Montabaur 13/20/83
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| Einzelheiten werden in unserer Chorprobe am heutigen Donnerstag, 20 Uhr Vereinslokäl „Zur Sporkenburg" bekanntge-
| Wandertafel wird angefertigt
(Der Verkehrsverein Eitelborn läßt z.Zt, eine große Wandertafel (anteiligen, nach der demnächst sämtliche Wanderwege neu ge- jkennzeichnet werden.
(Außerdem wurde mit beträchtlichem finanziellen Aufwand die (Erstellung einer bebilderten Informationstafel über die Gemeinde [Eitelborn in Auftrag gegeben.
[Lampionfest am Minigolfplatz
|Bei günstiger Witterung veranstaltet der Verkehrsverein Eitelborn (am Pfingstsamstag und -sonntag wieder das traditionelle Lam- [pionfest am Minigolfplatz.
■Für musikalische Unterhaltung sorgt Samstag abend die Jugend Ikapelle der „Big-Band Boden" und Sonntag nachmittag ab |l6.00 Uhr 5 Stunden lang die 25 Mann starke Blaskapelle aus ■Beltingen.
jNEUHÄUSEL:
(iGV „Constantia" 1873 Neuhäusel i nächste Gesangstunde findet am Freitag, dem 20.5.1983 {
120.00 Uhr im Vereinslokal statt.
■Die am 13.5. wegen des Kirchenchorausfluges ausgefallene (Singstunde wird am Pfingstmontag, dem 23.5.1983, 11.00 Uhr lachgeholt. Es wird um vollzähliges, pünktliches Erscheinen pbeten.
2u der Gesangstunde am 23.5.1983 bitte alle Sänger im neuen fchoranzug erscheinen, da wir das Festbuch-Foto schießen wollen. Bei Verhinderung bitte unbedingt Vorsitzenden verständigen.
Ruch unsere Ehrenmitglieder sind aufgerufen zu diesem Termin in erscheinen, da auch hier ein Foto für das Festbuch vorgesehen ist.
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BUCHFINKENLAND |
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Packen bach:
Nieder Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 6.5.83.
(eue Erschließungs- und Ausbäubeitragssatzung beschlossen
| ur ch jeweils einstimmigen Beschluß stimmte der Rat dem Er- |ß einer neuen Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung zu. lese Satzungen werden die derzeit gültigen Satzungen außer liaft setzen. Der Vorschlag zur Änderung der Beitragssatzung lurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unterlaßt und durch den zuständigen Sachbearbeiter in der Sitzung 1 6-5.1983 erläutert. Hierbei wurde darauf verwiesen, daß aüf- l'ind in jüngster Zeit ergangener höchstrichteriicher Entscheiden eine Vereinheitlichung im Beitragsrecht erreicht wurde, bislang zum Teil strittige Fragen wurden durch Urteile s Bundesverwaltungsgerichts abschließend geregelt. Durch l e Verabschiedung der neuen Beitragssatzungen soll der geänder- 1 Situation Rechnung getragen werden. Aus der Sicht der pwaltung wird somit eine größere Praktikabilität und Bei- ^gerechtigkeit erreicht. Die neu verabschiedeten Satzungen, snoch der Genehmigung durch die Kreisverwaltung bedürfen, r n insbesondere folgende Änderungen gegenüber den bislang rigen Satzungen vor.
(Kosten der Kinderspielplätze werden nicht mehr in den um- |legungsfähigen Aufwand bei der Abrechnung von Erschlie- (»ungsgebieten mit einbezogen.
| Hinterliegergrundstücke - das sind Grundstücke, die nur mit | e| ner wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage ^grenzen - sollen künftig bei der Beitragsabrechnung nicht Ser gestellt werden, d.h. diese werden nun wie die
übrigen Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücksgröße bei der Beitragsabrechnung zur Zahlung von Erschließungskosten herangezogen.
3. Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden durch Reduzierung des Gewerbezuschlages von 40 auf 20 %. Die Reduzierung des Gewerbezuschlages wurde empfohlen, da diese Grundstücke ohnehin wagen der zumeist höheren Geschoßflächenzahl stärker belastet werden. Darüber hinaus ist für diese Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorgesehen.
4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen nicht stärker belastet werden , als Mittelliegergrundstücke. Dies bedeutet, daß Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzen, nur noch mit jeweils 50 %
zur Veranlagung herangezogen werden. Bei drei angrenzenden Straßen reduziert sich der Anteil auf jeweils 33 1/3 %.
5. Bordsteinanlagen werden fortan mit der Fahrbahn abgerechnet. Bei der Abrechnung von Teilerschließungsmaßnahmen (Kostenspaltung) war die Frage der Zurechnung des Bordsteines zur Fahrbahn bzw. zum Bürgersteig oftmals problematisch.
Bürgersteige in der Kirchstraße werden ausgebaut Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte die Aus~ Schreibung der Arbeiten für den Bau der Bürgersteige in der Kirchstraße durchgeführt. Nach durchgeführter Submission wurde dem Rat ein Preisspiegel über die abgegebenen Angebote vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat beschloß die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bürgersteige entlang der K 172 (Kirchstraße) an die billigst bietende Firma. Für diese Maßnahme sind im Haushaltsplan 1983 130.000,- DM bereitgestellt.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1983 vom 10.5.1983
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach 'Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichtsbehörde vom 5.5.1983 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite auf 40.500,- DM.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) ,*■
240 v.H.
2 GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und Gewerbe
kapital
280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
323.000,- DM 323.000,- DM
342.000,- DM 342.000,- DM

