Montabaur 17/30/83
Die Satzung enthält folgende Festsetzungen:
Erhöhung der Ansätze im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben um jeweils 10.000,- DM auf nunmehr 393.000 DM. Reduzierung der Ansätze in Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt um jeweils 39.000,- DM auf nunmehr 292.000,- DM.
Darüber hinaus wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungser mächtigung von 300.000,- DM gestrichen.
Die Notwendigkeit zum Erlaß der Nachtragshaushaltssatzung begründet sich wie folgt:
Bedingt durch den ursprünglich vorgesehenen Bau einer Dorfgemeinschaftshalle beabsichtigte man in 1983 nur noch kleinere Investitionsmaßnahmen durchzuführen. Da nunmehr dem Antrag auf Bewilligung von Investitionsstockmitteln nicht entsprochen werden konnte, ergaben sich Überlegungen bislang zurückgestellte Investitionen zu verwirklichen. Diese neuen Maßnahmen erfüllen den Tatbestand aufgrund dessen eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen ist.
Angesichts dieses Erfordernisses wurden die Einnahmen - und Ausgabenansätze aktualisiert bzw. dem tatsächlichen Bedarf * angepaßt.
Als Auswirkung dieser Fortschreibung ist festzustellen, daß sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 10.000,- DM auf nunmehr 393.000,- DM erhöht.
Die veränderte Situation im Vermögenshaushalt bewirkt eine Volumensreduzierung um 39.000,- DM auf 292.000,- DM.
)ie Veränderungen im Verwaltungshaushalt stellen sich wie 'folgt dar:
^Erwähnenswerte Positionen sind die Beseitigung von Brandschäden am Gemeindehaus sowie die Entwicklung im Steuer- und Umlagensektor. Hier werden auf der Einnahmenseite Mindereinnahmen (7.700,- DM) beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen sein.
Die Jagdpachteinnahmen erhöhen sich geringfügig um 736,- DM.
Auf der Ausgabenseite verringert sich der Ansatz aufgrund einer niedrigeren Umlagengrundlage für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Eine geringfügige Korrektur der freien Finanzspitze von ursprünglich 39.000,- DM auf nunmehr 38.000,- DM wird notwendig. i
Im Vermögenshaushalt stellt sich die Veränderung wie folgt dar:
Zunächst sind die Maßnahmen aufgeführt, die zusätzlich in |das Investitionsprogramm _für 1983 aufgenommen wurden.
Es handelt sich hierbei um:
|a) Zuschuß an die Freiwillige Feuerwehr zum Kauf von
Atemschutzgeräten 4.000,-- DM
b) Renovierung der Mauer an der Kirche 5.000,-- DM
c) Kostenanteil der Ortsgemeinde an der Erweiterung des Kindergartens in Nentershausen
t 2.700,- DM
d) Erneuerung des Eingangsbereiches des
Kinderspielplatzes 6.000,--
Erdarbeiten für den späteren Grillhüttenbau 5.000,--
100 . 000 ,-
DM
DM
DM
e)
f) Ausbau der Schulstraße
g) Grunderwerb im Zuge des Ausbaues
der K 164 7.000,- DM
h) Straßenbeleuchtung Schulstraße 3.000,- DM
0 Einplanierung des Kirmesplatzes 4.000,-- DM
j) Installationsarbeiten im Gemeindehaus 9.000,- DM
k) Erwerb von Grundstücken 1.000,- DM
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Darüber hinaus wurden noch folgende Ansätze, die bereits jetzt im Haushaltsplan vermerkt waren, geändert:
a) Ausbau der Brückenwiesenstraße 85.000,- DM
Hier wurde der bisherige Ansatz von 70.000,- DM um 15.000,- DM erhöht.
[ b) Wegen des zurückgestellten Baues der Dorfgemeinschaftshalle wurden die ursprünglich bereitgestellten 200.000,- DM gestrichen 200.000,- DM
c) Die Planabrundungssunjme für die Zuführung zur allgemeinen Rücklage wurde neu festgesetzt auf 50,- DM
Hier erfolgte eine Ansatzreduzierung um 700,- DM.
Die Finanzierung des Nachtragshaushaltes stellt sich wie folgt dar:
1. Erschließungs-und Ausbaubeiträge 174.000,-DM (Hier wurde der bisherige Ansatz von 130.000,- DM um 44.000,- DM auf 174.000,- DM aufgestockt)
2. Zuweisung zum Bau einer Dorfgemeinschaftshalle
50.000,- DM
(Da die Zuweisungen in 1983 nicht vereinnahmt werden können, wurde der Ansatz ersatzlos gestrichen)
3. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken 16.000,- DM '
(Dieser Ansatz wurde im Nachtrag in voller Höhe aufgenommen)
4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.000,-- DM (Hier wurde der Ansatz im Nachtrag von 43.000,- auf 42.000,- DM reduziert.
5. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 48.000,- DM (Wegen des sich insgesamt verringernden Investitionsaufkommens der Gemeinde wird lediglich noch eine Rücklagenentnahme von 4.000,- DM erforderlich sein. Zunächst waren hierfür 52.000,- DM vorgesehen)
Zur Erläuterung der finanziellen Gesamtsituation der Gemeinde wurde noch darauf hingewiesen, daß der Rücklagenstand zum 31.12.1982 208.530,89 DM betrug.
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Ortslage" eingeleitet
Der Ortsgemeinderat beschloß, den Bebauungsplan „Ortslage" im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 92 so zu ändern, daß die Kreisstraße Nr. 162 eine geänderte Trassenführung erhält und im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 92 die bisherige Ausweisung als öffentliche Grünfläche aufgehoben und eine überbaubare Grundstückefläche ausgewiesen wird.
Die Planungsarbeiten wurden der Kreisplanungsstelle übertragen.
Auf die Bürgerbeteiligung soll verzichtet werden, da sich die Änderung nur unwesentlich auf das Plangebiet auswirkt.
Die Kreisplanungsstelle wurde zusätzlich noch mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Die Änderungen des Bebauungsplanes Ortslage sind erforderlich, um zur Verbesserung der Verkehrssituation im Kreuzungsbereich K 162 / Hohlweg eine geänderte Trassenführung für die K 162 vorsehen zu können. Darüber hinaus sollen die Ausweisungen für die Grundstücke Nr. 91 und 92 den tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt werden.
Ausbau der Schulstraße beschlossen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat im Auftrag der Gemeinde die Ausschreibung der Arbeiten zum Ausbau der Schulstraße durchgeführt. In der Sitzung am 18.7.1983 wur den die Ausschreibungsergebnisse vorgelegt.
Der Rat beschloß die Auftragsvergabe an die billigst bietende Firma. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 81.200,- DM.
Mit den Arbeiten soll in Kürze begonnen werden.
GR0SSH0LBACH:
Beilage von Satzungen
Die Satzung der Gemeinde über die Erhebung von Beiträgen fürdie erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbadbeiträge) vom 1. Juli 1983 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

