Montabaur 16/35/83
zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S.31)
2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617), geändert durch Art. 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3.12.1976 (BGBl. I S. 3281) und Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind (§ 155 a BBauG)
3. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
5431 Nentershausen, 29. Aug. 1983 (S) Ortsgemeinde
Nentershausen Perne .Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlage des Lageplanes zur Veränderungssperre für ein Teilgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des Industriebebauungsplanes „In den Wolfen - Am Hohenrain" der Ortsgemeinde Nentershausen.
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Der Lageplan, auf dem der Geltungsbereich der in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Satzung über eine Veränderungssperre vom 29. Aug. 1983 für einen Teilbereich des Industriebebauungsplanes „In den Wolfen - Am Hohenrain" ersichtlich und der nach § 1 der Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit
vom 5. Sept. 1983 bis 13. Sept. 1983 einschließlich beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, offen und kann von jedem während der Dienststunden (montags, mittwochs , donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) eingesehen werden.
an den zusätzlichen Personalkosten nicht beteiligen wird. Deshalb erging die Entscheidung über die Erhöhung des Baukostenzuschusses unter der Voraussetzung, daß der Träger des Kindergartens die zusätzlichen Personalkosten übernimmt.
Ausbesserungsarbeiten in Teilbereichen der Mittelstraße
Der Ortsgemeinderat beriet über notwendige Ausbesserungsarbeiten in Teilbereichen der Mittelstraße und kam zu folgendem Ergebnis:
a) Im Teilbereich vom Hause Krumm bis zur Kirchstraße sollen die Schlaglöcher provisorisch zugeteert werden
b) Da im Teilbereich zwischen Hauptstraße und Brunnenstraße keine Ausbesserung möglich ist, muß dieser Teil der Mittelstraße - so der Ortsgemeinderat - ausgebaut werden.
Der Ortsgemeinderat ersuchte die Verbandsgemeinde Montabaur, die dazu notwendige Kanalisation zu bauen.
Kein neuer Zuschußantrag für Bau der Dorfgemeinschaftshalle
Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, keinen erneuten Antrag an das Land auf Zuschüsse aus dem Investitionsstock für den Hallnnbau zu stellen. Bei diesär Entscheidung ging der Ortsgemeinderat davon aus, daß die Mehrheit der Bürger gegen den Umbau der Schule in eine Mehrzweckhalle ist.
Unter Punkt „Verschiedenes" erhielt die Verwaltung den Auftrag, einen Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Dachrinne am Gemeindehaus einzuholen. Die auf der Tagesordnung stehende Entscheidung über die Errichtung eines Schaustelleranschlusses an der Schule wurde vertagt.
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HEILBERSCHEID:
Fußball „Alte Herren"
Samstag, 3.9.1983 spielen die Alten Herren von Heilberscheid gegen die Sportkameraden aus Horbach. Anstoß 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Heilberscheid.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird im groben wie folgt begrenzt:
im Norden:
im Osten: im Süden: im Westen
von dem Flurstück Nr. 2822, von der Wegeparzelle Nr. 5649/1 (tlw.) den Flurstücken Nr. 2850 und 2873 sowie der Wegeparzelle Nr. 5650/1 (tlw.)
von den Wegeparzellen Nr. 5650/1 und 5650/2 von der Wegeparzelle Nr. 5648 von der Bundesstraße Nr. 49.
NOMBORN:
Fahrt zum Feuerwehrfest in Großholbach Die Freiw. Feuerwehr nimmt am Feuerwehrfest in Großholbach teil. Abfahrtszeiten sind freitags, 2.9.1983,19.30 Uhr, sonntags, 4.9.1983,12.15 Uhr.
Die Feuerwehrkameraden werden gebeten, in Uniform zu erscheinen. Es sind noch Plätze frei für den Ausflug der Feuerwehr am 16. -18.9.1983. Interessenten werden gebeten, sich bei Reinhard Fink zu melden. Tel. 06485/1615.
5431 Nentershausen, 29. August 1983 Ortsgemeinde Nentershausen (S.) Perne, Ortsbürgermeister
NOMBORN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 24.8.1983
NENTERSHAUSEN:
DRK Nentershausen Ausflug 83
Wir möchten nochmals auf den Ausflug am 10.9.1983 hinweisen. Abfahrt 13.30 Uhr Nentershausen, Marktplatz. Unkostenbeitrag 10,- DM. Anmeldung bei Walter Müller, Rheinstr. I6,
Tel. Nr. 1329,5431 Nentershausen
Zuschuß an Kath. Kirchengemeinde Nentershausen für den Ausbau eines Gruppfcnraumes im Kindergarten Nentershausen erhöht
In seiner Sitzung am 24.8.1983 beschloß der Ortsgemeinderat, seinen Beschluß vom 1.3.1983 insoweit zu ändern, als der Zuschuß der Ortsgemeinde zum Ausbau des Gruppenraumes im Kindergarten NenteYshausen von 1.700/auf 2.700,- DM erhöht wird. Der Ortsgemeinderat erklärte ausdrücklich, daß dieser Zuschuß von 2.700,- DM für den Ausbau des 5. Gruppenraumes im Kindergarten Nentershausen auch bei einer Steigerung der Baukosten nicht mehr erhöht wird. Überdies betonte der Ortsgemeinderat, daß sich die Ortsgemeinde Nomborn
Blutspendetermin Nentershausen
Der nächste Blutspendetermin findet am 24.9.83 von 16.00 -
20.00 Uhr in der Schule Nentershausen statt.
Blutspenden kann jeder gesunde Mensch von 18 - 65 Jahren. Blutspenden - Hilfe auf Gegenseitigkeit. Regelmäßiges Blutspenden bedeutet Gesundheitsvorsorge und erhöhte Sicherheit.
VORANZEIGE:
ALTENNACHMITTAG NENTERSHAUSEN In diesem Jahr findet der Altennachmittag am 23.10.1983 ab 15.00 Uhr in der Turnhalle Nentershausen statt. Hierzu sind alle Mitbürger ab 70 Jahren recht herzlich eingeladen. Wir bitten schon jetzt, diesen Termin vorzumerken.

