Einzelbild herunterladen

Montaböur 8/21/83

Ehemänner und Freunde des Hausfrauenbundes sind gern gesehe­ne Gäste. Anmeldung bei Christa Kissel, Telefon 19020.

AHRBACHGEMEINDEN

BODEN:

Verloren - Gefunden

Am Feldweg entlang des BaugebietesBeul II" wurde ein neu­wertiges Knabenfahrrad - Farbe silbergrau - gefunden. Weiterhin wurde an der Telefonzelle gegenüber der Kirche ein' braunes Herren-Portemonnaie mit Inhalt gefunden.

Die Eigentümer können diese Gegenstände beim Ortsbürger­meister abholen.

Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH:

BERICHT ÜBER DIE SITZUNG DES ORTSGEMEINDE­RATES HEILIGENROTH vom 17. Mai 1983

Der WegHermolder" soll ausgebaut werden Mit Mehrheit des Rates wurde festgelegt, den Rundwanderweg der u.a. über das Gebiet der ehemlaligen Hermoldermühle führt, auszubauen. Zur Ermittlung der etwaigen Kosten war eine Kostenschätzung des Bauamtes der Verbandsgemeinde Monta­baur vorgelegt worden. Obwohl der von der Verwaltung ermittelte Kostenaufwand vom Rat als zu hoch bezeichnet wurde, entschied man sich für den Ausbau des Wanderweges.

Die Überdachung der Bauarbeiten soll von der Ortsgemeinde selbst durchgeführt werden. Durch das Anbieten der Jungen Union auf Mithilfe beim Bau des Weges sowie durch konsequen­te Kostenüberwachung erhofft man sich die Baumaßnahme kostengünstig durchführen zu können.

Da ein Teilstück des Weges über das Eigentum der Nachbarge­meinde Großholbach verläuft, war zunächst von dieser eine Ge­nehmigung für eine Mitbenutzung dieses Teilstückes einzuholen. Hierzu liegt inzwischen eine positive Entscheidung des Örts- gemeinderates Großholbach vor.

Gelände an der alten Schule soll hergerichtet werden Zur Gestaltung des Geländes an der alten Schule wurde vom Rat beschlossen, diesen Bereich mit Rasenbordsteinen einzufas­sen, mit Mutterboden aufzufüllen und anschließend zu bepflan­zen.

Nochmalige Stellungnahme des Rates zur anstehenden 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes ln der Sitzung am 12.4.1983 wurde erstmals vom Rat eine Ent­scheidung erbeten, welche planerischen Maßnahmen bei der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur für den Bereich der Ortsgemeinde Heiligen- roth berücksichtigt werden sollten. Seinerzeit wurde ausgesagt, die Verlegung der K 152 (andere Anbindung an die B 255) bei der 2. Novellierung zu berücksichtigen. Die Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur hatte daraufhin mitgeteilt, daß der ge­änderte Straßenverlauf noch nicht endgültig feststehe. Da auch mit künftigen Novellierungen des Flächennutzungsplanes zu rechnen sei, .wurde empfohlen, die Verlegung erst dann im Rjä- chennutzungsplan vorzusehen, sobald der Verlauf endgültig festgelegt sei.

Am 17.5.1983 wurde zur Mitteilung der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur seitens des Rates erklärt, daß am Beschluß vom 12.4.1983 nach wie vor festgehalten werde, da die Sanie­rung des Ortskernes dringend erforderlich sei und ohne Einzie­hung über den geänderten Verlauf der Kreisstraße nicht durch­geführt werden könnte.

Gestattungsvertrag mit der Verbandsgemeinde Ransbach- Baumbach abgeschlossen

Um zum einen die Eigentumsrechte der Gemeinde Heiligen- roth, andererseits die der Verbandsgemeinde Ransbach-Baum- bach eingeräumten Nutzungsrechte festzuschreiben, wurde zwi sehen der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach ein Gestattungsvertrag auf Nutzung eines im BereichKoppel" liegenden - im Eigentum der Ortsgemein­de Heiligenroth stehenden Grundstückes abgeschlossen. Die Grundstück wird von der Verbandsgemeinde Ransbach-Baum- bach für die Wasserversorgung genutzt, d.h. in diesem Bereich i werden von der Verbandsgemeinde Ransbach - Baumbach Tief] brunnen unterhalten und weitere Bohrungen durchgeführt.

Forsteinrichtungswerk beschlossen Nach Erläuterungen durch den Leiter des Forstamtes Monta­baur wurde das Betriebswerk einstimmig verabschiedet. Das ForsteinrichtungsergebnisiStichtag 1.10.1982) wies folgender] Bestand aus:

Wirtschaftswald (Hochwald) 260,2 ha Nichtholzboden (Tongruben) 7,5 ha

forstliche Betriebsfläche Nebenflächen

267,7 ha 0,9 ha

Gesamtbetriebsfläche 268,6 ha

Aus der Aufstellung über die Häufigkeit der vorkommenden

Baumarten geht folgendes hervor:

Fichte 56 %

Traubeneiche 14%

Buche - 7.%

Kiefer 6 %

Lärche 4 %

Bergahorn 3 %

Esche 3 %

Douglasie 3 %

Hainbuche 2 %

Japanische Lärche 1 %

Der Laubholzanteil beträgt 31 %, der Nädelholzanteil 69%.

Neben den Schutz- und Erholungsfunktionen des Gemeinde-| waldes werden auch noch weitere Aufgaben herausgestrichei Diese wurden vom Forstamt wie folgt spezifiziert:

Wasserschutzgebiet 20,9 ha = 8 %

Lärmschutzwald 15,8 ha = 6 %

Naturpark Kernzone 97 ha = 17 %

Erholungswald siedlungsnah 43,8 ha = 17 %

Somit werden insgesamt 177,5 ha des Waldes für Sonderfunk| tionen vorgesehen (= 68 % des Gesamtbestandes)

Der Hiebsatz schreibt die vorgesehene Ausbeute vor. In der I Gesamtnutzung sind vorgesehen der Einschlag von 74 fw| Eiche, 132 fm Buche, 1.031 fm Fichte, 82 fm Kiefer insgesamt 1.319 fm.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das' Kalenderjahr 1983

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund-j Steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert diu Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGI 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundestef gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fass sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 desj Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinla Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr I Grundsteuer für die Betriebe der Land- und ForstwirtscW (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermöin (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den3^ Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982