Montabaur 12/20/83
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RUPPACH-GOLDHAUSEN:
MGV „Cacilia" Ruppach - Goldhausen
MAINZER HOFSÄNGER ZU GAST
Unser Verein eröffnet das Jahr seines 80. Bestehens miteiner Festveranstaltung am Pfingstsonntag, dem 22.5.1983, um 20 Uhr in der hiesigen Schulturnhalle. Der Abend wird gestaltet von den Mainzer Hofsängern, die noch in guter Erinnerung sind.
Die internationale bekannte Gruppe bietet Humor und Gesang einen Abend lang. Es sjnd zu hören unter anderem neben Operettenmelodien auch Ausschnitte aus Musicals und Melodien aus den "Veiten Rußlands und dem Goldenen Westen. Evergreens und Stimmungslieder runden das Programm ab.
Die Veranstaltung ist fast ausverkauft. Die noch vorhandenen Eintrittskarten können im Vorverkauf erworben werden. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Raimund Schäfer.
NEUHÄUSEL:
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates
In der Sitzung am 5.5.1983 traf der Ortsgemeinderat eine Reihe von Entscheidungen, deren wichtigste nachstehend genannt werden:
Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung in neuer Fassung beschlossen
Nachdem in letzter Zeit das Bundesverwaltungsgericht mehrere Entscheidungen der Obervarwaltungsgerichte aufgehoben und damit einem dringenden Bedürfnis der Praktikabilität bei der Beitragsabrechnung Rechnung getragen hatte, wurde es den Gemeinden ermöglicht, das Beitragsrecht zu vereinheitlichen und eine gerechtere Verteilung der Beiträge vorzunehmen.
Dem Ortsgemeinderat lagen zwei von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erarbeitete Satzungsentwürfe zur Entscheidung vor. Nach Erläuterung der vorgeschlagenen Satzungsänderungen durch den Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde durch jeweils einstimmigen Beschluß der Erlaß einer neuen Erschließungsbeitragssatzung und einer neuen Ausbaubeitragssatzung beschlossen. Gegenüber den bisher geltenden Beitragssatzungen sind folgende Änderungen vorgesehen.
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4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen durch die beschlossenen Sätzungsänderungen nicht stärker belastet werden, als Mittelliegergrundstücke. Durch die geänderten Satzungsbestimmungen wird erreicht, daß Grundstücke, die an 2 Gemeindestraßen angrenzen, nur noch mit jeweils 50 % veranlagt werden, bei Angrenzung an 3 Gemeindestraßen jeweils mit 33 1/3 %.
Bordsteinanlagen werden bei Kostenspaltung künftig mit der Fahrbahn abgerechnet. In der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte war es in der Vergangenheit wiederholt zu
konträren Entscheidungen über die Frage gekommen, ob die Bordsteine bei Kostenspaltung der Fahrbahn oder dem Bürgersteig zuzuordnen sind. Die Satzungsänderung folgt eineil Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Festlegung über die Zuordnung der Bordsteinanlage per Beschluß oder Satzung verlangt.
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Arbeiten zum Ausbau der Haskenstraße und der Straße „Am Spielplatz" werden ausgeschrieben
Mit Rücksicht auf die derzeit noch relativ günstige Kostenlage| entschloß sich der Ortsgemeinderat, die Arbeiten zum Ausbai der Bürgersteige in der Haskenstraße sowie in der Straße „Am Spielplatz" auszuschreiben. Gleichzeitig soll zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Haskenstraße von der Kevag ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.
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Zustimmung zur Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage] im Neubaugebiet „Auf der Haid"
Gegenstand längerer Erörterungen im Rat war der KostenvorJ anschlag der Kevag zur Herstellung der Straßenbeleuchtungs-I anlage im Baugebiet „Auf der Haid". Das Kostenangebot sieh| die Installation von herkömmlichen Leuchten entlang der Haupterschließungsstraße und die Verwendung von Kugelleuchten im verkehrsberuhigten Bereich des Baugebietes vor.l Der Rat stimmte der Auftragserteilung an die Kevag auf der [ Grundlsge des Kostenvoranschlages zu.
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SIMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet I am Donnerstag, 26. Mai 1983um 20.00 Uhr im Hotel Waldig statt.
TAGESORDNUNG: I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1
Für Kinderspielplätze werden künftig Beiträge nicht mehr erhoben.
2. Hinterliegergruridstücke - das sind Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsstraße angrenzen - sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücksgröße zu Erschließungsund Ausbaubeiträgen herangezogen werden.
3. Gewerbegrundstücke wurden nach dem bisherigen Satzungsrecht zu hoch belastet, da die anzuhaltende Geschoßflächen - zahl regelmäßig höher als bei Wohngebieten lag und darüber hinaus eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht gewährt werden kann. Der Gewerbezuschlag für Gewerbegrundstücke
» wird daher von 40 % auf 20 % reduziert und entspricht damit dem vom Bundesverwaltungsgericht bereits bestätigten Satz.
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1983
2. Beratung und Beschlußfassung über Planungsmöglichkeitt| zur Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses
3. Beratung und Beschlußfassung über die Genehmigung zu Eintragung einer Baulast zur Sicherung der Zuwegungzu| den Tennisplätzen.
4. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme einer| Bürgschaft für den Tennisclub zwecks Aufnahme eines Darlehens.
5. Beratung und Beschlußfassung über die Finanzierung des! Umzuges am Schwerdonnerstag und Übernahme der fixsj Kosten.
6. Verschiedenes.
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II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheit.
2. Vereinsangelegenheiten.
3. Verschiedenes.
5411 Simmern, 16.5.1983 Schneider, Ortsbürgermeister
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Kath. Kindergarten Eitelborn
Am 4. Juli 1983 können wieder Kinder für den Kindergeld neu angemeldet werden. Wir bitten Sie, alle Kinder, die 3. Lebensjahr erreicht haben, in der Woche vom 30. Mai' 3. Juni nachmittags zwischen 14 und 16 Uhr persönlich < telefonisch anzumelden.
(Auch Voranmeldungen für eine spätere Aufnahme ist möi
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EITELBORN:
MGV Eitelborn 1866
Am Freitag, dem 20. Mai 1983,fährt der MGV Eitelborn nach Holzappel und singt beim Festabend aus Anlaß d er 150 Jahrfeier des MGV „Concordia-Frohsinn". Nähere
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