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Montabaur 16/23/83

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 1.413.900,- DM

in der Ausgabe auf 1 -413.900,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf (Kredite für Umschuldungen)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs ermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,- DM

für jeden weiteren Hund 96,- DM

%

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 255.000,- DM (Umschuldung)

Zu den festgesetzten Steuerästzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 25. Mai 1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge

Meckel

255.000,- DM

300.000,- DM

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.6.1983 bis 24.6.1983 während der allgemeinen Dienstszunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 110 , öffentlich aus.

Neuhäusel, 27.5.1983 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.)

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen* die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz-GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zu­letzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI.

S. 31)

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/ Neuhäusel für das Jahr 1983 vom 31.5.1983

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12. 1954 (GVBI. S. 156) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhal­tung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlos­sen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Monta­baur als Aufsichtsbehörde vom 26.5.1983 hiermit bekanntge­macht wird : ^ ^

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 229.100,- DM

in der Ausgabe auf' 229.100,--DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 25.000,- DM

in der Ausgabe auf 25.000,--DM festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 62.900,- DM. Die Umlage 1983 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Umlage 1983

Kinder

%

DM

Ortsgemeinde Simmern

41

60,29

37.922,-

Ortsgemeinde Neuhäusel

27

39,71

24.978,-

68

100,00

62.900,-

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1983 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeineordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsver­letzung erhoben.

5430 Montabaur, den 26. Mai 1983 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises * m Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.6.1983 bis 24.6.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur,' Zimmer 111, öffentlich aus.

Simmern, den 6.6.1983 (S.) Schneider,

Der Vorsitzende des Kindergartenverbandes

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich.wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl.Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenverbandes Simmern/Neuhäusel oder der Ver- bandsgemeindeverw. Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz