Einzelbild herunterladen

Montabaur 13/20/83

)b lern gt eineij Fest- ichtuß

5

tenlagel Ausbau

r Ver-1 (von

sanlagel

itenvorJ itungs-l oot sieh) der ugel- tes vor,] uf der

findet I Waldli

das

ichkeitf|

ungzm ung zul

e einer| iines

ing des! ler fixel

| Einzelheiten werden in unserer Chorprobe am heutigen Don­nerstag, 20 Uhr VereinslokälZur Sporkenburg" bekanntge-

| Wandertafel wird angefertigt

(Der Verkehrsverein Eitelborn läßt z.Zt, eine große Wandertafel (anteiligen, nach der demnächst sämtliche Wanderwege neu ge- jkennzeichnet werden.

(Außerdem wurde mit beträchtlichem finanziellen Aufwand die (Erstellung einer bebilderten Informationstafel über die Gemeinde [Eitelborn in Auftrag gegeben.

[Lampionfest am Minigolfplatz

|Bei günstiger Witterung veranstaltet der Verkehrsverein Eitelborn (am Pfingstsamstag und -sonntag wieder das traditionelle Lam- [pionfest am Minigolfplatz.

Für musikalische Unterhaltung sorgt Samstag abend die Jugend Ikapelle derBig-Band Boden" und Sonntag nachmittag ab |l6.00 Uhr 5 Stunden lang die 25 Mann starke Blaskapelle aus Beltingen.

jNEUHÄUSEL:

(iGVConstantia" 1873 Neuhäusel i nächste Gesangstunde findet am Freitag, dem 20.5.1983 {

120.00 Uhr im Vereinslokal statt.

Die am 13.5. wegen des Kirchenchorausfluges ausgefallene (Singstunde wird am Pfingstmontag, dem 23.5.1983, 11.00 Uhr lachgeholt. Es wird um vollzähliges, pünktliches Erscheinen pbeten.

2u der Gesangstunde am 23.5.1983 bitte alle Sänger im neuen fchoranzug erscheinen, da wir das Festbuch-Foto schießen wollen. Bei Verhinderung bitte unbedingt Vorsitzenden verständigen.

Ruch unsere Ehrenmitglieder sind aufgerufen zu diesem Termin in erscheinen, da auch hier ein Foto für das Festbuch vorgese­hen ist.

4

BUCHFINKENLAND |

lergadi die c Mait licht

istftio^

Packen bach:

Nieder Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 6.5.83.

(eue Erschließungs- und Ausbäubeitragssatzung beschlossen

| ur ch jeweils einstimmigen Beschluß stimmte der Rat dem Er- |ß einer neuen Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung zu. lese Satzungen werden die derzeit gültigen Satzungen außer liaft setzen. Der Vorschlag zur Änderung der Beitragssatzung lurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur unter­laßt und durch den zuständigen Sachbearbeiter in der Sitzung 1 6-5.1983 erläutert. Hierbei wurde darauf verwiesen, daß aüf- l'ind in jüngster Zeit ergangener höchstrichteriicher Entschei­den eine Vereinheitlichung im Beitragsrecht erreicht wurde, bislang zum Teil strittige Fragen wurden durch Urteile s Bundesverwaltungsgerichts abschließend geregelt. Durch l e Verabschiedung der neuen Beitragssatzungen soll der geänder- 1 Situation Rechnung getragen werden. Aus der Sicht der pwaltung wird somit eine größere Praktikabilität und Bei- ^gerechtigkeit erreicht. Die neu verabschiedeten Satzungen, snoch der Genehmigung durch die Kreisverwaltung bedürfen, r n insbesondere folgende Änderungen gegenüber den bislang rigen Satzungen vor.

(Kosten der Kinderspielplätze werden nicht mehr in den um- |legungsfähigen Aufwand bei der Abrechnung von Erschlie- (»ungsgebieten mit einbezogen.

| Hinterliegergrundstücke - das sind Grundstücke, die nur mit | e| ner wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage ^grenzen - sollen künftig bei der Beitragsabrechnung nicht Ser gestellt werden, d.h. diese werden nun wie die

übrigen Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücks­größe bei der Beitragsabrechnung zur Zahlung von Er­schließungskosten herangezogen.

3. Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden durch Redu­zierung des Gewerbezuschlages von 40 auf 20 %. Die Redu­zierung des Gewerbezuschlages wurde empfohlen, da diese Grundstücke ohnehin wagen der zumeist höheren Geschoß­flächenzahl stärker belastet werden. Darüber hinaus ist für diese Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorgesehen.

4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen nicht stärker belastet werden , als Mittellie­gergrundstücke. Dies bedeutet, daß Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzen, nur noch mit jeweils 50 %

zur Veranlagung herangezogen werden. Bei drei angrenzen­den Straßen reduziert sich der Anteil auf jeweils 33 1/3 %.

5. Bordsteinanlagen werden fortan mit der Fahrbahn abgerech­net. Bei der Abrechnung von Teilerschließungsmaßnahmen (Kostenspaltung) war die Frage der Zurechnung des Bord­steines zur Fahrbahn bzw. zum Bürgersteig oftmals proble­matisch.

Bürgersteige in der Kirchstraße werden ausgebaut Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte die Aus~ Schreibung der Arbeiten für den Bau der Bürgersteige in der Kirchstraße durchgeführt. Nach durchgeführter Submission wurde dem Rat ein Preisspiegel über die abgegebenen Angebote vorgelegt.

Der Ortsgemeinderat beschloß die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Bürgersteige entlang der K 172 (Kirchstraße) an die billigst bietende Firma. Für diese Maßnahme sind im Haus­haltsplan 1983 130.000,- DM bereitgestellt.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1983 vom 10.5.1983

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach 'Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaurals Aufsichtsbehörde vom 5.5.1983 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt

der Gesamtbetrag der Kredite auf 40.500,- DM.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) ,*

240 v.H.

2 GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­

kapital

280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

323.000,- DM 323.000,- DM

342.000,- DM 342.000,- DM