Montabaur 13/33/83
NOMBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am Mittwoch ,24. August 1983, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus statt. TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses vom 1.3.1983 zum Antrag der kath. Kirchengemeinde Nentershausen auf anteilmäßige Kostenübernahme für den Ausbau eines Gruppenraumes im Kindergarten Nentershausen.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Errichtung eines Schaustelleranschlusses an der Schule.
3. Beratung über notwendige Ausbesserungsarbeiten in Teilbereichen der Mittelstraße.
4. Beratung und Beschlußfassung über die erneute Antragstellung für 1984 zur Erlangung von Mitteln aus dem Investitionsstock für den Bau einer Dorfgemeinschaftshalle. Verschiedenes.
5431 Nomborn, 12.8.1983 Meurer, I. Ortsbeigeordneter
Öffentlich Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1983 vom 3.8.1983
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419J folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.7.1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
DM DM DM DM festgesetzt
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.8. 1983 bis 31.8.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Nomborn, den 3. August 1983 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn (L.S.) Meurer, I. Beigeordneter
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nomborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI.
S. 770).
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage" der Ortsgemeinde Nomborn
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 und 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.7.1983 beschlossen, den Bebauungsplan „Ortslage" wie folgt zu ändern':
1. Die Kreisstraße Nr. 162 erhält im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 92 eine geänderte Trassenführung
2. Im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 92 entfällt die bisherige Ausweisung als öffentl. Grünfläche, hier wird eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Nomborn, 10. August 1983 Meurer, I. Ortsbeigeordneter
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
10.000
383.000
393.000
die Ausgaben
10.000
383.000
393.000
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen
39.000
331.000
292.000
die Ausgaben
39.000
331.000
292.000
§2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0,- DM auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 300.000 DM auf 0,- DM
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert
II. Genehmigung .der Nachtragshaushaltssatzung Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, den 25. Juli 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises '
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Meckel
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GIROD:
Schiitzenverein Punkt 12, Kleinholbach
An diesem Wochenende findet unser Schützenfest statt.
PROGRAMM:
SAMSTAG, 20. August 1983
14.00 Uhr Königsschießen für jugendliche Vereinsmitglieder 16.00 Uhr Königsschießen für sonstige Mitglieder 20.00 Uhr Proklamation der neuen Schützenkönige, anschl. Unterhaltung für jedermann, Eintritt frei.
SONNTAG, 21. August 1983 10.00 Uhr Frühschoppen 11.00 Uhr Kinderbelustigung 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
15.00 Uhr Große Verlosung
Die gesamte Bevölkerung ist dazu recht herzlich eingeladen.
GROSSHOLBACH:
Gymnastikgruppe
Freitag, 26.8.1983, 20.00 Uhr, wichtige Besprechung in der Gaststätte „Dorfschenke".
Alle Mitglieder werden gebeten, hieran teilzunehmen.
Freiwillige Feuerwehr
Die nächste Zusammenkunft der Festdamen ist am Dienstag, 23.8.1983, 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus.

