Montabaur 20 / 39 / 83
Ordn.Nr. 1.1 -Einlagegrundstücke Flur 11. Nr.
2127/4, 2130/2 und 2130/3, Zuteiiiungsgrund- stücke Flur 11 , Nr. 25, 33, 41, 44, 50 und 58 Ordn.Nr. 1.2 -Zuteilungsgrundstücke Flur 11 Nr. 26, 27, 28,
38, 53, und 54
Ordn.Nr. 7 - Einlagegrundstück ‘Flur 11 Nr. 1165/2, Zuteilungsgrundstück Flur 11 Nr. 45
Ordn.Nr. 1o.1 - Einlagegrundstück Flur 11 Nr. 1183/2 , Zuteilungsgrundstück Flur 11 Nr. 30
Ordn.Nr. 1o.2 - Einlagegrundstück Flur 11 Nr. 1145 Ordn.Nr. 12 - Einlagegrundstück Flur 11 Nr. 1166/2, Zuteilungsgrundstücke Flur 11 Nr. 39 und 46 Ordn.Nr. 14- Einlagegrundstücke Flur 11 Nr. 1130 und 1131, Zuteilungsgrundstück Flur 11 Nr. 36
Ordn.Nr. 16.1 - Einlagegrundstück Flur 11 Nr. 1164/2, Zuteilungsgrundstück Flur 11 Nr. 47
Ordn.Nr. 16.2 - Einlagegrundstücke Flur 11 Nr. 1149/3 und •
1150/5
Ordn.Nr. 22 - Einlagegrundstücke Flur 11 Nr. 1141 und 1142, Zuteilungsgrundstück Flur 11 Nr. 37 Ordn.Nr. 27 - Einlagegrundstücke Flur 11 Nr. 1150/4,
1150/7, 1152/2, 1152/4, Zuteilungsgrundstücke Flur 11 Nr. 42 und 43
Ordn.Nr. 29.1 - Einlagegrundstück Flur 11 Nr. 1146/1, Zuteilungsgrundstück Flur 11 Nr. 40 Ordn.Nr. 29.2 - Einiagegrundstück Flur 11 Nr. 1149/1
Ordn.Nr. 18 Teil I flter Baulandumlegung
Einlagegrundstücke Flur 11 Nr. 1067,1068,
106$;1070,1082, 1086 und 1102, Zuteilungsgrundstücke Flur 11 Nr. 20/1 , 20/2
Gemäß § 71 BBauQ-wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung dep ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 3o. September 1983 fß Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand dpflch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustahd ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Besitzenzeige erfolgt am Dienstag, dem 4.1 o.1983 von 1o.oo Uhr - 12.oo Unr durch einen Beauftragten des Katasteramtes Montabaur.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Lipgenschaftskata- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 10 desSeschreibenden Teils zum Umlegungsplan wird nochmals hinjpwiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 1o. Oktober 1983 auf das Konto der Verbandsgemeindi? Montabaur Nr. 500 017 BLZ 570 510 01 bei der Kreissparkasse Montabaur unter Angabe : BU "Bornstück und Kappesfeld" den fälligen Betrag einzahlt oder mit der Ortsgemeinde Girod Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,
5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der
Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
(S) Girod, den 21.9.1983
Ortsgemeinde Girod - Umlegungsausschuß - Simon, Vorsitzender des Umlegungsausschusses
NOMBORN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 21.9.1983
HAUUNGS- UND KULTURPLAN 1984 BESCHLOSSEN Durch einstimmigen Beschluß wurde der Hauungs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 1984 verabschiedet.
Aus den dem Rat vorgelegten Unterlagen geht hervor, daß unter Berücksichtigung der insgesamt vorgesehenen Maßnahmen mit Gesamteinnahmen von 61.44o,oo DM und Gesamtausgaben von 59.786,oo DM gerechnet wird, so daß für das Forstwirtschaftsjahr 1984 mit der Erwirtschaftung eines Überschusses von 1.654,oo DM gerechnet werden kann.
Haupteinnahmequelle stellen die Einnahmen aus Holzverkäufen dar. Hierzu wurde»dem Rat noch eine Übersicht an die Hand gegeben, aus der hervorging, in welchem Umfang für das Forstwirtschaftsjahr 1984 Holzeinschläge vorgesehen sind. Ausweislich der vorgelegten Pläne sollen insgesamt 800 fm eingeschlagen werden, wovon 495 fm auf Buche, 80 fm auf Fichte und 225 fm auf Kiefern enttallen.
Ergänzend wurde hierzu noch darauf verwiesen, daß der Hieb -1 satz über dem im Forsteinrichtungswerk festgelegten Satz liegt. Dies Erfordernis ergibt sich aus der notwendigen Vornutzung schneebruchgeschädigter Bestände
ENTSCHEIDUNGEN ZUR ERWEITERUNG UNDÄNDERUN| DES BEBAUUNGSPLANES "SCHULSTRASSE" GETROFFEN
In zum Teil sehr lebhafter Diskussion wurde erörtert, ob der Bebauungsplan "Schulstraße" zum einen erweitert bzw. in seinen bisherigen Festsetzungen geändert werden soll.
Zu diesem Fragenkomplex war von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eine Beschlußvorlage erarbeitet worden, d.h. hier wurden schriftlich die Gründe dargelegt, die eine Erweiterung bzw. Veränderung des bestehenden Bebauungsplanes "Schulstraße" ratsam erscheinen lassen. Darüber hinaus | nahm auch noch ein Mitarbeiter der Verbandsgemeindesfer- waltung Montabaur an „der Sitzung teil, um weitere sachdienlichj Hinweise geben zu können.
Im einzelnen wurden folgende Entscheidungemgajtaffen:
1. Das Flurstück Nr. 276 in Flur 1 wird zusätzlic!i|m.den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schulstraß«^ einb? zogen. Hier wurde dargelegt, daß das genannt^, Gfynd’ stück bislang planungsrechtlich nicht erfaßt M unq^daß, um eine städtebauliche Ordnung.auch in diesem Ber^sh zu gewährleisten die Einbeziehung in den Bebauungsplan zu empfehlen sei. '
2. Das Teilstück der Schulstraße von der nördlichen Grenze des Flurstückes Nr. 258 bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 276 soll len Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche dargesteÄwerden. Darüber hinaus soll im nördlichen Bereich diöSfSTeilstückes eine Bodenwelle eingerichtet werden. v\
Auch hierzu wurde angemerkt, daß das oenannte Teilstück der Schulstraße bisher planungsrechtlich noch nicht erfaßt ist. Die Einrichtung einer Bodenwelle soll zur Verringerung der Fahrtgeschwindigkeit des Durchgangsver-| kehrs beitragen.
3. Im Kreuzungsbereich Südstraße/Schulstraße /
"Im Baumort" soll eine Verkehrsinsel geschaffen werden. Hierzu ist folgendes ergänzend anzumerkenr ,

