Montabaur 12/30/83
OY-LBORN:
Jahrgang 1958 / 59
Zwecks Besprechung unserer diesjährigen Jahrgangstour treffen wir uns am Donnerstag, 4.8.1983, um 20.00 Uhr im Gasthaus „Zur Sporkenburg" Eitelborn.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Gemeindebücherei Eitelborn
Die Gemeindebücherei macht Ferien vom 6. August bis einschl. 20. August 1983. Nächste Öffnungszeit ist Mittwoch, der 24. Ajgust 1983.
NEUHÄUSEL:
Sportgemeinschaft Neuhäusel e.V.
Vorschau:
Das beliebte Fußball-Straßenturnier der SG Neuhäusel in Verbindung mit dem traditionellen Waldfest wird auch in diesem Jahr durchgeführt. Diese Veranstaltung umrahmt von Spielen der Alten Herren und der Dorfj jgend findet am 10. und 11. Sept. statt.
Auf allgemeinen Wunsch veröffentlichen wir bereits jetzt diese Vorschau, um den Straßenmannschaften ausgiebig Gelegenheit • zur Vorbereitung (spr. Höhentraining" od. „Trainingslager" u.ä.j zu geben.
Wir bitten, den Termin in der Freizeitplanung vorzumerken.
KADENBACH:
Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.
Unsere I. Mannschaft bestreitet noch folgende Vorbereitungsspiele :
30.7.1983 Kadenbach - Pfaffendorf
Anstoß 17.00 Uhr Sportplatz Kadenbach
6.8.1983 Kadenbach - Arzbach
14.8.1983 Berod - Kadenbach, 16.00 Uhr in Wallmerod
20.8.1983 Kadenbach - Simmern
Anstoß 17.00 Uhr Sportplatz Kadenbach
28.8.1983 Raiffeisenturnier in Simmern
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BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Grußwort des Ortsbürgermeisters zur Kirmes vom 13. -15.8.83
Namens des Rates der Ortsgemeinde Horbach heiße ich alle Besucher unserer Kirmes herzlich willkommen und wünsche allen
Horbachern fröhliche und entspannende Kirmestage bei Musik,
Tanz und Vergnügen.
Gleichzeitig gebe ich das Kirmesprogramm bekannt:
SAMSTAG, 13.8.1983
9.30 Uhr Aufstellung des Kirmesbaumes auf dem Brunnenplatz
20.00 Uhr Tanz im Saale des Lokales „Zum grünen Baum" mit der Kapelle „Blue Rockets"
Gemütliches Beisammensein in den anderen Lokalen
SONNTAG , 14.8.1983
10.30 -12.30 Uhr Gastwirtschaft/Pension „Zum Westerwaldblick" Frühschoppenkonzert mit dem DRK- Blasorchester Daubach, gestiftet von der Ortsgemeinde Horbach und den Wirtsleuten Daun
20.00 Uhr Tanz im Saale des Lokales „Zum grünen Baum" mit der Kapelle „Speedy's"
Gemütliches Beisammensein in den anderen Lokalen
MONTAG, 15.8.1983
9.00 Uhr in der St. Laurentius-Kapelle zu Horbach Hl. Messe für alle Lebenden, Verstorbenen, Gefallenen und Vermißten der Gemeinde Horbach anschließend ca.
10.00 Uhr Traditioneller Kirmesfrühschoppen des MGV
„Cäcilia" im Vereinslokal „Zum grünen Baum" unter Mitwirkung der bekannten Kapelle Bauer. Meuer, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Grund und j Boden" der Ortsgemeinde Hübingen für das Grundstück i,
Flurstücke 16/1 und 17.gemäß § 13 BBauG Bekanntmachung gern. § 12 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom ;
11.1.1983 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ' „Im Grund und Boden" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Im Bereich der Grundstücke Nr. 16/1 und 17 wird die ausgewiesene überbaubare Fläche erweitert.
Die Treisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- i ten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während den Dienststunden sowie in den Diensträumen des | Ortsbürgermeisters in 5431 Hübingen während den ortsüblichen | Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
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(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die | Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädi- [ gungspfrichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner* halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ,in dem I
die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile ein- j. getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt 1 wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz
(1) Eine Verletzung von Verfahrens-Und Form Vorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen Tq oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wemv|a sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung™
des Flächennutzungsplanes oder der Satzung, gegenüber der i Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der j § die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. 3
(3) Abs, 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- zungsplanes oder der Satzung. ;
Hinweis auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfaf (GemO)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausscjiliaßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
5431 Hübingen, 25. Juli 1983 Hoffmann, Ortsbürgermeister

