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Montabaur 19/39/83

beim Vors, des Vorbereitenden Wahlausschusses H. Walter Siemes, ist der 2. 1 o.1983.

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BUCHFINKENLAND

Demgemäß hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung vom 25.1.1983 für das Rechnungsjahr 1983 eine Hebung von

15o,oo DM /ha

in Worten: Einhundertfünfzig pro ha beschlossen, welche in 2 Raten fällig ist und zwar mit:

DM 75,oo am 1.5.1983

DM 75,oo am 1.9.1983, jedoch Beträge bis 1oo,oo DM in einer Rate.

GACKENBACH

Die Dienststunde des Ortsbürgermeisters fällt aus

Die Dienststunde des Ortsbürgermeisters am Freitag, dem 3o.9.1983, fällt wegen Abwesenheit aus.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

HORBACH

Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 22.9.1983 HAUUNGS- UND KULTURPLAN 1984 VERABSCHIEDET Einstimmig genehmigte der Rat den in der Sitzung vorgeleg­ten Hauungs- und Kulturplan 1984, der Gesamteinnahmen von 112.125,oo DM und Gesamtausgaben sowie einen Holzeinschlag von 30 fm Eiche

785 fm Buche 400 fm Fichte 95 fm Kiefer .

vorsieht.

Der Gesamtholzeinschlag beträgt insgesamt 1.310 fm. Der er­höhte Hiebsatz gegenüber den Festsetzungen im Forsteinrich­tungswerk ergibt sich aus der erforderlichen Aufarbeitung von Schaäholz. Nach den gegenwärtigen Berechnungen ist mit einem Überschuß von 2.995,oo DM zu rechnen.

GEMEINDEANTEIL FÜR AUSBAU DES BACKESWEGES UND ANGRENZENDER WEGEPARZELLEN FESTGELEGT Einstimmig bei einer Enthaltung legte der Rat den Anteil der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Backesweges verlaufend von dem Rother Weg bis K 171 bzw. L 326 auf 30 % festgesetzt. Gleichzeitig beschloß der Rat, den Backesweg einschließlich der Wegeparzellen 99/1, 100/3, und 29/5 als Einheit abzurechnen.

Noch keine Entscheidung über die Vergabe von Arbeiten zur Herstellung eines neuen Deckenbelages auf dem Sportplatz

Der Ortsgemeinderat hatte unter Hinzuziehung des Vorstan­des des Sportvereines eingehend die Situation beraten und kam zu dem Entschluß, daß die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mit einer erneuten Planung für die Herstellung des Sportplatzbelages beauftragt werden soll.

A

Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Großholbach Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigungsverfahren Großholbach hier: HEBUNG VON BEITRAGSVORSCHÜSSEN Nach § 19 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.3.1976 - BGBl. I S. 546 - sind die Beiträge zu den Kosten der Flurbereinigung solange der endgültige Beitragsmaß­stab - der Wert der neuen Grundstücke - noch nicht feststeht, zunächst als Vorschüsse nach einem vorläufigen Beitrags­maßstab zu heben.

Durch Verfügung vom 11.1 o.1979 hat das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungsbehörde die von den Ver­fahrensteilnehmern in das Verfahren eingebracht Fläche a ls vorläufigen Beitragsmaßstab bestimmt.

Die auf die einzelnen Teilnehmer entfallenden Beitragsvorschüsse sind in einer Beitragsliste festgesetzt, welche beim Kassenverwal­ter der Teilnehmergemeinschaft zur Einsichtnahme für die Teilnehmer offenliegt. Forderungszettel, aus denen die Zahlungs­pflichtigen Teilnehmer die von ihnen zu leistenden Vorschüsse und den zugrunde gelegten vorläufigen Beitragsmaßstab (=Fläche) ersehen können, werden durch den Kassenverwalter der Teilnehmer gemeinschaft in Kürze zugestellt.

Bei Miteigentümern zur gesamten Hand - z.B. Erbengemeinschaf-

Von Reklamationen wegen geringfügigen Flächenabweichungen bitte ich abzusehen, da die Vorschüsse nach Vorliegen des endgül­tigen Beitragsmaßstabes durch eine besondere Ausgleichshebung verrechnet werden.

Zahlungen sind an den Kassenverwalter der Flurbereini­gungskasse, Herrn Werner Meurer, Fürstenweg 30, in 5430 Montabaur, grundsätzlich nur gegen Quittung zu leisten. Überweisungen und Einzahlungen können außerdem auf das Konto der Teilnehmergemeinschaft Nr. 504712 bei der Kreissparkasse Westerwald, in Montabaur, erfolgen.

Hierbei ist die aus dem Forderungszettel ersichtliche Örd- nungsnummer (Ordn'Nr. ) anzugeben.

Die angeforderten Beiträge können soweit möglich, abver­dient werden. Darüber hinausgehende Abverdienerleistungen sind nicht statthaft.

Bei Leistungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % sowie Mahngebühren erhoben.

Die Teilnehmer werden hiermit aufgefordert,ihrer Leistungs­pflicht pünktlich nachzukommen, da die Gewährung der Beihilfen aus öffentlichen Mitteln von der Aufbringung der erforderlichen Eigenleistung abhängig ist. Bei Leistungsverzug werden die Beiträge auf Kosten der Säumigen nach § 136 FlurbG im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen , wobei auch in den Grundbesitz selbst vollstreckt werden kann, da die Beitragspflicht als öffentliche, Last auf den im Flurbe­reinigungsgebiet liegenden Grundstücken ruht.

Die Säumigen aus den vorangegangenen Hebungen werden hiermit öffentlich gemahnt und auf gefordert, die Beitrags­rückstände spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen an die Flurbereinigungskasse zu zahlen.

Herr Meurer wird am Samstag, dem 1.1o.1983, bei seinen Eltern, Großholbach, Orgelsweg 1, nochmals eine Kassen­stunde in der Zeit von 1o.oo - 12.oo Uhr abhalten.

Winfried Röther, Vorsitzender

GIROD

Gemeindeverwaltung Girod - Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung

Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Girod hat am 6. September 1983 für einen Teil des Umlegungsgebietes 'Bornstück und Kappesfeld", Gemarkung Kleinholbach die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes festgestellt.

Von den insgesamt einbezogenen und zugeteilten Grund­stücken bleiben von der Unanfechtbarkeit ausgeschlossen:

ten wird nur einer der Miteigentümer zur Zahlung aufgefordert, es ist dann seine Sache, Erstattung von den anderen Miteigentii- von 1o9.13o,oo DM mern zu verlangen. Miteigentümer nach Bruchteilen erhalten hin gegen sämtlich Forderungszettel nach Maßgabe ihrer Bruchteile.