Montabaur 12 / 29 / 83
Zeit nachdem die Pflanzflächen aufgehackt sind, diese wieder als Verbindungswege benutzt werden.
Die das tun, haben bestimmt noch kein festgetrampeltes Erdreich aufgehackt.
Im Interesse der Erhaltung der Anpflanzungen und falls dies nicht eingesehen wird, im Interesse derer, die im Auftrag des Sportvereins völlig uneigennützig die Friedhofsanlagen in Ordnung halten, Füße weg aus den Pflanzflächen.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
GELBACHHÖHEN
DAUBACH:
Verloren - Gefunden
Es wurde eine Uhr am Brunnen gefunden.
Diese Uhr kann während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister abgeholt werden.
Frink, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 1.7.83 der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1982
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwalttjngs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 369.637,05 ./. Abgang alter Kasseneinnahmereste 40,-
159.161,15
528.798,20
40,-
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 369.597,05
159.161,15
528.758,20
Soll-Ausgaben 369.597,05
159.161,15
528.758,20
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 369.597,05
159.161,15
528.758,20
Überschuß/
Fehlbetrag
_
Festgestellt:
Montabaur, 22. April 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II.ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 auf gestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der
Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1982*Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern § 22 Abs. 1 GemO. nicht teilgenommen.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.7.1983 bis 3.8.1983 während der
allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur,
Zimmer 110, öffentlich aus.
Stahlhofen, den'18..7.1983 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) Pehl, Ortsbürgermeister
Beilage von Satzungen zur Ausgabe 29/83 vom 22.7.83
Die Satzung der Gemeinde
über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) v.7.7.83und
über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) v. 7. Juli 1983
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsgemeinde Stahlhofen bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.
UNTERSHAUSEN:
Urlaub des Ortsbürgermeisters / Vertretung durch den II. Beigeordneten
In der Zeit vom 25. bis 31. Jüli 1983 befindet sich Ortsbürgermeister Müller im Urlaub. Die Vertretung übernimmt der II. OrtsbeigeoFdftete Willi Wirges, Waldstraße 1a, Tel. 02602/2357. In dringenden Fällen wird gebeten, unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Verbindung aufzunehmen.
Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 30.6.1983 der Ortsgemeinde Untershausen für das Haushaltsjahr 1982
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens-
haushalt/DM
haushalt/DM
Gesamt
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 307.681,64
326.257,19
633.938,83
Summe bereinigte 1 Soll-Einnahmen 307.681,64
326.257,19
633.938,83
Soll-Ausgaben 307.681,64
326.257,19
633.938,83 jj
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 307.681,64
326.257,19
633.938,83 |
Oberschuß/
Fehlbetrag - — -
Festgestellt:
Montabaur, 29. April 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II.Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für I das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage] der Rechnungsbelege wird verzichtet. I
Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegtenI Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haus-I haltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit I die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt. An der Beratung I und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie die bei den Ortsbeigeordneten wegen Sonderinteresse gern. § 22 I Abs. 1 ; GemO nicht teilgenornmen. Den Vorsitz führte das | an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.

