Montabaur 4/34/83
daß das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann und daß durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine sonstige erhebliche Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen kann. Zur Ingangsetzung und Unterhaltung des Feuers dürfen andere Abfälle, insbesondere Altreifen, nicht verwendet werden.
In jedem Falle sind folgende Mindestabstände einzuhalten:
1. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden,
2. 20 m von sonstigen Gebäuden,
3. 50 m von öffentlichen Verkehrswegen,
4. 100 m von Wäldern, Mooren und Heiden.
Selbstverständlich gelten die Vorschriften der 1. Landesverordnung zur Durchführung des Abfallbeseitigungsgesetzes mit der Möglichkeit des Verbrennens von Pflanzen und Pflanzenteilen auch für Schrebergärten und sonstige kleingärtnerisch genutzte Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage, wenn die entsprechenden Mindestabstände eingehalten sind.
Es sollten hierbei jedoch, um die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten, immer nur möglichst geringe und ausschließlich trockene Pflanzen und Pflanzenteile verbrannt werden. Soweit möglich, sollte jedoch insbesondere im kleingärtnerischen Bereich einer Kompostierung der Vorzug gegeben werden, da das Verbrennen, wie schon erwähnt, nur dann zulässig ist, wenn die Pflanzen und Pflanzenteile dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.
Neben den vorgenannten Vorschriften ist noch zu beachten, daß das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - mindestens drei Tage vorher angezeigt werden muß.
Sofern Stoppelfelder ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Landespflegegesetz flächenhaft abgebrannt werden, stellt dies gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 13 LPfIG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mjt einer Geldbuße bis zu 10.000, - DM geahndet werden kann.
In allen uns bekannten Fällen werden wir entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Verbandsgeneindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgepteindeverwaltung Montabaur schreibt den Bau des Hauptsammlers Welschneudorf - Oberelbert mit einem Regenüberlauf öffentlich aus.
Es fallen an:
ca. 1750 lfdm Stahlbetonrohre, 0 300 - 0 1.200 ca. 60 cbm Stahlbeton und Beton für die Spezialbauwerke 1 Regelorgan für die Abwassermengendrosselung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,
5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Ausschlußfrist: 5. September 1983 Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, 20. September 1983, 10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 22.8.83 Verbandsgemeindeverw.Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Vit Verwaltung informiert
Schwimmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur
Ende September / Anfang Oktober beginnen wieder Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur.
Voranmeldungen für die nachfolgend genannten Kurse nimmt die Verwaltung schon jetzt entgegen:
jeweils montags von
13.30 Uhr-14.30 Uhr Kinderkurs
14.30 - 15.30 Uhr Frauen- oder Kinderkurslje nach Anmeldungsquote)
Kinderkurs Kinderkurs Erwachsenenkurs
Die Kinderkurse werden für Nichtschwimmer ab 7 Jahre abgehalten.
Die Kursgebühr für 10 Kursstunden beträgt für Kinder 40,-- DM
Erwachsene 60,-- DM.
Zuzüglich ist vor jeder Badestunde der übliche Eintritt zu entrichten.
Vereine u.Verbände berichten
Gemeinschaftsübung des Löschzuges der Freiw. Feuerwehr Montabaur sowie der Löschgruppen der Ortsgemeinden Hübingen, Welschneudorf, Oberelbert, Niederelbert, Holler, Ruppacll Goldhausen, Heiligenroth, Stadtteil Eigendorf, Eschelbach und Horressen. I
Zeit: Freitag, 26.8.1983 nachmittags.
Die Alarmierung der Löschgruppen der Ortsgemeinden erfolgt über den in den Gemeinden installierten Sirenen.
Fohlenbrand auf dem Rückerhof in Welschneudorf
Auf dem Rückerhof veranstaltet der Pferdezuchtverband Rhein land-Pfalz - Saar e.V.
am SAMSTAG, 27. August 1983 ab 9.30 Uhr seinen alljährlichen Fohlenbrand mit Stutbuchaufnahme und Junghengstvorbesichtigung.
Die besten Fohlen dieses Jahrganges werden prämiert und bekommen einen Ehrenpreis der Kreissparkässe Montabaur.
ZEITEINTEILUNG:
ab 10.00 Uhr Ponies und Kleinpferde,
ab 13.00 Uhr Warmblut.
Sprechstunde des CDU-Bundestagsabgeordneten August Hanz
Die nächste Sprechstunde des CDU-Bundestagsabgeordneten August Hanz findet am Samstag, dem 3. Sept. 1983, 10.30 UM bis 12.00 Uhr in der CDU-Kreisgeschäftsstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 48, statt. Es wird empfohlen, sich vorher mit der CDU-Kreisgeschäftsstelle telefonisch in Verbindung > zu setzen. Tel. Nr. 02602/2030.
15.30 Uhr -16.30 Uhr
16.30 Uhr -17.30 Uhr
17.30 Uhr -18.30 Uhr

