Montabaur ,4/39/83
Mont
verbindlich fastgestellt werden.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabflndung und der Geld- und Sachbelträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden Ist. Es Ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung Ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung .des gesamten Flurbereinigung»- gebletes nachzuprüfen, da Jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß Ihm Grundstücke In einer Lage zugetellt werden, In der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Flurberelnlgungsgebletes elnzusehsn.
II. LADUNG ZUM PLANWUNSCHTERMIN Im Anschluß an den Termin zur Anhörung und Erläuterung der Wertermittlung am 26. Oktober 1983 beginnt der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG, wozu hiermit ebenfalls alle Beteiligten geladen werden.
Alle Beteiligten werden darauf hingewiesen,daß die Entgegennahme der Planwünsche In der Zelt vom 26. Oktober 1983 bis voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen wird. Jeder Beteiligte erhält In dieser Zelt eine besondere Ladung zur Einzelverhandlung. Es wird nur Im Ausnahmefall und nur für auswärts wohnhafte Beteiligte möglich sein, bereits am 26.1o.1983 Ihren Planwunsch Vorbringen zu können.
Läßt ein Beteiligter sich durbh einen Bevollmächtigten vertreten , muß der Flurberelnlgungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, soweit eine solche nicht schon dem Kulturamt vorliegt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt In Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung am 24.1o.1983 und 25.1o.1983 In Empfang genommen werden.
Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Erben von Verstorbenen im Grundbuch oder noch eingetragenen Eigen- tümern-bzw. Berechtigten, sind die erforderlichen Urkunden, wie Testamente, Erbscheine usw. zum Planwunschtermin mitzubringen.
Ein Abdruck der Ladung liegt bei den Verbandsgemeindeverwaltungen in Montabaur und Wallmerod sowie bei den Ortsbürgermeistern in Großholbach, Girod, Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth, Dreikirchen und dem Stadtbürgermelster In Montabaur zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Der Kulturamtsvorsteher:
Herz
Das Amtsgericht - 8 K 78/77 - Montabaur Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Montabaur, Band 70, Blatt 2745, eingetragenen, nachstehend bezeichneten Grundstücke
am Mittwoch, dem 12.1o.1983, 14.op Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße 47, Sitzungssaal Nr. 6 • Erdgeschoß • versteigert werden.
Lfd.
Nr.
Flur
Flur- Wirtschaftsart und Lage stück
Größe
ar
3
33
5135 Gebäude- und Freifläche
Vor dem Beulfeld
36,97
33
33
4352 Grünland An dem alten Galgen
10,33
34
33
5134 Acker Vor dem Beulfeld
18,18
44
22
3915 Acker Auf dem Mühlenteich
1,33
46
33
5161 Ackerland Hinterm Beulfeld
12,71
49
33
4350/1 Gebäude- und Freifläche
An dem alten Galgen
9,70
Wiese '
16,54
Wiese
21,39
■ Verkehrswert Insgesamt: 824.816,oo DM.
Der Versteigerungstermin Ist am 14.12.1977 und 18.3.1983 In das Grundbuch eingetragen worden.
Als Eigentümer waren damals die Eheleute Werner Bender und Kunigunde geb. Bleum, Hof Beulfeld, 5430 Montabaur, zu Je 1/2 Anteil, eingetragen.
Ist ein Recht Im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so riiufll der Berechtigtes!! spätesten« im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten enmolden.
Er muß das Rächt glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht Im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstelgarungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nechgesetzt.
Es Ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eins genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Gruntj stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll de^ Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, dss I Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs! entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst * wellige Einstellung des Verfahrens zu erwirken , bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungseriös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Friedrich, Rechtspfleger
zum i 11 hin.
In Ve GIT/ pflicf ßegir Daue Kursl Wich Jeder
Info
Nähe
Makr
Engli
Fran;
ßetri
Kurs Der i angel Einfi Foto Unte
Vit i/ermitung in firmiert
, 1 ' \S/
Änderung der Badezeiten im Hallenbad Montabaur
lichk
Begii
iDaut
Ort:
I Leiti I Gebt
j Anrr IRatf
Mittwochs für Badelustige durchgehend geöffnet.
Ab sofort werden die Badezeiten für dis Öffentlichkeit montags und mittwochs wle^ folgt geändert:
MONTAGS
13.30 - 15.3o Uhr Familienbad, Schulen und Schwimm
unterricht
15.30 -18.3o " nur Schwimmunterricht
mittwochs ■ Warmbadetag •
9.oo - 13.oo Uhr Familienbad und Schulen 13.oo - 19.3o Uhr Familienbad
19.30 - 21.oo Uhr Frauenbad
Das Angebot für das Familienbaden ■ MITTWOCHS SCHON j AB .13.00 UHR - wird vorerst bis Ende Oktober 1983 begrenzt. Sollte dieses zusätzliche Angebot genutzt werden, kann diese Badezeit in Zukunft beibehalten werden.
Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
Kurs Nr. 24 (ACHTUNG NEUER TERMINI) Französische Literatur und Konversation
Der unter der langjährigen Leitung von Oberstudienrat Schröder stehende Kurs beginnt bereits am

