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Jaithin verbleibt zu Lasten der Anlieger ein 70%iger Kosten- inteil Um die Beitragsabrechnung vornehmen zu können, wurde Gleichzeitig vom Rat die Beendigung der Ausbauarbeiten

estgestellt.

Irb e itder Krebs-Gesellschaft Rheinland-Pfalz wird unterstützt

lurch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat für die Gemeinde ie Bereitschaft, der Krebs-Gesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.

Isförderndes Mitglied beizutreten. Der jährliche Beitrag, der onder Gemeinde entrichtet wird, wurde auf 100,- DM festge-

!tZt.

nderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen

eitens der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde dar- degt, daß die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung eine ostendeckende Erhebung der Bestattungsgebühren nicht jläßt. Dies begründet sich wie folgt:

islang wurde bei Auszahlung der Entschädigung an den Toten­äber eine Pauschalversteuerung vorgenommen. Das Finanzamt at jedoch bei der letzten Lohnsteuerprüfung festgestellt, daß «Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung nicht mehr ge­lebensind. D.h. die Gemeinde muß nunmehr die volle Steuer- jstübernehmen. Bei unverändertem Nettobetrag, der an den otengräber ausgezahlt wird, bedeutet dies eine Steuer-Mehrbe- istung von ca. 55,- DM. Aus diesem Grunde wurde von der erwaltung vorgeschlagen, durch Erlaß einer Änderungssatzung jr Friedhofsgebührensatzung den tatsächlichen Gegebenheiten echnung zu tragen. Der Rat stimmte dem vorgelegten Ent- 'urf zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung einstimmig zu. emnach werden künftig für die Grabbereitung für Personen bvollendetem 10. Lebensjahr 355,- DM erhoben (bislang 100,-DM).

präge zur Umgestaltung des Daches an der Friedhofshalle jergeben

lurch jeweils einstimmigen Beschluß wurden die Zimmererar- eiten sowie die Dacheindeckungsarbeiten vergeben. Die Ar- eiten waren zuvor ausgeschrieben worden.

Üe Auftragsvergabe erfolgte jeweils an die billigstbietenden irmen. Das Gesamtvolumen der vergebenen Aufträge beträgt i.31.000,- DM.

TAHLH0FEIM:

FFENTLICHE BEKANNTMACHUNG p Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das phr 1983 vom 7.4.1983

l.

(( er Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- rdnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) >lgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung urch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde Dm 22.3.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

( er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

erwaltungshaushalt

fder Einnahme auf

"der Ausgabe auf

|ERMÖGENSH AUSHALT "der Einnahme auf "der Ausgabe auf Nflesetzt.

360.500,- DM

360.500, - DM

286.500, - DM 286.500,- DM

§2

| s werden festgesetzt: ^

der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM

; der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

auf 0,-DM.

§3

P ie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- pltsjahr wie folgt festgesetzt:

GRUNDSTEUER: a) für die land- und forstwirtschaftl. Ifatriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM für den zweiten Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,- DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER:

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 280 v.H.

5430 Montabaur, 22. März 1983

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.4.1983 bis 27.4.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Stahlhofen, den 7.4.1983 Ortsgemeindeverwaltung Stahlhofen (S.) Pehl, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über <

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Stahlhofen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

was-ft<a^;wo

DAUBACH:

DRK - Daubach

Zur Erinnerung

Die Unterlagen für das Festbuch sind - soweit vorhanden - umgehend bei Andrea Noll abzugeben. Letzter Abgabetermin ist der 15. April 1983.

HOLLER:

S.V. Fortuna, Holler, Abt. Alte Herren

Am Samstag, dem 16.4.1983, AH Holler - A.H. Hachenburg

Anstoß 16.30 Uhr.

Frauengemeinschaft Holler / Untershausen

Am 4. Mai findet die Wallfahrt der Frauengemeinschaft Holler/

Untershausen nach Maria Laach statt.

Auch Nichtmitglieder können teilnehmen.