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Montabaur 13/33/83

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Mittwoch ,24. August 1983, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus statt. TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses vom 1.3.1983 zum Antrag der kath. Kirchengemeinde Nentershausen auf anteilmäßige Kosten­übernahme für den Ausbau eines Gruppenraumes im Kinder­garten Nentershausen.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines Schau­stelleranschlusses an der Schule.

3. Beratung über notwendige Ausbesserungsarbeiten in Teilbe­reichen der Mittelstraße.

4. Beratung und Beschlußfassung über die erneute Antragstel­lung für 1984 zur Erlangung von Mitteln aus dem Investi­tionsstock für den Bau einer Dorfgemeinschaftshalle. Verschiedenes.

5431 Nomborn, 12.8.1983 Meurer, I. Ortsbeigeordneter

Öffentlich Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1983 vom 3.8.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419J folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 25.7.1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des

Haushaltsplanes einschl. der Nach­träge

gegenüber bisher auf nunmehr

DM DM DM DM festgesetzt

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.8. 1983 bis 31.8.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Nomborn, den 3. August 1983 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (L.S.) Meurer, I. Beigeordneter

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.

S. 770).

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesOrtslage" der Ortsgemeinde Nomborn

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 und 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.7.1983 be­schlossen, den BebauungsplanOrtslage" wie folgt zu ändern':

1. Die Kreisstraße Nr. 162 erhält im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 92 eine geänderte Trassenführung

2. Im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 92 entfällt die bis­herige Ausweisung als öffentl. Grünfläche, hier wird eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

5431 Nomborn, 10. August 1983 Meurer, I. Ortsbeigeordneter

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen

10.000

383.000

393.000

die Ausgaben

10.000

383.000

393.000

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen

39.000

331.000

292.000

die Ausgaben

39.000

331.000

292.000

§2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0,- DM auf 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 300.000 DM auf 0,- DM

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert

II. Genehmigung .der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nom­born für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

5430 Montabaur, den 25. Juli 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises '

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Meckel

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GIROD:

Schiitzenverein Punkt 12, Kleinholbach

An diesem Wochenende findet unser Schützenfest statt.

PROGRAMM:

SAMSTAG, 20. August 1983

14.00 Uhr Königsschießen für jugendliche Vereinsmitglieder 16.00 Uhr Königsschießen für sonstige Mitglieder 20.00 Uhr Proklamation der neuen Schützenkönige, anschl. Unterhaltung für jedermann, Eintritt frei.

SONNTAG, 21. August 1983 10.00 Uhr Frühschoppen 11.00 Uhr Kinderbelustigung 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen

15.00 Uhr Große Verlosung

Die gesamte Bevölkerung ist dazu recht herzlich eingeladen.

GROSSHOLBACH:

Gymnastikgruppe

Freitag, 26.8.1983, 20.00 Uhr, wichtige Besprechung in der GaststätteDorfschenke".

Alle Mitglieder werden gebeten, hieran teilzunehmen.

Freiwillige Feuerwehr

Die nächste Zusammenkunft der Festdamen ist am Dienstag, 23.8.1983, 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus.