Montabaur 11 / 28/83
5. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung des Platzes unterhalb des Gemeindehauses
6. Beratung und Beschlußfassung über eine Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf"
7. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. G'rundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes. * .
5431 Hübingen, 11.7.1983 Hoffmann, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung 2. Satzung der Ortsgemeinde Hübingen zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 30. Juni 1983
Der Ortsgemeinderat Hübingen hat am 31.5.1983 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.’419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 20. Juni 1983 hiermit öffentlich bekanntgemachtwird:
§ 1
Die Satzsng der Ortsgemeinde Hübingen über das Friedhofsund Bestattungswesen vom 18.7.1975, geändert durch Satzung vom 3.7.1976 wird wie folgt geändert:
§ 15 Abs. 2 Wird um folgenden Satz 4 ergänzt:
„Einfe mehrstellige Wahlgrabstätte wird nur vergeben wenn die neben dem Verstorbenen berechtigte Person beim Erwerb der Wahlgrabstätte das 60. Lebensjahr vollendet hat". ' !
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 5 5431 Hübingen, 30. Juni 1983 Ortsgemeinde Hübingen Hoffmann, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S: 419), zuletzt geändert-durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S.^31,) wird auf folgendes hingewiesen :
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
5431 Hübingen, 11.7.1983 Ortsgemeinde Hübingen,
(S.) Hoffmann, Ortsbürgermeister
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HÜBINGEN:
Der Ökumenische Arbeitkreis der Frauen
lädt am 20.7.1983 zu einer Wanderung ein. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Parkplatz des Hotels „Tannenhof" und wandern von dort aus nach Horbach. Anschließend ist gemeinsamer Nachmittagskaffee.
MGV „Frohsinn" Hübingen
Die Sänger des MGV „Frohsinn" Hübingen werden nochmals auf den Spießbratenabend am Freitag, dem 15. Juli 1983, . 20.00 Uhr hingewiesen und herzlich eingeladen.
HORBACH:
Spvgg. Horbach
Jahreshauptversammlung 1983
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 15. Jüli 1983 im Vereinslokal in Horbach statt. Um Teilnahme aller Mitglieder wird gebeten. ;
Für Reinigungsarbeiten der Duschen in der Schulturnhalle Horbach nach den jeweiligen Heimspielen wird für die kommende Saison eine zuverlässige Kraft gesucht. Interessenten können sich beim Vorstand melden. Bezahlung nach Absprache.
GIROD:
Kirmes in Girod
Am kommenden Wochenende 16. -18. Jüli 1983 feiern wir nach alter Tradition unser Kirchweihfest in Girod.
Beide Gaststätten sind für die Kirmestage gerüstet und bieten Ihnen allen das Beste aus Küche und Keller.
Für die Unterhaltung auf dem Kirmesplatz sorgt wie in vergangenen Jahren die Fa. Pfeiffer, Limburg. '
Auch bei dieser Kirmes gibt es wieder eine Kirmesgesellschaft in Girod. Mfeinen herzlichen Dank an alle Jugendlichen, die sich bereiterklärt haben, die Kirmesgesellschaft zu bilden, um an den Festtagen für gute Stimmung zu sorgen.
Unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und allen Gästen wünsche ich frohe und gemütliche Kirmestage. '
Leber, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Bürgermeisterin Urlaub
Während der Urlaubszeit des Ortsbürgermeisters in der Zeit vom 18. - 25.7.1983 übernimmt Herr Edgar Henrich, I.Bel- geordneter , die Sprechstunden. 1
Diese sind wie immer, dienstags in der Zeit von 18.00 - 20.0 G Uhr. Es wird um Beachtung gebeten. ^
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sörgeshausen vom 6. Jüli 1983
Zu Beginn der Sitzung wurden dem Rat vom zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde Montabaur Pläne zum Ausbau des Friedhofsweges und des Rathausplatzes einschl. Hällenplatz vorgelegt. Näch anschließender Aussprache erklärte der Rat, daß die Arbeiten für den Ausbau des Friedhofes neu ausgeschrieben werden sollen. Für den Ausbau des Rathausplatzes und des Hallenplatzes wurde festgelegt, auch hier die Ergebnisse der Sitzung als Grundlage für eine Ausschreibung der Arbeiten zu benutzen.
Unter Tagesordnungspunkt 2 stand die Beschlußfassung über die Bildung einer Forstbetriebs gemeinschaft an.
Mehrheitlich (4 Stimmenthaltungen) sprach sich der Rat für die Gründung einer Forstbetriebsgemeinschaft aus. Diese Gemeinschaft umfaßt neben der Gemeinde Görgeshausen die Gemeinden Nentershausen, Heilberscheid, Niedererbach und die Kirchen gemeinde Niedererbach.
Die unter Tagesordnungspunkt 3 anstehende Entscheidung über die Haushaltsrechnung 1982 wurde vertagt. Zürn Antrag des Kindergartens Nentershausen auf Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Kosten,für den Ausbau eines weiteren Gruppenraumes erklärte der Rat einstimmig die Bereitschaft zur •
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