Montabaur 8/33/83
Sonntag, 28.8.1983
Familienwandertag. Eingeladen sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Familienangehörigen. Abmarsch um 10.30 Uhr ab Vereinslokal. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Wegen der Anzahl der Mfttagessen erbitten wir die Anmeldungen unter Angabe der Personenzahl bis spätestens 25.8.1983 beim I. oder 2. Vorsitzenden.
Samstag, 3.9.1983 Mitwirkung beim Sängerfest in Oberelbert.
Es wird erwartet, daß alle kommenden Chorproben ausnahmslos vollzählig besucht werden.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Fundsachen
Vor dem Friseursalon Schuth wurde ein Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel gefunden. Der Verlierer kann es beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden abholen.
AUGST
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses "'des Ortsgemeinderates vom 12. Juli 1983 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1982
I. HAUSHALTSRECHNUNG Feststellung des Verwaltungs- Vermögens- Ergebnisses haushalt/DM haushalt/DM Gesamt DM
Soll-Einnahmen 893.230,09
710.237,36
1.603.467,45
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
13.399,- ‘
13.399,-
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 879.831,09
710.237,36
1.590.068,45
Soll-Ausgaben 879.831,09
710.237,36
1.590.068,45
§umme bereinigte Soll-Ausgaben 879.831,09
710.237,36
1.590.068,45
Überschuß/Fehlbetrag -- -- -
Festgestellt:
Montabaur, den 2. Mai 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- sen.dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. *
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang * nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach 5 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der ||.Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.
§ 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.
III.
Die Haushaltsrechnugg mit dem Rechenschaftsbericht liegt
zur Einsichtnahme vom 22.8.1983 bis 31.8.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Neuhäusek, den 11. August 1983 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (L.S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am DIENSTAG, 23. August 1983, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum, statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Siebenborn
a) Änderungsbeschluß
b) Auftragsvergabe zur Erstellung des Änderungsplanes
c) Zustimmung zum Entwurf des Änderungsplanes
d) Durchführung der Bürgerbeteiligung
e) Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
2. Verschiedenes.
5411 Simmern, 16.8.1983 Schneider, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 11. Juli T983 der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1981 I. HAUSHALTSRECHNUNG Feststellung des
Ergebnisses: Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
haushalt/DM
haushalt/DM
DM
Soll-Einnahmen 659.909,29
341.523,05
1.001.432,34
./. Abgang alter
Kasseneinnahmereste
4.229,76
4.229,76
Summe-bereinigte
Soll-Einnahmen 659.909,29 337.293,29 997.202,58
Soll-Ausgaben 659.909,29 337.293,29 997.202,58
Summe Bereinigte J
Soll-Ausgaben 659.909,29 337.293,29 997.202,58 I
Überschuß/ ; j
Fehlbetrag: -- * 1
Festgestellt:
Montabaur, den 27. April 1982 j
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
n.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. 5 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen,dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürget' meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses-
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang ' nicht genehmigt yvorden sind, wird hiermit die Genehmigung nach 5 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung hat der Ortsbürgermeister wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

