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Montabaur 16/35/83

zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S.31)

2. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntma­chung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617), geändert durch Art. 9 Nr. 1 der Verein­fachungsnovelle vom 3.12.1976 (BGBl. I S. 3281) und Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Er­leichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröf­fentlichung der Satzung verletzt worden sind (§ 155 a BBauG)

3. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 S. 2 und 3 BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprü­chen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.

5431 Nentershausen, 29. Aug. 1983 (S) Ortsgemeinde

Nentershausen Perne .Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlage des Lageplanes zur Veränderungssperre für ein Teilgebiet innerhalb des Geltungsbereichs des Industrie­bebauungsplanesIn den Wolfen - Am Hohenrain" der Orts­gemeinde Nentershausen.

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Der Lageplan, auf dem der Geltungsbereich der in dieser Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Satzung über eine Veränderungssperre vom 29. Aug. 1983 für einen Teilbereich des IndustriebebauungsplanesIn den Wolfen - Am Hohenrain" ersichtlich und der nach § 1 der Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit

vom 5. Sept. 1983 bis 13. Sept. 1983 einschließlich beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, offen und kann von jedem während der Dienststunden (montags, mitt­wochs , donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) eingesehen werden.

an den zusätzlichen Personalkosten nicht beteiligen wird. Deshalb erging die Entscheidung über die Erhöhung des Bau­kostenzuschusses unter der Voraussetzung, daß der Träger des Kindergartens die zusätzlichen Personalkosten übernimmt.

Ausbesserungsarbeiten in Teilbereichen der Mittel­straße

Der Ortsgemeinderat beriet über notwendige Ausbesse­rungsarbeiten in Teilbereichen der Mittelstraße und kam zu folgendem Ergebnis:

a) Im Teilbereich vom Hause Krumm bis zur Kirchstraße sollen die Schlaglöcher provisorisch zugeteert werden

b) Da im Teilbereich zwischen Hauptstraße und Brunnenstraße keine Ausbesserung möglich ist, muß dieser Teil der Mittel­straße - so der Ortsgemeinderat - ausgebaut werden.

Der Ortsgemeinderat ersuchte die Verbandsgemeinde Monta­baur, die dazu notwendige Kanalisation zu bauen.

Kein neuer Zuschußantrag für Bau der Dorfgemein­schaftshalle

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, keinen erneuten Antrag an das Land auf Zuschüsse aus dem Investitionsstock für den Hallnnbau zu stellen. Bei diesär Entscheidung ging der Ortsgemeinderat davon aus, daß die Mehrheit der Bürger gegen den Umbau der Schule in eine Mehrzweckhalle ist.

Unter PunktVerschiedenes" erhielt die Verwaltung den Auf­trag, einen Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Dach­rinne am Gemeindehaus einzuholen. Die auf der Tagesord­nung stehende Entscheidung über die Errichtung eines Schau­stelleranschlusses an der Schule wurde vertagt.

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HEILBERSCHEID:

FußballAlte Herren"

Samstag, 3.9.1983 spielen die Alten Herren von Heilberscheid gegen die Sportkameraden aus Horbach. Anstoß 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Heilberscheid.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird im groben wie folgt begrenzt:

im Norden:

im Osten: im Süden: im Westen

von dem Flurstück Nr. 2822, von der Wegeparzel­le Nr. 5649/1 (tlw.) den Flurstücken Nr. 2850 und 2873 sowie der Wegeparzelle Nr. 5650/1 (tlw.)

von den Wegeparzellen Nr. 5650/1 und 5650/2 von der Wegeparzelle Nr. 5648 von der Bundesstraße Nr. 49.

NOMBORN:

Fahrt zum Feuerwehrfest in Großholbach Die Freiw. Feuerwehr nimmt am Feuerwehrfest in Großhol­bach teil. Abfahrtszeiten sind freitags, 2.9.1983,19.30 Uhr, sonntags, 4.9.1983,12.15 Uhr.

Die Feuerwehrkameraden werden gebeten, in Uniform zu er­scheinen. Es sind noch Plätze frei für den Ausflug der Feuer­wehr am 16. -18.9.1983. Interessenten werden gebeten, sich bei Reinhard Fink zu melden. Tel. 06485/1615.

5431 Nentershausen, 29. August 1983 Ortsgemeinde Nentershausen (S.) Perne, Ortsbürgermeister

NOMBORN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 24.8.1983

NENTERSHAUSEN:

DRK Nentershausen Ausflug 83

Wir möchten nochmals auf den Ausflug am 10.9.1983 hinweisen. Abfahrt 13.30 Uhr Nentershausen, Marktplatz. Unkostenbei­trag 10,- DM. Anmeldung bei Walter Müller, Rheinstr. I6,

Tel. Nr. 1329,5431 Nentershausen

Zuschuß an Kath. Kirchengemeinde Nentershausen für den Ausbau eines Gruppfcnraumes im Kindergarten Nentershausen erhöht

In seiner Sitzung am 24.8.1983 beschloß der Ortsgemeinde­rat, seinen Beschluß vom 1.3.1983 insoweit zu ändern, als der Zuschuß der Ortsgemeinde zum Ausbau des Gruppenraumes im Kindergarten NenteYshausen von 1.700/auf 2.700,- DM erhöht wird. Der Ortsgemeinderat erklärte ausdrücklich, daß dieser Zuschuß von 2.700,- DM für den Ausbau des 5. Gruppen­raumes im Kindergarten Nentershausen auch bei einer Steige­rung der Baukosten nicht mehr erhöht wird. Überdies betonte der Ortsgemeinderat, daß sich die Ortsgemeinde Nomborn

Blutspendetermin Nentershausen

Der nächste Blutspendetermin findet am 24.9.83 von 16.00 -

20.00 Uhr in der Schule Nentershausen statt.

Blutspenden kann jeder gesunde Mensch von 18 - 65 Jahren. Blutspenden - Hilfe auf Gegenseitigkeit. Regelmäßiges Blutspen­den bedeutet Gesundheitsvorsorge und erhöhte Sicherheit.

VORANZEIGE:

ALTENNACHMITTAG NENTERSHAUSEN In diesem Jahr findet der Altennachmittag am 23.10.1983 ab 15.00 Uhr in der Turnhalle Nentershausen statt. Hierzu sind alle Mitbürger ab 70 Jahren recht herzlich eingeladen. Wir bitten schon jetzt, diesen Termin vorzumerken.