Einzelbild herunterladen

Montabaur 8/33/83

Sonntag, 28.8.1983

Familienwandertag. Eingeladen sind alle aktiven und passiven Mitglieder mit ihren Familienangehörigen. Abmarsch um 10.30 Uhr ab Vereinslokal. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Wegen der Anzahl der Mfttagessen erbitten wir die Anmeldungen unter Angabe der Personenzahl bis spätestens 25.8.1983 beim I. oder 2. Vorsitzenden.

Samstag, 3.9.1983 Mitwirkung beim Sängerfest in Oberelbert.

Es wird erwartet, daß alle kommenden Chorproben ausnahms­los vollzählig besucht werden.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Fundsachen

Vor dem Friseursalon Schuth wurde ein Schlüsselmäppchen mit einem Schlüssel gefunden. Der Verlierer kann es beim Ortsbürger­meister während der Sprechstunden abholen.

AUGST

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses "'des Ortsgemeinderates vom 12. Juli 1983 der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1982

I. HAUSHALTSRECHNUNG Feststellung des Verwaltungs- Vermögens- Ergebnisses haushalt/DM haushalt/DM Gesamt DM

Soll-Einnahmen 893.230,09

710.237,36

1.603.467,45

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

13.399,-

13.399,-

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 879.831,09

710.237,36

1.590.068,45

Soll-Ausgaben 879.831,09

710.237,36

1.590.068,45

§umme bereinigte Soll-Ausgaben 879.831,09

710.237,36

1.590.068,45

Überschuß/Fehlbetrag -- -- -

Festgestellt:

Montabaur, den 2. Mai 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- sen.dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vor­behaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. *

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang * nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach 5 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie der ||.Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.

§ 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

III.

Die Haushaltsrechnugg mit dem Rechenschaftsbericht liegt

zur Einsichtnahme vom 22.8.1983 bis 31.8.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Neuhäusek, den 11. August 1983 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (L.S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am DIENSTAG, 23. August 1983, 20.00 Uhr im Mehrzweckraum, statt.

TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesSiebenborn

a) Änderungsbeschluß

b) Auftragsvergabe zur Erstellung des Änderungsplanes

c) Zustimmung zum Entwurf des Änderungsplanes

d) Durchführung der Bürgerbeteiligung

e) Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

2. Verschiedenes.

5411 Simmern, 16.8.1983 Schneider, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 11. Juli T983 der Ortsgemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1981 I. HAUSHALTSRECHNUNG Feststellung des

Ergebnisses: Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

Soll-Einnahmen 659.909,29

341.523,05

1.001.432,34

./. Abgang alter

Kasseneinnahmereste

4.229,76

4.229,76

Summe-bereinigte

Soll-Einnahmen 659.909,29 337.293,29 997.202,58

Soll-Ausgaben 659.909,29 337.293,29 997.202,58

Summe Bereinigte J

Soll-Ausgaben 659.909,29 337.293,29 997.202,58 I

Überschuß/ ; j

Fehlbetrag: -- * 1

Festgestellt:

Montabaur, den 27. April 1982 j

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

n.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde- Verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. 5 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen,dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürget' meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vor­behaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses-

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang ' nicht genehmigt yvorden sind, wird hiermit die Genehmigung nach 5 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung hat der Ortsbürger­meister wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.