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iMontabaur 13/24/83

IHORBACH:

bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates [Horbach vom 9.6. 1983.

INeue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung erlassen

\lach Erläuterung der wesentlichsten Änderungen in den neu i/orgelegten Satzungsentwürfen durch den zuständigen Sach­bearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur verab­redete der Rat jeweils durch einstimmige Entscheidung eine neue Erschließungs- und Ausbau beitragssatzung.

)em Bericht des Mitarbeiters der Verbahdsgemeindeverwaltung /lontabaur zur Folge ist der Erlaß neuer Satzungen aus folgen­den Gründen ratsam:

jDas Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Zeit zu einigen [bislang strittigen Punkten im Erschließungsbeitragsrecht grund­legende Entscheidungen getroffen, die die Gemeinden in die |Lage versetzen, durch Satzungsänderung die Beitragsabrechnun­gen praktikabler und ausgewogener durchzuführen.

|Das Ergebnis der angedeuteten Entscheidungen der obersten Serichtsbarkeit wurde daher in die Satzungsentwürfe eingear­beitet und beinhaltet im wesentlichen folgende Änderungen gegenüber den zur Zeit in Kraft befindlichen Satzungen :

[l. Die Kosten für den Bau von Kinderspielplätzen werden nicht mehr in den umlegungsfähigen Aufwand einbezogen, d.h. die Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet.

Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsaniage angrenzen, sollen wie die übrigen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d.h. bei der Regelung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Länge des Verbindungsweges keine Berücksichtigung.

|3. Gewerbegrundstüeke sollen entlastet werden durch Reduktion des Gewerbezuschlages von 40 % auf 20 %. Diese Entlastung ist angezeigt, da die gewerblich genutzten Grundstücke i.d.R. ohnehin höher belastet werden durch die meist höhere Ge­schoßflächenzahl, die bei der Ermittlung des Beitragsanteiles eine Rolle spielt. Darüber hinaus ist für Gewerbegrundstücke auch keine Eckgrundstücksvergünstigung vorgesehen.

Eckgrundstücke sollen niftht stärker belastet werden als Mittelliegergrundstücke, d.h. Grundstüeßte, die z.B. an 2 Ge­meindestraßen angrenzen sollen nur noch mit je 50 % veran­lagt werden. Bei 3 angrenzenden klassifizierten Straßen soll sich der Anteil auf je 1/3 vermindern.

a) zusätzliche Ausgaben für die Reparatur von Ruhebänken sowie Neuanschaffung von Ruhebänken und Papierkörben

b) Mehrausgaben für die Inanspruchnahme von Arbeitern der Verbandsgemeinde und Stadt Montabaur

c) Zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge für die Waldarbeiter auf Grund eines größeren Arbeitseinsatzes

d) Zusätzliche Arbeiten im Wald (Erneuerung eines Durchlas­ses sowie Freischneiden der Wegeränder)

e) Bauausgaben für Renovierungsarbeiten am Bürgermeisteramt

Anschließend wurde eine 12 Punkte umfassende Aufstellung über in 1982 geleistete unerhebliche Ansatzüberschreitungen zur Kenntnis gegeben.

Da die gesamten Überschreitungen vom Umfang her gering­fügig waren - insgesamt ca. 2.500,- DM war hier nur eine Kennt­nisnahme durch den Rat zu dessen Unterrichtung erforderlich.

Gruppenleiter-Treff vor Ort x

Die ArbeitsgemeinschaftJugend" in der Verbandsgemeinde Montabaur lädt alle Jugendgruppenleiter, die Bürgermeister und Pfarrer sowie alle sonstigen, an der Jugendarbeit interessierten Pensonen aus den Gemeinden Horbach, Daubach, Gackenbach, Hübingen, Untershausen, Ettersdorf und Stahlhofen zu einem Gruppenleitertreff vor Ort am Montag, dem 20. Juni 1983 um 19 Uhr in den Clubraum der Turnhalle Horbach ein.

Themen der Besprechung:

1. Bestandsaufnahme und zukünftige Möglichkeiten der Jugend­arbeit vor Ort

2. Organisation der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Montabaur

3. Aussprache, Wünsche, Anregungen, Informationen, Fragen

GACKENBACH:

Freizeit- und Gymnastik-Verein Gackenbach Der Freizeit- und Gymnastik-Verein Gackenbach lädt ein: Zum Waldfest am 25. Juni 1983 ab 16.00 Uhr an der Grill­hütte in Gackenbach. Ab 20.00 Uhr Tanz, es spielen The Moonlight". Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

« Bordsteinanlagen werden bei Kostenspaltung mit der Fahr­bahn abgerechnet.

Musbau des Brunnenweges und des Backesweges einschl. Anbin­dung an Landesstraße in Auftrag gegeben

Entsprechend dem Investjtionsprogramm. .der Gemeinde steht für 1983 der Ausbau des Backesweges und des Brunnenweges auf dem Programm.

|Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat daher für beide ^Maßnahmen eine Ausschreibung durchgeführt.

In der Sitzung am 9.5.1983 wurden dem Rat die Submissions- Ergebnisse bekanntgegeben. Durch jeweils einstimmige Entschei­dung wurden die Arbeiten der billigstbietenden Firma übertra­gen.

ijFür den Ausbau des Brunnenweges und des Backesweges einschl. .^Verbindungsweg zur Landesstraße werden von der Gemeinde ca. 150.000,- DM aufzuwenden sein.

^Haushaltsiiberschreitungen genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen

Zunächst wurde dem Rat eine 5 Punkte umfassende Auflistung über erhebliche Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1982 mit einer Gesamtüberschreitung von 12.981,40 DM vorgelegt. Die ^Vnsatzüberschreitungen wurden vom Rat dem Grunde und der Höhe nach anerkannt und genehmigt.

Die Mehrausgaben bezogen . sich auf:

HORBACH:

MGVCacilia" Horbach

Wie bereits vor-einiger Zeit angekündigt, findet unsere diesjäh­rige Wanderung am Samstag, dem 18. Juni 1983 statt, Abmarsch: 14.00 Uhr ab Vereinslokal. Der Abschluß der Wanderung mit gemütlichem Beisammensein findet am Sportplatz statt.

Alle Vereinsmitglieder mit ihren Angehörigen sind herzlich eingeladen.

Die nächste Chorprobe findet am Do. 16.6.1983 um 19.00 Uhr statt.

Spvgg. Horbach Dorfturnier 1983

Am Sonntag, dem 19. Juni 1983 findet unser diesjähriges Dorf­turnier statt. Vier Mannschaften nehmen teil und zwar die Ortsteile Vorderdorf / Unterdorf, Überdorf, Oberdorf/Backes­weg und Auf der Heide.

Beginn 13.00 Uhr. Um 15.30 Uhr findet voraussichtlich ein Spiel der C-Jugend statt.

Die Dorfbevölkerung ist herzlich eingeladen.

HÜBINGEN:

Wanderung des MGV Hübingen am 18. Juni 1983 Alle aktiven und inaktiven Mitglieder mit ihren Partnern treffen sich am Samstag, dem 18.6.83 um 14.00 Uhr an der Buch finkenlandhalle. Diejenigen, dienicht gut zu Fuß sind" können