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Montabaur 5/21 / 83

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Umständen vermeidbar gestört werden. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist die Benutzung von Tonwiedergabegeräten oder Musikinstrumenten nur zuläs­sig, wenn sichergestellt ist, daß unbeteiligte Personen nicht gestört werden.

HALTEN VON TIEREN

Tiere sind so zu halten, daß niemand durch den von ihnen erzeugten Lärm derart gestört wird, daß eine Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

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wenn die Sonne nicht scheint, können Sie sich die gewünschte Urlaubsbräune im modernen Sonnenstudio aneignen 30 Min. Sonne = nur 7,- DM.

HINWEIS: Gern. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung bleibt das Hai lenbad am 2.6.1983 -Fronleichnam- geschlossen !

Haben Sie einen gültigen Ausweis für Ihre Urlaubsreise?

Aufgrund der bevorstehenden Reise- und Urtaubssaison bittet das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde als Paß- und Ausweisbehörde alle Ausweisinhaber die Gültigkeit ihrer Bundespersonalausweise und Reisepässe zu überprüfen.

Um eine allzu kurzfristige Verlängerung oder Neuausstellung zu vermeiden, wird um die rechtzeitige Beantragung bzw. Ver­längerung der Ausweise gebeten.

Die Gesamtgültigkeitsdauer eines Bundespersonalausweises beträgt 15 Jahre, die eines Reisepasses 10 Jahre. Für Kinder ab dem vollendetem 10. Lebensjahr ist der Kinderausweis mit einem Lichtbild zu versehen.

Auf weitere Fragen, insbesondere für welche Länder zusätzlich '

[ «in Reisepaß erforderlich ist, gibt Ihnen das Einwohnermelde- j «mt jederzeit während der Dienststunden oder auch telefonisch üerne Auskunft.

Anträge für neue Ausweise sind beim Einwohnermeldeamt j und den Ortsbürgermeistern erhältlich.

Auszug aus der Lärmschutzverordnung

SCHUTZ DER NACHTRUHE

Nach der Lärmschutzverordnung ist es unter anderem zum Schutz der Nachtruhe verboten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Anlagen aller Art so zu betreiben, daß dadurch die Nachtruhe I anderer gestört wird. Dieses Verbot gilt in Wohnhäusern auch j in der Mittagszeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

^BRAUCH VON RASENMÄHERN UND GARTENMASCHI­NEN

Motorbetriebene Rasenmäher, insbesondere solche mit Ver­brennungsmotor , dürfen nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 I Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr benutzt werden. Dies gilt inichtfür Rasenmäher, die mit geräuscharmem Elektromotor betrieben werden.

Die Bestimmungen gelten sinngemäß für alle anderen im Hof bnd Garten benutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.

^NUTZUNG VON TONWIEDERGABEGERÄTEN UND MUSIKINSTRUMENTEN

I onwiedergabegeräte aller Art, insbesondere Rundfunk- und I «msehgeräte sowie Musikboxen dürfen nur in solcher Laut- Istärke benutzt und Musikinstrumente dürfen nur so gespielt I werden, daß unbeteiligte Personen nicht mehr als nach den

Generalversammlung

Am Mittwoch, dem 1.6.1983,findet um 19.30 Uhr in der Turn­halle in Nentershausen die diesjährige Generalversammlung der Eisbachtaler Sportfreunde statt. Da Neuwahlen anstehen, wird um vollzähliges Erscheinen der Mitglieder gebeten.

6. Pokal hauptrunde des Rheinlandes Samstag, den 28. Mai 1983,16.00 Uhr Eisbachtalstadion in Nentershausen:

Eisbachtaler Sportfreunde -Eintracht-Glas-Chemie" Wirges

Freitag,27.Mai 1983, 14°° Uhr

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Montabaur,

^Von-Bodelschwingh-StraBe i (Schulzentrum)

Tombola, Theater, Modenschau, Musik, Sport, Disco, Grillstation, Kaffeestube, Eisdiele und vieles mehr!

Ab 18.00 Uhr Konzert der bekannten Gruppe

Bürgschaft

Es laden ein:

Schüler und Lehrer, der Berufsbildenden Schule Montabaur l