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Montabaur 7 / 22 / 83

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ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom24.5.1983hiermit bekanntgegeben wird:

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§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 658.000,00 DM

in der Ausgabe auf 658.000,00 DM

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 1.413.000,00 DM

in der Ausgabe auf 1.413.000,00 DM

festgesetzt. .

.§ 2

I Es werden festgesetzt:

[1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 119.000,00 DM (Umschuldung)

|2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 159.000,00 DM

§ 3

[Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das [Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.

H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.

H.

Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag u.

Gewerbekapital

280 v.

H.

Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb

des Gemeindegebietes gehalten werden;

für den ersten Hund

48,00 DM

für den zweiten Hund

72,00 DM

für jeden weiteren Hund

96,00 DM

[GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG

[Die nach I 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-

jPfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Geneh-

Imigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Orts-

pmeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit

[siteilt.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von

j 119.000,00 DM (Umschuldung)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätze) Grundsteuer

a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) H. 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

r- Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag u.-kapital Hebesatz 280 v.H.

|543o Montabaur, 24. Mai 1983 iKreisverwältung des Westerwaldkreises rbt. 1 Az. 029/901-10 (S)

Aufträge: Meckel

III.

|^ r Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.6.1983 bi.s 5.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- paus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Kadenbach, den 27. 5. 1983 jOftsgemeindeverwaltung Kadenbach (S) l^rbach, Ortsbürgermeister

[HINWEIS:

|; lne Verletzung der Bestimmungen über die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können .gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419,

BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

SIMMERN

Verlegung der Dienststunden des Ortsbürgermeisters Die Dienststunden am Dienstag, dem 7.6.1983, und Donners­tag, dem 9-6.1983, müssen ausfallen. Es erfolgt eine Verlegung auf Mittwoch, den 8.6.1983 von 18.3o Uhr bis 19.3o Uhr.

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1983 vom 27.5.1983 l.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom26.5.1983hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

716.000,00 DM 716.000,00 DM

957.000,00 DM 957.000,00 DM

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf (Umschuldung)

§ 3

598.000,00 DM

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag u. Gewerbekapital

3. Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden jährlich

für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund

220 v. H. 240 v. H.

280 v. H.

48,00 DM 72,00 DM 96,00 DM

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GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Äbs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Simmern für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe y

von 598.000,00 DM

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Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätze)

'1. Grundsteuer

a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) H. 220 v.H.

b) für die Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.