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Montabaur 20/27 / 83

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1982 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 16.6.1983 der Ortsgemeinde Groß­holbach für das Haushaltsjahr 1982.

Feststellung des Ergebnisses:

I.HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

haushalt/DM haushalt/DM DM

Soll-Ein nah men

376.865,54

326.346,-

703.211,54

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 376.865,54

326.346,

703.211,54

Soll-Ausgaben

376.865,54

326.346,-

703.211,54

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 376.865,54

326.346,-

703.211,54

Überschuß/

Fehlbetrag - -

Festgestellt:

Montabaur, 22. April 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, l. Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 aufgestell­te Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde N für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung zu erteilen. Auf die Vor­lage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergeb­nisses. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Geneh­migung nach § 1oo GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung hat Ortsbürgermeister Metternich wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte Ratsmitglied Sturm.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 11.7. bis 20.7.1983 während der allgemei­nen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Großholbach, den 28.6.1983 (S.) Ortsgemeindeverwaltung Großholbach Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

5. Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 27. Juni 1983 Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat am 9. Juni 1983 auf» grund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert am 4. März 1983 (GVBI. S. 31), i.V.m. den §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Korn - munalabgabengesetz) in der Fassung vom 2.9.1977 (GVBI. S. 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der auf­sichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 20. Juni 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 9. Juli 1975, geändert durch Satzungen vom 2. Jünf 1976,

20. Okt. 1980, 21. April 1981 und 23. Okt. 1981 wird wie folgt geändert:

5

§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

,,a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,- DM"

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft. «r

5431 Görgeshausen, den 27.6.1983 Ortsgemeinde Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S/31,) wird auf folgendes hinge­wiesen : '

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen -Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Görgeshausen, 5. Juli 1983 Herz, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Görgeshausen

HEILBERSCHEID:

Begehung der Kirchstraße und Im Wiesengrund

Am Dienstag, dem 12.7.83 findet um 17.00 Uhr zwecks Aus­bau der Kirchstraße und Im Wiesengrund eihe Begehung statt. Alle Anlieger der o.a. Straßen werden um Teilnahme gebeten. Reichwein, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 27.6.1983

Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung verabschiedet

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der 1 Rat seine Zustim­mung zum Erlaß einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebüh rensatzung.

Die Satzung wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erstellt unter dem Hinweis, daß eine solche Satzung erforderlich sei, um nach Einweihung der Einsegnungshalle künftig generell Benutzungsgebühren erheben zu können, da die bisherige Gebührensatzung die Erhebung einer solchen Gebühr nur für Auswärtige vorsieht.

Neue Straßenreinigüngssatzung beschlossen

Von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde ein Entwurf einer neuen Straßenreinigüngssatzung dem Rat vor­gelegt mit dem Hinweis, daß gleiche Satzungen bereits in einem Großteil der übrigen verbandsgemeindeangehörigen Ge - meinden beschlossen wurden.Diese Satzung enthält neue Rege­lungen für den Bereich des Winterdienstes und ist nunmehr der geltenden Rechtsprechung angepaßt.

Der gravierende Unterschied besteht insbesondere darin, daß 'die auf die Bürger übertragene . Schnee- und Eisräumung sich künftig nur noch auf die Gehwege bezieht.

In der bislang gültigen Satzung war geregelt, daß auch die Fahr­bahnen von Schnee zu befreien waren. Bei der Streupflicht wurde geregelt, daß sich diese auf die Gehwege, Fußgänger­überwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte bezieht. Insofern stellt die neue Satzungsregelung eine teilweise Entlastung der Anlieger dar.

Unter dem Gesichtspunkt, daß die neu getroffene Satzungs­regelung auch im Einklang mit der Rechtsprechung steht, stimmte der Rat dem Erlaß der Satzung einstimmig zu.

Ausbau der Kirchstraße in Auftrag gegeben

Gleichfalls durch einstimmigen Beschluß erteilte der Rat den Auftrag zum Ausbau der Kirchstraße in der Gemeinde.

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