Montabäur 4/21 / 83
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 27.5.1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung -Bauamt - Konrad- Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 10,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
FREITAG, der 10. Juni 1983, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- - gemeindeverwaltung - Bauamt - Konrad-Adenauer- Platz 2 Zimmer 218, 5430 Montabaur einzureichen.
Montabaur, 18.5.1983 In Vertretung:
Reusch, I. Beigeordneter
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Repräsentative Zwischenzählung der Rinder und Schafe am 3. Juni 1983
Am 3. Juni 1983 findet bundesweit eine repräsentative Erhebung der Rinder- und Schafbestände statt. Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetz vom 1.7.1980 (BGBl. I S. 817) die Viehhalter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Familienmitglieder oder Betriebsangehörigen. Den Zählernist das Betreten von Grundstücken, Ställen und ähnlichen Räumen, in denen Vieh gehalten wird oder gehalten werden kann, zu gestatten. Bestehen Anordnungen der Veterinärbehörden, die den Personenverkehr beschränken, werden die Auskunftspflichtigen gebeten, die Zähler daraufhinzuweisen.
Die Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und sind geschützt. Nach dem Viehzählungsgesetz dürfen sie zu behördlichen Maßnahmen zur Durchführung des Tierzucht- und des Viehseuchengesetzes , für die Berechnung der Beiträge für die Tierseuchenkassen und der Dasselbekämpfungsgebühren verwendet werden. Sie dürfen jedoch nur ohne Nennung der Namen und Anschriften der Auskunftspflichtigen an die für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder oder an die von ihnen bestimmten Stellen weitergeleitet werden. Eine Verwendung zu anderen, insbesondere steuerlichen Zwecken ist untersagt. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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KULTURELLE VERANSTALTUNG DER STADT MONTABAUR
Haus Mons Tabor, Montabaur
SONNTAG, 29. Mai 1983, 20.00 Uhr
„AMADEUS",
Schauspiel von Peter Shaffer
Ein Bühnenstück um die beiden Komponisten Wolfgang Amadeus Mozart und Antonio Salieri. WILLQUADFLIEG spielt die Rolle des Antonio
Salieri: BERND SEEBACHER,
.die Titelrolle und Susanne Altweger die Constanze in der Tournee-Aufführung des Euro-Studio der Konzertdirektion Landgraf.
Alle Plätze sind numeriert.
Eintritt: 12,- DM bis 22,- DM. Jugendliche, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende erhalten Ermäßigung. Gruppen ab 10 Personen erhalten eben- j falls Ermäßigung.
KARTENVORVERKAÜF: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 204, Tel. 02602/196.110 Abendkasse ab 19.00 Uhr geöffnet.
Die Verwaltung informiert
ANDREAS BREITBACH und GÜNTHER KLOFTaus den Diensten der Verbandsgemeindeverwaltung ausgeschieden Dieser Tage wurden die beiden Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Andreas Breitbach und Günther Kloft in einer kleinen Feierstunde vom 1. Beigeordneten Reusch im Beisein des Personalratsvorsitzenden Schrupp sowie der Abteilungsleiter der Verbandsgemeindeverwaltung verabschiedet.
ersten Jahren als Schreiner beschäftigt und ab dem Jahre 197J als Hausmeister im Rathaus tätig.
Herr Kloft wurde im Jahre 1963 als Wassergelderheber des städtischen Wasserwerkes eingestellt. Im Anschluß an diese Tätigkeit war er als Verwaltungsangestellter bei der Stadtkass und dem Ordnungsamt tätig.
Im April 1968 legte er die erste Angestelltenprüfung ab. Mit der Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur im Jahre 1“” erfolgte seine Übernahme in deren Dienste. In den letzten Ja ren war Herr Kloft als Hauptsachbearbeiter beim Einwohner meldeamt tätig.
Beide Mitarbeiter mußten ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden.
Herr Reusch sprach den Ausscheidenden für ihre langjährige Tätigkeit Dank und Anerkennung für ihre geleisteten Dienste aus.
Herr Breitbach, der im Jahre 1964 zur damaligen Stadtverwaltung Montabaur als Arbeiter beim Bauhof kam , war dort in den
Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr
Wegen des Feiertages Fronleichnam (2.6.1983) verschiebts' c
die Müllabfuhr in den Gemeinden, die üblicherweise donner*' tags und freitags von Müll entsorgt werden, jeweils um eine 11 Tag, d.h. von donnerstags auf freitags und von freitags aut samstags.
Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten I
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