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Montabaur 16/30/83

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bezogen sich auf die Planung für die Straßenkreuzung (Links­abbieger) an der B 49 im Bebauungsplanbereich Pfadfeld- Wiesenmorgen. Diese Planungsarbeiten sollen parallel zu dem bereits eingeleiteten Bebauungspli iverfahrenPfadfeld/Wiesen­morgen" sowie der angeordneten Umlegung für das genannte Baugebiet ausgeführt werden. Wegen differierender Angebots grundlagen entschied der Rat in der Sitzung nicht endgültig über die Auftragsvergabe sondern beauftragte den Ortsbürger­meister mit der Klärung der noch offenstehenden Fragen und gab ihm zugleich Vollmacht, danach dem billigstbietenden Planer den Auftrag zu erteilen. Inzwischen wurden die erforder­lichen Verhandlungen vom Ortsbürgermeister geführt. Der Pla­nungsauftrag ist erteilt.

Geändert Beschilderung an der Autobahnausfahrt Diez/Wall­merod A 15 beantragt

Der Ortsbürgermeister gab dem Rat ein von ihm an das Auto­bahnamt Montabaur gerichtetes Schreiben zur Kenntnis,

Aus dem Inhalt dieses Schreibens geht hervor, daß namens der Gemeinde folgendes beantragt wurde:

1. Die bisherige Autobahnausfahrt Diez/Wallmerod A 15 sollte künftig wie folgt gekennzeichnet werden:

Diez

Nentershausen

Wallmerod"

2. Darüber hinaus sollte nach der Abfahrt an der B 49 eine Wegweisertafel angebracht werden, auf der Nentershausen als Ort von zentraler Bedeutung mit aufgeführt wird.

Der Antrag wurde vom Ortsbürgermeister wie folgt begründet:

Nentershausen werde als zentraler Ort an der B 49 in immer stärkerem Maße von Ortsunkundigen zum Teil mit Schwer­lastfahrzeugen angefahren. Dies sei u.a. die Folge einer steti­gen Entwicklung von Nentershausen als Industriegemeinde. Hierzu wurde auf den Sitz einiger Firmen mit überregionaler Bedeutung in Nentershausen verwiesen.

Darüber hinaus wurde eine bessere Beschilderung auch mit Rücksicht auf die überregionale Bedeutung der Gemeinde als Sitzgemeinde der Eisbachtaler Sportfreunde beantragt.

Hierzu wurde dargelegt, daß, nach dem die Eisbachtaler Sportfreunde seit Jahren in der Fußball Oberliga Südwest spielen und die gegnerischen Mannschaften mit ihrem An­hang überwiegend aus dem Saarland bzw. aus der Pfalz ange­reist kommen, wiederholt darüber Klage geführt wurde, daß es wegen fehlender Hinweisschilder zu Irrfahrten zum Teil mit Bussen oder Schwerlastfahrzeugen gekommen sei.

Aus vorgenannten Gründen wurde es vom Ortsbürgermeister als unverständlich bezeichnet, daß Nentershausen als zen­traler Ort nicht auf dem Autobahnausfahrtsschild Diez- Wallmerod aufgeführt sei.

Der Antrag des Ortsbürgermeisters wurde übereinstimmend vom Rat begrüßt.

NOMBORN:

Bau einer Grillhütte

Pläne für den Bau einer Grillhütte können während den Dienst­stunden des Ortsbürgermeisters im Gemeindehaus eingesehen werden.

Ich hoffe, daß sich viele Interessenten einfinden.

Bendel, Ortsbürgermeister.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesSchulstraße" der Ortsgemeinde Nomborn für das Grundstück Flur 1, Flur­stück 252 gemäß § 13 BBauG Bekanntmachung gern. § 12 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Nomborn hat in seiner Sitzung vom 30.6.1982 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Schulstraße" gemäß § 13 BBauG beschlossen Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Der Weg Nr. 252 , Flur 1 entfällt. Die Fläche wird dem Flurstück Nr. 253/1 zugemessen.

2. Die überbaubare Fläche wird entsprechend der Änderung zu 1. neu festgesetzt.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge­stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5431 Nomborn während den ortsübli­chen Dienststunden eingesehen werden können.

§ 44 c BBauG

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann dieJ Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi­gungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner-l halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in derol

die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein- 1J getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften I dieses Gesetzes bei der Aufstellung von FlächennutzungspläneiJ oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich werj sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekapntmachuri

des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(3) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften üb«f| die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- : zungsplanes oder der Satzung.

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Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland^ Pfalz (GemO):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO ) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechts­verletzung begründen können, gegenüber der Gemeindever­waltung Nomborn geltend gemacht worden ist.

5431 Nomborn, 25. Juli 1983 Bendel, Ortsbürgermeister /

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 18..7.1983

Nachtragshaushaltssatzung 1983 verabschiedet

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erarbeitete und 'vorgelegte Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983 verabschiedet.

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