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Montabaur 14/35/83

SIMMERN:

Kinderspielplatz noch nicht benutzen Es wird gebeten, den Kinderspielplatz am Kindergarten noch nicht zu benutzen. Die Rasenfläche wurde erst neu eingesät. Schneider, Ortsbürgermeister

BUCHFINKENLAND

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Kultur- und Heimatverein

Zu einem vorbereitenden Gespräch der Fastnachtsveranstaltun­gen die voraussichtlich am 4. und 11. Februar 1984 in der Buchfinkenlandhalle in Hübingen stattfinden, laden wir alle Mitwirkenden, die sich an der Gestaltung beteiligen wollen, von den Gruppenakteuren wenigstens die Leiterin oder der Lei­ter, in die Gastwirtschaft Specht, ehemals Trumm, Hübingen, am 6. Sept. d J. um 20.00 Uhr, herzlich ein.:

Neuinteressenten sind herzlich willkommen.

Alle Vorstandsmitglieder werdervgebeten, ebenfalls teilzuneh­men. 1

HORBACH:

MGV ;;Cäcilia"

Die nächste Chorprobe findet am Freitag, dem 2. Sept. 1983, bereits um 19.00 Uhr statt.

HÜBINGEN:

Freiw. Feuerwehr Hübingen

Am Sonntag, dem 4. Sept. 1983 fahren wir zum Feuer­wehrfest nach Großholbach.

Abfahrt mit dem Bus ist um 12.10 Uhr am Gerätehaus. Pünktliches Erscheinen ist erforderlich, da bereits um 13.00 Uhr der Festzug beginnt.

Altennachmittag des DRK Daubach

Der Altennachmittag des DRK Daubach findet in diesem Jahr

in der Kultur- und Sporthalle in Holler statt.

Alle Einwohner unserer Gemeinde ab dem vollendeten 70. Le­bensjahr werden am 18. Sept. 1983 in Holler erwartet.

Die Anmeldung soll bis zum 5.9.83 beim Ortsbürgermeister er­folgen. Es wird daran erinnert, daß jeder Teilnehmer ein Kaffee­gedeck mitbringen möchte. Die An- bzw. Heimfahrt soll von Angehörigen organisiert werden.

Hoffmann, Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

G rosshol bach:

Jubiläumsfeier der Freiwilligen Feuerwehr Vom 2. - 4. Sept. 1983 begeht die Freiw. Feuerwehr Großhol­bach das Fest ihres 25jährigen Bestehens.

Trotz mehrmaliger Veröffentlichung wird nochmals höflichst auf das Festprogramm laut Titelseite im Wochenblatt der Ver­bandsgemeinde Montabaur vom 26. August 1983 hingewiesen. Die Aufstellung des Festzuges am Sonntag, dem 4. Sept. findet um 12.30 Uhr im Neubaugebiet Alte Straße / Ringstraße statt.

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Abmarsch 13.00 Uhr. Der Festzug bewegt sich über die Haupt­straße, Korngasse und Orgelsweg.

Der Vorbeimarsch an den Ehrengästen findet an dem Park­streifen am Orgelsweg statt. Die Pkw-Besitzer werden gebeten, den Parkstreifen freizuhalten und so zu parken, daß für den Festzug keine Behinderung entsteht.

Für die Kinder und Jugendlichen bietet der Schaustellerbetrieb Gilles aus Wiesbaden auf dem Dorfplatz große Überraschungen. Die Bevölkerung wird nochmals gebeten, an den Festtagen Fahnenschmuck anzubringen.

Im Namen der Ortsgemeinde wünsche ich unserer Jubiläums­wehr ein gutes Gelingen, sowie allen Einwohnern und Gästen wäjirend den Festtagen frohe, gemütliche und unvergeßliche Stunden.

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görges- hausen vom 24. August 1983

Neue Erschließungsbeitragssatzung verabschiedet Durch einstimmigen Beschluß des Ortsgemeinderates wurde der Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Bei­trägen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) verabschiedet. Die neue Satzung hat gegenüber der bisher geltenden im wesentlichen folgende Ände­rungen zum Inhalt:

a) In der neuen Satzung sind die Kosten für die Anlegung von. Kinderspielplätzen nicht mehr als beitragsfähiger Erschlie­

ßungsaufwand auf geführt. Der Bundesgesetzgeber hatte in

der Novelle des Bundesbaugesetzes zum 1.1.1977 erstmals geregelt, daß die Gemeinden die Kosten für Kinderspielplatz« in den Erschließungsbeitrag einbeziehen können, wenn es die Satamg vorsieht. Daraufhin wurde in die

Erschließungsbeitragssatzung von 1978 eine ent­sprechende Regelung übernommen. Iri der Praxis haben sich dahei iprlnnh erhebliche Rchwieriokeiten eraeben.

Die Kosten für Kinderspielplätze sind nur dann beitragsfähig, wenn sie für einzelne Baugebiete erforderlich sind.

Da in den meisten Gemeinden .nur ein oder zwei Spielplätze vorhanden sind, die einen größeren Einzugsbereich haben, kann es dazu führen, daß die Beitragspflichtigen ungerecht behandelt werden. Es sind nämlich nur die Grundstücke beitragspflichtig, die in einem Radius von ca. 200 m vom Kinderspielplatz entfernt liegen. Oftmals werden aber die Kinderspielplätze auch von Kindern genutzt, die in einer größeren Entfernung liegen.

b). Die zweite Änderung besteht darin, daß eine neue Regelung! getroffen wurde für die Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsstraße angrenzen.

Nach der bisherigen Satzung ist oft nur ein kleiner Teil ' des Grundstückes beitragspflichtig; Denn die beitragspf licht) ge Grundstückstiefe- war in der Satzung auf 50 m begrenzt. In der neuen Satzung ist klargestellt, daß die Grundstücksteil die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erscrtließungs-| Straße herstellen, bei der Bestimmung der Grundstückstiefe (50 m) unberücksichtigt bleiben-. In der bisherigen Regelung! sah man eine ungerechtfertigte 1 8evorteilung der Eigentümer) solcher Grundstücke zu Lasten der übrigen Grundstückseiger tümer, die durch die neue Satzung beseitigt werden soll

Aufi Der ( Fried sumn Die E Entla lernet

c) Nach dem bisher geltenden Satzungsrecht werden die Eigentümer-von Grundstücken, die an zwei Erschließungs­anlagen angrenzen (Eckgrundstücke).höher belastet als n die Eigentümer der übrigen Grundstücke. '

Diese höhere Belastung ist von-der Rechtsprechung stets als zulässig angesehen worden. Mehr und mehr hat sich je-