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Montabaur 4/34/83

daß das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann und daß durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine sonstige erhebliche Belästigungen sowie kein gefahr­bringender Funkenflug entstehen kann. Zur Ingangsetzung und Unterhaltung des Feuers dürfen andere Abfälle, insbesondere Altreifen, nicht verwendet werden.

In jedem Falle sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

1. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden,

2. 20 m von sonstigen Gebäuden,

3. 50 m von öffentlichen Verkehrswegen,

4. 100 m von Wäldern, Mooren und Heiden.

Selbstverständlich gelten die Vorschriften der 1. Landesverord­nung zur Durchführung des Abfallbeseitigungsgesetzes mit der Möglichkeit des Verbrennens von Pflanzen und Pflanzen­teilen auch für Schrebergärten und sonstige kleingärtnerisch genutzte Grundstücke außerhalb der bebauten Ortslage, wenn die entsprechenden Mindestabstände eingehalten sind.

Es sollten hierbei jedoch, um die Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten, immer nur möglichst geringe und aus­schließlich trockene Pflanzen und Pflanzenteile verbrannt werden. Soweit möglich, sollte jedoch insbesondere im klein­gärtnerischen Bereich einer Kompostierung der Vorzug gegeben werden, da das Verbrennen, wie schon erwähnt, nur dann zu­lässig ist, wenn die Pflanzen und Pflanzenteile dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.

Neben den vorgenannten Vorschriften ist noch zu beachten, daß das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde - min­destens drei Tage vorher angezeigt werden muß.

Sofern Stoppelfelder ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Landespflegegesetz flächenhaft abgebrannt werden, stellt dies gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 13 LPfIG eine Ordnungs­widrigkeit dar, die mjt einer Geldbuße bis zu 10.000, - DM geahndet werden kann.

In allen uns bekannten Fällen werden wir entsprechende Ord­nungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Verbandsgeneindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgepteindeverwaltung Montabaur schreibt den Bau des Hauptsammlers Welschneudorf - Oberelbert mit einem Regen­überlauf öffentlich aus.

Es fallen an:

ca. 1750 lfdm Stahlbetonrohre, 0 300 - 0 1.200 ca. 60 cbm Stahlbeton und Beton für die Spezialbauwerke 1 Regelorgan für die Abwassermengendrosselung

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,

5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Ausschlußfrist: 5. September 1983 Termin für die Abgabe des Angebotes ist

DIENSTAG, 20. September 1983, 10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 22.8.83 Verbandsgemeindeverw.Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Vit Verwaltung informiert

Schwimmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Ende September / Anfang Okto­ber beginnen wieder Schwimm­kurse im Hallenbad Montabaur.

Voranmeldungen für die nach­folgend genannten Kurse nimmt die Verwaltung schon jetzt entgegen:

jeweils montags von

13.30 Uhr-14.30 Uhr Kinder­kurs

14.30 - 15.30 Uhr Frauen- oder Kinderkurslje nach Anmeldungs­quote)

Kinderkurs Kinderkurs Erwachsenenkurs

Die Kinderkurse werden für Nichtschwimmer ab 7 Jahre abge­halten.

Die Kursgebühr für 10 Kursstunden beträgt für Kinder 40,-- DM

Erwachsene 60,-- DM.

Zuzüglich ist vor jeder Badestunde der übliche Eintritt zu ent­richten.

Vereine u.Verbände berichten

Gemeinschaftsübung des Löschzuges der Freiw. Feuerwehr Montabaur sowie der Löschgruppen der Ortsgemeinden Hübin­gen, Welschneudorf, Oberelbert, Niederelbert, Holler, Ruppacll Goldhausen, Heiligenroth, Stadtteil Eigendorf, Eschelbach und Horressen. I

Zeit: Freitag, 26.8.1983 nachmittags.

Die Alarmierung der Löschgruppen der Ortsgemeinden erfolgt über den in den Gemeinden installierten Sirenen.

Fohlenbrand auf dem Rückerhof in Welschneudorf

Auf dem Rückerhof veranstaltet der Pferdezuchtverband Rhein land-Pfalz - Saar e.V.

am SAMSTAG, 27. August 1983 ab 9.30 Uhr seinen alljährlichen Fohlenbrand mit Stutbuchaufnahme und Junghengstvorbesichtigung.

Die besten Fohlen dieses Jahrganges werden prämiert und be­kommen einen Ehrenpreis der Kreissparkässe Montabaur.

ZEITEINTEILUNG:

ab 10.00 Uhr Ponies und Kleinpferde,

ab 13.00 Uhr Warmblut.

Sprechstunde des CDU-Bundestagsabgeordneten August Hanz

Die nächste Sprechstunde des CDU-Bundestagsabgeordneten August Hanz findet am Samstag, dem 3. Sept. 1983, 10.30 UM bis 12.00 Uhr in der CDU-Kreisgeschäftsstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 48, statt. Es wird empfohlen, sich vorher mit der CDU-Kreisgeschäftsstelle telefonisch in Verbindung > zu setzen. Tel. Nr. 02602/2030.

15.30 Uhr -16.30 Uhr

16.30 Uhr -17.30 Uhr

17.30 Uhr -18.30 Uhr