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Ltabaur
3/ 18/83
ntijche Ausschreibung
Iverbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die »meinde Horbach den Ausbau des Backesweges öffentlich
ISTUNGSUMFANG:
200 lfdm. Entwässerungsleitung DN 300 250 lfdm duktiles Gußrohr DN 100 1400 qm Betonverbundpflaster einscbl. Unterbau
300 qm Bit. Straßenbau einschl. Unterbau
hen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer- jebeten, die Unterlagen bis zum 13. Mai 1983 schriftlich bei tferbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Ade- pPlatz 2, 5430 Montabaur anzufordern,
Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des (endungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands- pndeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse jabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlist der Anforderung beizulegen.
plinfürdie Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, 31. Mai 1983, 10.00 Uhr.
Jabote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen (nissen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- pieverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad- jauer-Platz 2, 5430 Montabaur, einzureichen, tabaur, den 27. April 1983 mdsgemeindeverwaltung Montabaur plausch, I.Beigeordneter
[fliehe Ausschreibung
Irbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die jtmeinde Niedererbach die Erweiterung und den Ausbau wfgemeinschaftshalle Niedererbach öffentlich aus.
Ausführung gelangen:
Tischlerarbeiten Parkettarbeiten Anstricharbeiten
ft. die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werkten, die Unterlagen bis zum 6.5.1983 schriftlich bei der Nsgemeindeverwaltung Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, IMontabaur anzufordern.
fbutzgebühr in Höhe von 10,- DM je Los ist unter Angabe FWendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 bei der >arkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die S te Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
für die Abgabe der Angebote ist:
Tischlerarbeiten Freitag, 20.5.1983, 10.00 Uhr Parkettarbeiten Freitag, 20.5.1983, 10.15 Uhr Anstricharbeiten Freitag, 20.5.1983, 10.30 Uhr
u te ' mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands- P ® Ve rwaltung - Bauamt - Konrad-Adenauer- Platz 5430 Montabaur einzureicheh.
1 ur ' 29.4.1983 I.V. Reusch, I. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule (1.Änderungssatzung) vom 25. April 1983
Der Verbandsgemeinderat Montabaur hat am 28. Oktober 1982 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 4. März 1983 (GVBI. S. 31) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI.
S. 306, BS 610-10) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7. Februar 1983 (GVBI. S. 25) und des § 8 der Satzung für die Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur vom 7.8. 1980 die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 19. April 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Verbandsgemeinde Montäbaur über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule vom 4. Dez. 1981 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Grundgebühr für alle Kurse beträgt pro Doppelstunde (Doppelstunde = 90 Minuten) zwischen 3,- DM und 5,- DM. Der Leiter der Volkshochschule wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Beirates die Gebühren für die einzelnen Kurse innerhalb des Gebührenrahmens nach S 1 zu bestimmen.
Bei der Festsetzung der Gebühr im Einzelfall sind zu berücksichtigen:
1. die Kosten, die durch den Kurs entstehen , und
2. der Vorteil, der den Teilnehmern aus der Teilnahme an dem Kurs erwachsen kann."
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5430 Montabaur, 25. April 1983 Siegel Verbandsgemeinde Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz 1,5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Montabaur, 25. April 1983 Verbandsgemeinde Montabaur I.V.
Siegel Reusch, I.Beigeordneter
B «| UNDEN dor VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG, Rathaus, Großer Markt 10 und Konrad-Adenauer-Platz und Wasserwerk Rothaus, Großer Markt'10, MMn™' 1 ' bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. B A U A M T (Konrad-Adenauer-Platz) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr,
• bis 16,00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr.
s ^SCHLÜSSE Verbandsgemeindeverwaltung 02602/196-0 (nach Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 026Q2M96.Q) l. Beigeordneter der Verbandsgememde 02602/196.101 (nach Dienstschluß 02602/196.187) Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst. — REDAKTIONSSCHLUSS für das ^ ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.
fc/fT V6Tbonds 9emeindekasse : Kreissparkasse Montataur Nr. 500017, (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212 (BLZ 51050015), Volksbank Nr * * 108 * (BLZ 57091000), Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500100-60) Nr. 1080(j)603, Deutsche Bank Montabaur Nr. 4305959, (BLZ 57070045).

