Einzelbild herunterladen

Montabaur ,4/39/83

Mont

verbindlich fastgestellt werden.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabflndung und der Geld- und Sachbelträge bilden, nach­dem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar gewor­den Ist. Es Ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtig­keit der Wertermittlung Ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung .des gesamten Flurbereinigung»- gebletes nachzuprüfen, da Jeder Teilnehmer damit rechnen muß, daß Ihm Grundstücke In einer Lage zugetellt werden, In der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteilig­ten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Flurberelnlgungsgebletes elnzusehsn.

II. LADUNG ZUM PLANWUNSCHTERMIN Im Anschluß an den Termin zur Anhörung und Erläuterung der Wertermittlung am 26. Oktober 1983 beginnt der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß § 57 FlurbG, wozu hiermit ebenfalls alle Beteiligten geladen werden.

Alle Beteiligten werden darauf hingewiesen,daß die Entgegen­nahme der Planwünsche In der Zelt vom 26. Oktober 1983 bis voraussichtlich Ende des Jahres erfolgen wird. Jeder Beteiligte erhält In dieser Zelt eine besondere Ladung zur Einzelverhand­lung. Es wird nur Im Ausnahmefall und nur für auswärts wohnhafte Beteiligte möglich sein, bereits am 26.1o.1983 Ihren Planwunsch Vorbringen zu können.

Läßt ein Beteiligter sich durbh einen Bevollmächtigten vertre­ten , muß der Flurberelnlgungsbehörde eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden, soweit eine solche nicht schon dem Kulturamt vorliegt. Vollmachtsvordrucke können beim Kulturamt In Westerburg angefordert oder bei der Offenlegung am 24.1o.1983 und 25.1o.1983 In Empfang genommen werden.

Zur Legitimationsführung, d.h. zur Feststellung der Erben von Verstorbenen im Grundbuch oder noch eingetragenen Eigen- tümern-bzw. Berechtigten, sind die erforderlichen Urkunden, wie Testamente, Erbscheine usw. zum Planwunschtermin mit­zubringen.

Ein Abdruck der Ladung liegt bei den Verbandsgemeindever­waltungen in Montabaur und Wallmerod sowie bei den Orts­bürgermeistern in Großholbach, Girod, Ruppach-Goldhausen, Heiligenroth, Dreikirchen und dem Stadtbürgermelster In Montabaur zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Der Kulturamtsvorsteher:

Herz

Das Amtsgericht - 8 K 78/77 - Montabaur Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im Grundbuch von Montabaur, Band 70, Blatt 2745, eingetragenen, nach­stehend bezeichneten Grundstücke

am Mittwoch, dem 12.1o.1983, 14.op Uhr, an der Gerichtsstelle Montabaur, Bahnhofstraße 47, Sitzungs­saal Nr. 6 Erdgeschoß versteigert werden.

Lfd.

Nr.

Flur

Flur- Wirtschaftsart und Lage stück

Größe

ar

3

33

5135 Gebäude- und Freifläche

Vor dem Beulfeld

36,97

33

33

4352 Grünland An dem alten Galgen

10,33

34

33

5134 Acker Vor dem Beulfeld

18,18

44

22

3915 Acker Auf dem Mühlenteich

1,33

46

33

5161 Ackerland Hinterm Beulfeld

12,71

49

33

4350/1 Gebäude- und Freifläche

An dem alten Galgen

9,70

Wiese '

16,54

Wiese

21,39

Verkehrswert Insgesamt: 824.816,oo DM.

Der Versteigerungstermin Ist am 14.12.1977 und 18.3.1983 In das Grundbuch eingetragen worden.

Als Eigentümer waren damals die Eheleute Werner Bender und Kunigunde geb. Bleum, Hof Beulfeld, 5430 Montabaur, zu Je 1/2 Anteil, eingetragen.

Ist ein Recht Im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so riiufll der Berechtigtes!! spätesten« im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten enmolden.

Er muß das Rächt glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht Im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Verstelgarungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nechgesetzt.

Es Ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eins genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Gruntj stück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des bean­spruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll de^ Geschäftsstelle zu erklären.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, dss I Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs! entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einst * wellige Einstellung des Verfahrens zu erwirken , bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungseriös an die Stelle des versteiger­ten Gegenstandes.

Friedrich, Rechtspfleger

zum i 11 hin.

In Ve GIT/ pflicf ßegir Daue Kursl Wich Jeder

Info

Nähe

Makr

Engli

Fran;

ßetri

Kurs Der i angel Einfi Foto Unte

Vit i/ermitung in firmiert

, 1 ' \S/

Änderung der Badezeiten im Hallenbad Montabaur

lichk

Begii

iDaut

Ort:

I Leiti I Gebt

j Anrr IRatf

Mittwochs für Badelustige durchgehend geöffnet.

Ab sofort werden die Badezeiten für dis Öffentlichkeit montags und mittwochs wle^ folgt geändert:

MONTAGS

13.30 - 15.3o Uhr Familienbad, Schulen und Schwimm­

unterricht

15.30 -18.3o " nur Schwimmunterricht

mittwochs Warmbadetag

9.oo - 13.oo Uhr Familienbad und Schulen 13.oo - 19.3o Uhr Familienbad

19.30 - 21.oo Uhr Frauenbad

Das Angebot für das Familienbaden MITTWOCHS SCHON j AB .13.00 UHR - wird vorerst bis Ende Oktober 1983 begrenzt. Sollte dieses zusätzliche Angebot genutzt werden, kann diese Badezeit in Zukunft beibehalten werden.

Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Montabaur

Kurs Nr. 24 (ACHTUNG NEUER TERMINI) Französische Literatur und Konversation

Der unter der langjährigen Leitung von Oberstudienrat Schröder stehende Kurs beginnt bereits am