Montabaur 17/39/83
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Die Umlegungskarte liegt inder Zeit vom
8. Oktober 1983 bis einschließlich 7. November 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-R1<atz 2, Zimmer 201 (Bauamt) während der Dienststunden öffentlich aus.
Das Umlegungsverzeichnis kann von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, dem Katasteramt, Schloßweg 6, 5430 Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugesandt.
Montabaur, 26.9.1983
(S) Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Simon, Vermessungsdirektor
Gemeindeven/ualtung Neuhäusel - Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 2o. September -1983 für die Flurstücke Nr. 138, 140, 157, und 166 sowie die dazugehörenden Einlagegrundstücke 113 und 88 der Flur 7 im Umlegungsgebiet "Auf der Haid", Gemarkung Neuhäusel, nach Vorwegnahme der Entscheidung die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 3o. September 1983 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter einen Grenzeinweisungstermin wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmarken örtlich angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 7. Oktober 1983 bei dem Katasteramt in Montabaur anzuzeigen.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,
5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
(S) Neuhäusel, den 26.9.1983
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon
Gemeindeverwaltung Neuhäusel - Umlegungsausschuß Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 2o. September 1983 das Flurstück Nr. 25 der Flur 9 im Umlegungsgebiet "Feldchen" Gemarkung Neuhäusel, sowie für das Ersatzland gemäß § 59 des Bundesbaugesetzes,
Flurstück Nr. 14/6 der Flur 2 "Am Sauwald", Gemarkung
Neuhäusel, nach Vorwegnahme der Entscheidung
die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes beschlossen.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 3o. September 1983 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter einen Grenzeinweisungstermin wünscht, in dem die Grenzen und Grenzmarken örtlich angezeigt werden sollen, bitten wir dies bis zum 7. Oktober 1983 bei dem Katasteramt in Montabaur inzuzeigen.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6,
5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
(S) Neuhäusel, den 26.9.1983
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Simon
EITELBORN:
Bürgermeister Dr. Possei ■ Dölken zu Gast in Eitelborn
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Bei seinen Antrittsbesuchen in >den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur weilte Bürgermeister Dr. Possei - Dölken in der vergangenen Woche in Eitelborn.
Ortsbürgermeister Hümmerich und die anwesenden Vertreter des Rates unterrichteten Bürgermeister Dr. Possei - Dölken im Sitzungsraum über ihre Ortsgemeinde.
So erfuhr der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Montabaur etwas über die Bevölkerungsentwicklung, Erwerbstätigkeit der Eitelborner, Struktur der Ortsgemeinde, das rege Vereinsleben, die gute Jugendarbeit in der Gemeinde und über die geplanten . und durchgeführten Maßnahmen.
Foto: Pöhler

