Montabaur 8/32/83
Gemütliches Beisammensein in den anderen Lokalen
Montag, 15.8.1983
9.00 Uhr in der St. Laurentius-Kapelle zu Horbach Hl. Messe für alle Lebenden, Verstorbenen, Gefallenen und Vermißten der Gemeinde Horbach, anschließend ca.
10.00 Uhr Traditioneller Kirmesfrühschoppen des MGV
„Cacilia" im Vereinslokal „Zum grünen Baum" unter Mitwirkung der bekannten Kapelle Bauer.
I.V. Noll, I. Beigeordneter
was UMXHK |WO
GACKENBACH:
Seniorennachmittag für die Senioren aus dem Buchfinkeniand
Für den am Dienstag, 16.8.1983 stattfindenden Seniorennachmittag zusammen mit den Senioren aus Oberelbert werden hiermit die Abfahrtszeiten bekanntgegeben:
Dies
Hübingen
Gackenbach
Horbach
14.30 Uhr 14.35 Uhr 14.40 Uhr ‘14.45 Uhr
Wer noch mitfahren möchte und sich noch nicht angemeldet
hat, möge dies umgehend bis spätestens Samstag, 13.8.1983 bei Bernhard Wilhelmi, Gackenbach, tun.
Anschrift: Bernhard Wilhelmi, Halfterweg 8, 5431 Gackenbach.
MGV „Cacilia" Gackenbach
Nach der Sommerpause beginnt am Mittwoch, dem 17.8.1983 wieder die Chorprobe des MGV ..Cacilia" Gackenbach.
Alle Sänger werden gebeten, pünktlich um 19.00 Uhr zur Gesangstunde im Vereinslokal Schneider, zu erscheinen.
MGV „Cacilia" Horbach
Nach der Sommerpause beginnen am Freitag, dem 12. August 1983 wieder die wöchentlichen Chorproben und zwar um 20.00 Uhr.
Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten. Dies ist auch eine gute Gelegenheit für sangesfreudige Männer, dem Chor beizutreten» Jeder neue Sänger ist herzlich willkommen.
EISBACHGEMEINDEN
GÖRGESHAUSEN
Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen
Die nächste Feuerwehrübung des Trupps I findet am Freitag, 12.8.1983 um 19.00 Uhr statt. Alle Jugendlichen, die am aktiven Feuerwehrdienst teilnehmen möchten, werden gebeten, ebenfalls zu kommen.
GR0SSH0LBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderes Großholbach vom 4.8.1983
-T-
Weitere Beschlüsse zur Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens gefaßt
Die ersten fünf Tagesordnungspunkte der öffentl.Sitzung standen im Zusammenhang mit dem laufenden Flurbereinigungsverfahren. Der Sitzung des Ortsgemeinderates war um eine Stunde vorgezogene Sitzung der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren vorausgegangen. Die getroffenen Entscheidungen stellten in sofern das Ergebnis der Beratungen
in beiden Gremien dar. Die einzelnen Entscheidungen bezogen sich auf einen ergänzenden Beschluß zum Gemarkungsgrenzausgleich mit Girod-Kleinholbach, die Genehmigung einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Gemeinde über den Ersatzwegebau für die entfallende Feldwegeüberführung bei km 15,193 auf der Verbindung Staffel Siershahn die Genehmigung des landschaftspflegerischen Begleitplanes B 49 und den Gemarkungsgrenzausgleich mit den Gemeinden Ruppach, Heiligenroth, Girod und der Stadt Montabaur (Stadtteil Wirzenborn). Darüber hinaus wurde noch die Planung zum Anschluß des Durchlasses / Weg Nr. 104 bekanntgegeben und vom Rat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Den genannten Entscheidungen gingen jeweils umfassende Erläuterungen durch die Sachbearbeiter des Kulturamtes Westerburg voraus.
N ochmalige Beschlußfassung zur Fortführung des Bebauung* planverfahrens Erweiterung „Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen"
Bereits in der letzten Ratssitzung am 13.7.1983 standen weitere Entscheidungen über die Erweiterung des Bebauungsplanes „Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" an. Wirksame Beschlüsse konnten jedoch nicht gefaßt werden, da ein Teil der Ratsmitglieder befangen und andere an der Teilnahme der Sitzung verhindert waren. Dies führte nach den Feststellungen des Vorsitzenden zur Beschlußunfähigkeit des Rates, so daß es erforder-j lieh wurde, die anstehenden Entscheidungen in die nächste I Ratssitzung zu verlegen. Am 4.8.1983 wurde daher nochmalsdin von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbei- J tete Beschlußvorlage zur Diskussion und Abstimmung gestellt,! Aus den Ausführungen der Verwaltung ergab sich, daß der I rechtsverbindliche Bebauungsplan „Neuwiese - Kreuzwiese - I Strüthehen" im Bereich der Alten Straße und der Hohe Straße I eine einseitige Bebauung vorsieht und durch die Erweiterung I des Bebauungsplanes eine zweiseitige Bebauung ermöglicht I werden soll. Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß dal erweiterte Planbereich in die erste Novellierung des Flächen- I nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur einbezogen I wurde. I
Der Rat befürwortete eine Erweiterung des Plangebietes und I beschloß zunächst formell für den Bereich einer Bautiefe ent- I lang der ,Alte Straße und der Hohe Straße, beginnend vom I Einmündungsbereich Alte Straße / Hauptstraße bis zum Ein- I mündungsbereich Hohe Straße / Lindenstraße, einen Bebauunj* plan aufzustellen. V
Dieses Verfahren soll unter der Bezeichnung „Erweiterung I Neuwiese - Kreuzwiese-Strüthchen" geführt werden. m
Mit den Planungsarbeiten wurde die Kreisplanungsstelle beauf-1 tragt. I
Einem vorgelegten Planentwurf wurde zugestimmt. Weiterhin ■ wurde festgelegt, die Bürgerbeteiligung in der Form durchzufi® ren, daß der Entwurf des Bebauungsplanes für einen Zeitraum ■ von zwei Wochen beim Bauamt der VefbandsgemeindeverwalB tung Montabaur zur Einsicht offengelegt wird. Die KreisplanuiB stelle wurde zudem noch beauftragt, das BeteiligungsverfahremB der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. I
Änderung des Bebauungsplanes „Birkenweg" beschlossen ■
Am 18.5.1983 hatte der Rat beschlossen, den Bebauungsplan* „Birkenweg" wie folgt zu ändern: ■
1. Der im Bereich der Grundstücke Nr. 2129 bis 2141 verlau-M
fende Wirtschaftsweg sollte entsprechend der Wegeführung ■ nach der Flurbereinigung ausgewiesen werden. I
2. Die Geschoßflächenzahl für Grundstücke auf der Straßen- H
seite zum Ortskern hin wurde auf 0,8 festgesetzt, für H die Grundstücke auf der anderen Straßenseite soll es beideB bisherigen Festsetzung von 0,7 verbleiben.- H
Von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde dar« gelegt, daß auf eine Bürgerbeteiligung zur Durchführung des H

