Montabaur 12/33/83
NENTERSHAUSEN:
Änderung des Bebauungsplanes „Im Strichen u.a." der Ortsgemeinde Nentershausen
Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 und 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen hat in seiner Sitzung am 15.7.1983 beschlossen, den Bebauungsplan „Im Strichen u.a." im Bereich der Grundstücke Nr. 80/1 und 80/2 (Flur 13) sowie der Flurstücke Nr. 3664 bis 3673 (Flur 36) zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 und 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Nentershausen, 9. August 1983 Perne, Ortsbürgermeister
Beilage von Satzungen
Die Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) und die
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5.8.1983 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsgemeinde Nentershausen bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Industriebebauungsplanes der Ortsgemeinde Nentershausen
Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 und 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.7.1983 beschlossen, den Industriebebauungsplan für einen Teilbereich, der begrenzt wird,
im Norden: von dem Flurstück Nr. 2822, von der Wegeparzelle Nr. 5649/1 (tlw.) den Flurstücken Nr. 2850 und 2873 sowie der Wegeparzelle Nr. 5650/1 (tlw.);
im Osten: von den Wegeparzellen Nr. 5650/1 und 5650/2,
im Süden: von der Wegeparzelle Nr. 5648,
im Westen: von der Bundesstraße Nr. 49
zu ändern.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 6 und 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5431 Nentershausen, 9. August 1983 Perne, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Pfadfeld-Wiesenmorgen" (frühere Bezeichnung) der Ortsgemeinde Nentershausen „östlich der B 49")
Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.1982 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pfadfeld-Wiesenmorgen"
frühere Bezeichnung: „östlich der B 49)" gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 29. August 1983 bis 29. Sept. 1983 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer- Platz 2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Nentershausen während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können Während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Nentershausen mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Inhalt des Planbereiches;
Flur 9 Flurstücke:
9o6, 9o7, 9o8, 9'o9, 91o, 911, 912, 913, 17/914, 16/915, 19/916, 2o/917, 21/916, 22/919, 23/92t), 24/921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929,
93o,
931,
932.
933,
934,
935,
936,
937,
938
939,
94o,
941 ,
942,
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944,
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961
962,
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1o1o,
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16. 1(
317.
1o18,
1o19,
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i. 1 1
1o22, 1o23, 1o24, 5371/1 , 5372/1 , 5372/2, 5374/4, 5375 tlw.
Flur 59 Flurstücke:
47 tlw., 46 tlw., 49 tlw., 5o tlw., 51 tlw.,
52/1, 52/2, 53/2, 53/3, 54/1, 55/1, 56/1, 57/1, 58/2, 58/3, 59/1 , 59/3, 59/4, 6o/1 , 6o/3, 61 tlw., 62 tlw., 63 tlw., 64/3 tlw., 65/3 tlw., 114/4 tlw, 116/3 tlw., 117, 118/1, 12o tlw,, 135 tlw., 136/2 tlw., 136/3 tlw., 136/1, 136/6, 136/7 Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: im Norden: von der Mitte der Flurstücke Nr. 47, 48, 49, 50 und 51, Flur 59 und den Grabenparzellen Nr. 5422/1 und 5435, Flur 17, von der Straße „Im Wiesenmorgen" von der Bergstraße und der nördlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke 4/1, 1,2, 3, 18, 19,20 und 21, Flur 61, von einem Teilbereich der Flurstücke Nr. 64/3,63,62,61,65, Flur 59.
Nentershausen, 16.8.1983 Perne, Ortsbürgermeister
im Osten: im Süden:
im Westen:
NIEDERERBACH:
EINWEIHUNG DER DORFGEMEINSCHAFTSHALLE
LIEBE MITBÜRGERINNEN UNO MITBÜRGER! Endlich ist es soweit! Nach knapp einjähriger Bauzeit können wir die Dorf gemeinschaftshalle am Donnerstag, 25.8.83 ihrer Bestimmung übergeben. Die Gemeinde Niedererbach dankt all denen recht herzlich, die durch Rat und Tat bei der Fertigstellung unserer neuen Halle jmitgewirkt haben und es ermöglichten, unsere diesjährige Kirmes in der neuen Dorfgemeinschaftshalle feiern zu können. Aber auch für die Zukunft möge die Halle zum kulturellen und gesellschaftlichen Mittelpunkt unserer Gemeinde werden. Erster Anlaß dazu ist die Einweihung am Donnerstag, 25.8.83,20.00 Uhr, zu der wir die Bevölkerung recht herzlich einladen. Unter Mitwirkung der Chorgemeisnchaft, Trimm-Dich- Gruppe, „theaterfreunde"sowie des Blasorchesters „Hadamar Stadt und Land"möchten wir den Bürgern und Vereinen im Rahmen einer Feierstunde die neue Halle zur Verfügung stellen. Hierzu dürfen wir noch einmal recht herzlich alle Bürgerinnen und Bürger einladen.
Für die Gemeinde Niedererbach:
Zey, Bürgermeister

