Montabaur 5/39/83
183
ir und tu
io riiuM
ir odir iht rtellunj und
>slm nd
n Qrum bean- )koll dt
:kt, d« ubehöri timt ■ dai ritt für italger*
5 rt
bad
iend
r die ich» wie
Imm-
SCHON
i3
werden,
tabaur
trat
Montag, 3.1 o.1983, um 19.3o Uhr jm Raum 26 der Joseph-Kehrein-Schule
I \/ORTRAG Nr. 37 mit dem Kneipp - Verein I THEMA "FRIEDEN AUF DER STRASSE"
| wir weisen schon jetzt auf den interessanten und aktuellen Vortrag mit Filvorführung von Herrn Rektor Karl Vater
t zum obigen Thema am
11.1o.1983, 19.3o Uhr, in der Joseph-Kehrein-Schule ' hin.
In Verbindung mit der Kreis-VHS:
GITARRENKURS FÜR ANFÄNGER (ausschl. für Wehrpflichtige der WW-Kaserne)
Beginn: 12.1o.1983, 17.3o Uhr, Haus Mons Tabor
Dauer: 10 Abende, Preis 27,oo DM (bei 10 Teilnehmern)
Kursleiter: Norbert Gundermann Wichtig!
Jeder Kursteilnehmer muß seine eigene Gitarre mitbringen.
In folgenden Kursen sind noch Plätze frei:
Nähen für Fortgeschrittene, Kurs Nr. 84 Makramee Kurs Nr. 75
Englisch für Fortgeschrittene Kurs Nr. 13 - 17 Französisch für Fortgeschrittene Kurs Nr. 22 + 23 Betriebswirtschaft Kurs Nr. 9
Kurs Nr. 87
Der unter dem Titel "FOTOGRAFIEREN" angebotene Kurs bietet interessierten Hobbyfotographen eine Einführung in die Dunkelkammertechnik der "schwarz/weiß"
Fotos.
Unter fachlicher Anleitung erlernen Sie die ungeahnten Möglichkeiten des Fotographierens und Entwickelns.
Beginn: Donnerstag, 6.1 o.1983, 19.3oUhr
Dauer: 8 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur im Schulzentrum
Leitung: Gerd Gerlach
Gebühren: 27,oo DM
Anmeldung und Auskunft: Geschäftsstelle der VHS Montabaur, Rathaus, Zimmer 204, Telefon 02602 - 196110.
Heizungsbeihilfe (Winterbeihilfe) im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) für die Heizperiode 1983/84 I. ALLGEMEINES
Nach § 12 des Bundessozialhilfegesetzes umfaßt der notwendige Lebensunterhalt auch den Heizungsbedarf. Zur Deckung des Heizungsbedarfes während der Wintermonate wird eine Hei- ungsbeihilfe gewährt Anspruch auf diese Leistung haben neben Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt auch einkommensschwache Personen, die zwar mit ihrem Einkommen den
laufenden Lebensunterhalt bestreiten können, aber zur Beschaffung des Winterbrandes nicht in der Lage sind.
.ANSPRUCHSBERECHTIGTER PERSONENKREIS Heizungsbeihilfen können erhalten:
1. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Ab schnitt 2 BSHG,
2. Hilfesuchende, die nicht laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG erhalten, wenn ihr Einkommen die Bedarfsgrenze der Hilfe zum Lebensunterhalt um nicht mehr als 10 v.H. des maßgebenden Regelsatzes übersteigt.
Hilfesuchende, deren monatliches Einkommen 110 v.H.
des Regelsatzes, die Kosten der Unterkunft und einen evtl. Mehrbedarf übersteigt mit der Maßgabe, daß das 7-fache . des übersteigenden Einkommens auf die Heizungsbeihilfe anzurechnen ist.
•HÖHE DER HEIZUNGSBEIHILFE nter Berücksichtigung der differierenden Preise für feste n d flüssige Brennstoffe werden folgende Beihilfesätze gewährt:
Haushaltsgruppe feste flüssige
Brennstoffe
1 - 2 Personen-Haushalt 418,oo DM 626,oo DM
Untermieter 293,oo DM 439,oo DM
3 - 4 Personen-Haushalt 523,oo DM 783,oo DM
5 und mehr Personen-
Haushalt 627,oo DM 939,oo DM
Wir bitten zu beachten, daß der höchste Beihilfesatz (für Heizölverbraucher) nur dann gewährt werden kann, wenn ein Nachweis über die Verwendung von Heizöl vorgelegt wird.
IV. VERFAHREN:
1. Für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG wird die Winterbeihilfe von Amts wegen gewährt'.
2. Den übrigen empfangsberechtigten Personen wird die Heizungsbeihilfe auf Antrag gewährt. Entsprechende Anträge
* können beim Sozialamt der Verbahdsgemeindeverwaltung^
^ altes Rathausgebäude, 1. Etage, gestellt werden. Die Antragsvordrucke werden ebenfalls bei den Ortsbürgermeistern bereitgehalten und können auch dort wieder eingereicht werden. Bei der Antragstellung sind die Angaben über Einkommen, Vermögen, sowie Aufwendunen für die Unterkunft und etwaige Beiträge zu öffentl. oder privaten Versicherungen entsprechend zu belegen.
Es ist darauf zu achten, daß die Anträge bis spätestens 31.10.1983 gestellt werden.
Wohnraum für Asylbewerber
Für die wohnungsmäßige Versorgung von männlichen Asylanten afrikanischer Herkunft suchen wir dringend entsprechenden Wohnraum. Es kommen auch Einzelzimmer in Betracht.
Diejenigen Wohnungseigentümer, die geeigneten Wohnraum für diesen Zweck zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an das Sozialamt der VG Montabaur, Telefon 02602 - 196152.
Die Mietkosten für diesen Wohnraum werden in voller Höhe vom Sozialamt übernommen.
Gefunden
Folgende Fundgegenstände wurden abgegeben:
5 Geldscheine 1 Brosche
1 Damenarmbanduhr 1 Schwarze Damengeldbörse 1 Melodica "Hohner"
1 Herrenarmbanduhr
2 Geldscheine
3 Campingstühle 1 Geldschein 1 braune Geldbörse 1 Armband mit Gravur 1 Kinderfahrrad 1 Geldschein
1 Geldschein
1 Damenuhr
2 Geldscheine
Die rechtmäßigen Eigentümer können sich während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Fundamt - Montabaur, melden.
Konzertflügel für das Haus Mons - Tabor
Spenden für den Konzertflügel können auf das Konto Nr. 500314 bei der Kreissparkasse Montabaur mit dem Vermerk
"203.0 VW" eingezahlt werden.

