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Montabaur 13/30/83

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 18.7.1983

Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1982 genehmigt

Im Rahmen der Arbeiten für den Abschluß des Haushaltsjahres 1982 wurden von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Ansatzüberschreitungen ermittelt. Im Ergebnis wurden 8 Einzelpositionen mit erheblichen Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 1982 zusammengestellt.

Die Gesamtansatzüberschreitung betrug 41.537,13 DM.

Die Mehrausgaben begründen sich im einzelnen wie folgt:

a) 1.487,82 DM mußten außerplanmäßig bereitgestellt werden, da aufgrund gesetzlicher Änderungen ab dem 1.1.1982 Sozial­versicherungsbeiträge für den Ortsbürgermeister entrichtet werden mußten.

b) Die außergewöhnlich starke Zunahme der Zahl der Sozial­hilfeempfänger führte dazu, daß 3.716,15 DM mehr aufge­wendet werden mußten, als zunächst vorgesehen waren.

c) Eine zunächst v in der Gemeinde vereinnahmte Spende über 1.700,- DM wurde an die Jugendlichen weitergeleitet zur Ausgestaltung des Jugendraumes.

Entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen sind Einnahmen und Ausgaben getrennt zu verbuchen, so daß die Weiterleitung der Spende eine außerplanmäßige Ausgabe von 1.700,- DM verursachte, der andererseits jedoch eine außerplanmäßige Einnahme in gleicher Höhe gegenübersteht.

tl) Die Anschaffung von reflektierenden Verkehrszeichen im Bereich des BaugebietesOber dem Dorf" sowie die Aufstel- f lung notwendiger Rohrpfosten bewirkte eine Ansatzüber­schreitung von 500,08 DM.

Hier waren im Haushaltsplan lediglich vorsorglich 100,- DM bereitgestellt.

e) Die Abrechnung der im Jahre 1982 gezahlten Löhne incl. Sozialversicharungsbeiträge an die Waldarbeiter ergab eine Ansatzüberschreitung von 13.400,47 DM.

Diese Ausgaben stehen im Zusammenhang mit erhöhtem Arbeitsanfall, was andererseits wieder erhöhte Einnahmen aus Holzverkäufen bewirkt.

f) 19.060,54 DM waren zusätzlich bereitzustellen für die Befe­stigung von Waldwegen und für notwendige Wegebauarbei­ten im Wald. Die Maßnahme wurde mit 9.279,- DM bezu- schußt, d.h. die Haushaltsüberschreitung wird z.Teil kompen-

I siert durch Mehreinnahmen.

g) Für notwendige Instandsetzungsarbeiten an Ruhebänken sowie Ausbesserungsarbeiten an Wanderwegen wurden insge­samt 1.388,41 DM verausgibt.

Vorsorglich wurden im Haushaltsplan lediglich 800,- DM bereitgestellt, so daß hier eine Ansatzüberschreitung von 588,41 DM verursacht wurde.

h) Für den Ausbau des Wirtschaftsweges II reichten die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nicht aus. Dem Ansatz von 10.000,- DM standen tatsächliche Ausgaben von

11.083,66 DM gegenüber.

Um einen Haushaltsausgleich zu gewährleisten, wurde von der Verwaltung ein Deckungsvorschlag erarbeitet, d.h. es wurden Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben bei anderen Positionen zum Ausgleich herangezogen.

Konkret stellt sich der Deckungsvorschlag wie - folgt dar:

a) Mehreinnahmen aus Holzverkäufen

b) Mehreinnahmen aus Zuschüssen für Waldwegebaumaßmahme nahmen

c) Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer

d) Mehreinnahmen aus einer erhöhten Rücklagenentnahme

0er Rat erklärte seine Zustimmung zu den die Haushaltsüber­schreitungen verursachenden Maßnahmen und stimmte gleich­zeitig dem unterbreiteten Deckungsvorschlag einstimmig zu.

Gemeinde plant für die kommenden Jahre folgende Investi­tionen

Zur Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung und im Hinblick auf die bereits jetzt anlaufenden Arbeiten für die Erstellung des Haushaltsplanes 1984 wurde vom Rat eine Aus­sage erbeten, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren von der Gemeinde durchgeführt und finanziert werden sollen. ^ Hierzu wurde vom Rat eine Investitionsliste für den Planungs­zeitraum bis 1987 erarbeitet. Aus dieser Liste geht hervor, daß in den kommenden Jahren folgende Maßnahmen verwirklicht werden sollen :

1984

Wirtschaftswegebau

15.000,-

DM

Dorfverschönerungsmaßnahmen

5.000,-

DM

Ausbau von Wanderwegen

20.000,-

DM

ErschließungIm Grund und Boden"

67.000,-

DM

Friedhofsausbau

5.000,-

DM

Spielplatzerneuerung

10.000,-

DM

1985

Wirtschaftswegebau

5.000,-

DM

Dorfverschönerungsmaßnahmen

5.000,-

DM

Ausbau von Wanderwegen

10.000,-

DM

ErschließungIm Grund und Boden"

20.000,-

DM

Friedhofsausbau

5.000,-

DM

Spielplatzerneuerung

5.000,-

DM

Neubepflanzung der Einfriedung an der

Schule

5.000,-

DM

1986

Ausbau von 'Wanderwegen

5.000,-

DM

ErschließungIm Grund und Boden"

10.000,-

DM

Spielplatzerneuerung

5.000,-

DM

Neubepflanzung der Einfriedung an der

Schule

5.000,»

DM

1987

Ausbau von Wanderwegen

5.000,-

DM

Darüber hinaus sind noch die Erschließung des Baugebietes Ober dem Dorf" einschl. der Installation der Straßenbeleuch­tung geplant. Hierfür sind zunächst noch die in etwa anstehen­den Kosten zu ermitteln. Der Zeitraum innerhalb welchem die­se Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wurde noch nicht genau festgelegt.

Platz unterhalb des Gemeindehauses soll neu ges&iltet werden Einstimmig votierte der Rat für die Neugestaltung des Platzes unterhalb des Gemeindehauses. Beabsichtigt ist eine Befestigung des Platzes mit Verbundsteinpflaster sowie Bepflanzungsmaß­nahmen am Rande.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag den Umfang der erforderlichen Arbeiten zu ermitteln und die Arbeiten auszuschreiben.

Änderungen zum BebauungsplanverfahrenOber dem Dorf"

Um einen Grundstückseigentümer im Bebauungsplanbereich Ober dem Dorf " Möglichkeiten zur Errichtung einer Garage zu eröffnen, beschloß der Rat für das Grundstück Flur 4,

Parzelle 100 den BebauungsplanOber dem Dorf" so zu ändern, daß für die Errichtung der Garage die Bestimmungen der Landes­bauordnung gelten.

Dieser Änderungsbeschluß ist erforderlich, da der Bebauungsplan z.Z.t unter anderem die Textfestsetzung enthält, daß Garagen und Nebengebäude nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig sind und von der vorderen Grundstücksgrenze zur Straßenfront einen Mindestabstand von 5,00 m haben müssen.

Anschließend wurde eine Änderung für den gesamten Planbe­reich des BebauungsplanesOber dem Dorf" beschlossen.

Hier wurde zunächst die Textfestsetzung Nr. 3 (nicht überbau­bare Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebauung freizu­halten)" ersatzlos aufgehoben.