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Montabaur 9/21 / 83

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Neue-Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Dia Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid [.neu festgesetzt, wenn

1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3 . der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4 . sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

I Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung (neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der (flöhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus Idem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die

lAbgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese . öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen lern, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid Izugegangen wäre.

IRECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung Wer Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach (Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben erden.

[Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der IVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs (stdie Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider- tpruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­langen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Drtsgemeinde Heiligenroth, 20.5.1983 (lanns, Ortsbürgermeister

Bffentliche Bekanntmachung

linziehung des Weges Flur 2, Flurstück 141/4 in Heiligenroth [er Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 2.4.1983 beschlossen, den Weg Flur 2, Flurstück 141/23 einzu- [ehen. Die Funktion als öffentlicher Weg ist entfallen. Die

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Einziehung der genannten Wegeparzelle wird mit dieser Bekannt­machung rechtsverbindlich.

Der abgedruckte Lageplan gibt Auskunft über den angesproche­nen Bereich.

Heiligenroth, 10.5.1983 Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhau­sen findet am

Montag, 30. Mal 1983, 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Konzessionsvertrgges mit der Gasversorgung Westerwald

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushalts­satzung für das Haushaltsjahr 1983

3. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1981 und Ent­lastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981

4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1982

5. Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

6 . Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Verände­rungssperre für den Bereich des BebauungsplanesFlurzaun/ In der Appelstücken"

7. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

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1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Pachtangelegenheit

6 . Verschiedenes

5431 Ruppach-Goldhausen, 24.5.83 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Zerstörungen im Gemeindegebiet / Gemeinde bittet um sachdienliche Hinweise \

In der Nacht v.Freitag, 20.5. auf Samstag, 21.5.83 haben Vandalen bei einem Streifzug durch den Ort erhebliche Sach­beschädigungen angerichtet. Es wurden Vorgärten verwüstet, Blumenkübel zerstört, die Fensterscheibe vom Aushangkasten der Gemeinde eingeschlagen, die Tornetze auf dem Sportplatz zerschnitten etc.

Es wird um sachdienliche Hinweise gebeten, auf Wunsch vertrau­lich - damit die Täter zur Anzeige gebracht werden können, weil dies als die einzig richtige Antwort angesehen wird.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Jahreshauptversammlung TuS Ahrbach Am Freitag, dem 27. Mai 1983,findet mit Beginn 20.00 Uhr im ZBV-Raum der Vogelsanghalle in Heiligenroth unsere dies­jährige Jahreshauptversammlung statt.

Gemäß § 10 unserer Satzung laden wir hierzu alle Mitglieder des Vereins herzlich ein.

Der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung folgende Tages­ordnung festgelegt:

1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Ehrung der Toten

3. Wahl des Projtokollführers

4. Tätigkeitsberichte

5. Diskussion der Tätigkeitsberichte

6 . Bericht der Kassenprüfer