebiet | zwischen
Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der Bauzeile an der Hospitalstraße und dem Parkplatz »Kalbswiese"
15430 Montabaur, 4. Okt. 1983 Stadt Montabaur
S. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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im : MONTABAUR
Pratos, ¥. OKT. 85 IX0"»r
HAUS DER JUGEND
NÄHMASCHINEN GESUCHT
Im Haus der Jugend hat sich ein Kreis interessierter Jugendlicher gefunden, die gerne unter Anleitung das Nähen mit der Nähmaschine lernen und betreiben wollen.
Hierzu werden noch betriebsbereite mechanische Nähmaschinen benötigt. Spendenwillige Mitbürger werden gebeten, sich mit dem Haus der Jugend, Tel. 02602/18844 mo - fr.
15.00 Uhr bis 22.00 Uhr) in Verbindung zu setzen.
Sport im Buch
Veranstaltung am 10.10.1983, 16-00 Uhr im Haus Mons-Tabor.
Eröffnungsrede und Diskussion mit Prof. Günther Göres außerdem Holzschuhtanz, Jazztanz, Bodenturnen und Karatevorführung.
Jahrgang 1939 Eigendorf
Es wird noch einmal an unsere Wanderung am 8.10. 1983 um 17.00 Uhr zum Koppel erinnert.
Es sind natürlich auch alle Zugezogenen des Jahrganges 1939 eingeladen.
TuS Montabaur, Abt. Fußball
Am Sonntag, dem 9.10.1983, 15 Uhr spielt unsere 1. Fußballmannschaft im Stadion ..Mons-Tabor" an der Koblenzer Straße gegen die 2. Mannschaft des VFB Wissen. Um zahlreichen Besuch dieses interessanten Spiels wird gebeten.

