Montabaur 20/27 / 83
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 16.6.1983 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1982.
Feststellung des Ergebnisses:
I.HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
haushalt/DM haushalt/DM DM
Soll-Ein nah men
376.865,54
326.346,-
703.211,54
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 376.865,54
326.346,
703.211,54
Soll-Ausgaben
376.865,54
326.346,-
703.211,54
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 376.865,54
326.346,-
703.211,54
Überschuß/
Fehlbetrag - - —
Festgestellt:
Montabaur, 22. April 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, l. Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde N für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 1oo GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung hat Ortsbürgermeister Metternich wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte Ratsmitglied Sturm.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 11.7. bis 20.7.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Großholbach, den 28.6.1983 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
5. Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 27. Juni 1983 Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 9. Juni 1983 auf» grund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert am 4. März 1983 (GVBI. S. 31), i.V.m. den §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Korn - munalabgabengesetz) in der Fassung vom 2.9.1977 (GVBI. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 20. Juni 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 9. Juli 1975, geändert durch Satzungen vom 2. Jünf 1976,
20. Okt. 1980, 21. April 1981 und 23. Okt. 1981 wird wie folgt geändert:
5
§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
,,a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,- DM"
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. «r
5431 Görgeshausen, den 27.6.1983 Ortsgemeinde Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S/31,) wird auf folgendes hingewiesen : '
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen -Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Görgeshausen, 5. Juli 1983 Herz, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Görgeshausen
HEILBERSCHEID:
Begehung der Kirchstraße und Im Wiesengrund
Am Dienstag, dem 12.7.83 findet um 17.00 Uhr zwecks Ausbau der Kirchstraße und Im Wiesengrund eihe Begehung statt. Alle Anlieger der o.a. Straßen werden um Teilnahme gebeten. Reichwein, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 27.6.1983
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung verabschiedet
Durch einstimmigen Beschluß erklärte der 1 Rat seine Zustimmung zum Erlaß einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebüh rensatzung.
Die Satzung wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erstellt unter dem Hinweis, daß eine solche Satzung erforderlich sei, um nach Einweihung der Einsegnungshalle künftig generell Benutzungsgebühren erheben zu können, da die bisherige Gebührensatzung die Erhebung einer solchen Gebühr nur für Auswärtige vorsieht.
Neue Straßenreinigüngssatzung beschlossen
Von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde ein Entwurf einer neuen Straßenreinigüngssatzung dem Rat vorgelegt mit dem Hinweis, daß gleiche Satzungen bereits in einem Großteil der übrigen verbandsgemeindeangehörigen Ge - meinden beschlossen wurden.Diese Satzung enthält neue Regelungen für den Bereich des Winterdienstes und ist nunmehr der geltenden Rechtsprechung angepaßt.
Der gravierende Unterschied besteht insbesondere darin, daß 'die auf die Bürger übertragene . Schnee- und Eisräumung sich künftig nur noch auf die Gehwege bezieht.
In der bislang gültigen Satzung war geregelt, daß auch die Fahrbahnen von Schnee zu befreien waren. Bei der Streupflicht wurde geregelt, daß sich diese auf die Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte bezieht. Insofern stellt die neue Satzungsregelung eine teilweise Entlastung der Anlieger dar.
Unter dem Gesichtspunkt, daß die neu getroffene Satzungsregelung auch im Einklang mit der Rechtsprechung steht, stimmte der Rat dem Erlaß der Satzung einstimmig zu.
Ausbau der Kirchstraße in Auftrag gegeben
Gleichfalls durch einstimmigen Beschluß erteilte der Rat den Auftrag zum Ausbau der Kirchstraße in der Gemeinde.
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