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Montabaur 15/23/83

Hier reichten die bereitgestellten Mittel nicht aus. Die Mehrko­sten betrugen 2.173,40 DM. Für den Ankauf einer Wegeparzelle In der Eck" wurden zusätzliche Mittel von'3.858,55 DM benötigt.

Zu beiden Ansatzüberschreitungen erklärte der Rat einstimmig seinä Zustimmung. Die Deckung erfolgt zum einen durch Mehr- Einnahmen aus Gewerbesteuer sowie durch Mehreinnahmen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen.

Erlaß einer neuen Erschließungs- und Ausbausatzung beschlossen Der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur legte dem Rat die Gründe dar, die eine Neu­fassung der Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung ratsam er­scheinen lassen.

Hierzu wurde zunächst darauf hingewiesen, daß das Bundesver­waltungsgericht in jüngster Zeit Entscheidungen getroffen hat, die zur Vereinheitlichung des Beitragsrechtes führten und zudem die Verwaltung in die Lage versetzten, durch geänderte Satzungsregelungen die Beitragsabrechnungen praktikabler und ausgewogener durchzuführen.

Der Rat schloß sich der Argumentation des Sachbearbeiters an und stimmte jeweils einstimmig dem Erlaß einer neuen Erschlie­ßungs- und Ausbaubeitragssatzung zu.

Beide Satzungen sehen gegenüber den bislang gültigen Satzungen folgende Veränderungen vor :

1. Kinderspielplätze werden künftig nicht mehr in die Beitrags­rechnung einbezogsn.

2. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen, sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücks­größe bei der Beitragsabrechnung zur Zahlung von Erschlie­ßungskosten herangezogen werden. Die Tiefenbegrenzung findet für die Länge des Verbindungsweges keine Anwendung.

3. Der Gewerbezuschlag für Gewerbegrundstücke wird von 40 %

auf 20 % reduziert. Bislang wurden Gewerbegrundstücke zu hoch belastet, da die Geschoßflächenzahl regelmäßig höher lag als bei reinen Wohngebieten. Darüber hinaus war für diese Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorge­sehen.

4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen nach Erlaß der neuen Satzung nicht stärker be­lastet werden als Mittelliegergrundstücke. Dies bedeutet,

daß Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzen nur noch mit jeweils 50 % zur Veranlagung herangezogen wer­den, bei drei angrenzenden Straßen jeweils nur noch mit 33 1/3%.

5. Bordsteinanlagen werden künftig bei Kostenspaltung mit der Fahrbahn abgerechnet.

Die Frage der Zuordnung der Bordsteinanlage zur Straße bzw. zum Bürgersteig war in der Vergangenheit oftmals problema­tisch, wenn nur ein teilweiser Ausbau der Erschließungsanlage z.B. nur Straße oder nur Bürgersteig erfolgte. Hier soll durch die geänderte Satzungsregelung für die Zukunft eine einheit­liche Handhabung garantiert werden.

Keine weitere Ablagerung von Erdaushub erlaubt Der Vorsitzende gab dem Rat bekannt,daß auf Anordnung der Kreisverwaltung auf dem gemeindeeigenen Gelände hinter dem Sportplatz keinerlei Erdaushub mehr abgelagert werden darf.

Es würde hier nur noch die Auffüllung mit dem zum Zwecke der Rekultivierung erforderlichen Mutterboden gestattet.

Leichenhalle soll renoviert werden

Einstimmig wurde vom Rat die Durchführung von Renovierungs- fl rbeiten im Innenraum der Leichenhalle unterstrichen.

Hierzu wurde der Auftrag zum Anstrich der Eingangstür einschl. des Vordaches noch in gleicher Sitzung vergeben.

l

Entscheidung über Antrag der Bundespost auf Erstellung eines Antennenträgers vertagt

Dem Rat wurde ein Schreiben des Fernmeldeamtes Koblenz zur Kenntnis gegeben, aus dem hervorging, daß die Bundes­post beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Gemarkung KadenbachSteinrausch" einen ca. 25 m hohen Antennen­träger zu errichten.

Diese Arbeiten stünden im Zusammenarbeit mit dem Bau einer Breitbandkabel-Rundfunkempfangsstelle für Kabelfern­sehen.

Seitens der Freien Wählergruppe Dombo wurde beantragt, vor einer Veräußerung des GrundstückesSteinrausch" mit der Bundespost einige Fragen abzuklären um unter anderem die Einfügung des Antennenträgers in die Landschaft beurteilen zu können bzw. ob diese Anlage für die angrenzenden Grundstücke irgendwelche Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Nutzung hat

Darüber hinaus wurde ein Alternativstandort vorgeschlagen. Einstimmig sprach sich der Rat daher für eine Zurückstellung einer endgültigen Entscheidung aus. Zunächst sollen die Ergeb­nisse der Beratungen mit der Deutschen Bundespost abgewartet werden.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

Donnerstag, 16. Juni 1983, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt TAGESORDNUNG:

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

"i.'Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 5.5.1983

2. Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Rech­nungsprüf ungsa ussch u ß

3. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

4. Kenntnisnahme von unerheblichen über- und.außerplan- mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

5. Beratung und Beschlußfassung über die Installation einer gelben Leuchte im Bereich B 49 / Haskenstraße

6. Mehrzweckhalle (Information)

7. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 5.5.1983

2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Arbeiten auf dem Friedhof

3. Grundstücksangelegenheiten

4. Besprechung über einen Bebauungsplanvorschlag

5. Verschiedenes

5411 Neuhäusel, 6.6.83 i

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1983 vom 27.5.1983

l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.5.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 864.000,- DM

in der Ausgabe auf 864.000,- DM