Montabaur / 15 / 83
nordwestlich der Gemeinde neu erstandenen Gemeindeteile noch keinen amtlichen Wohnplatznamen haben und für die Namensverleihung ein Beschluß des Ortsgemeinderates erforderlich ist.
Nach Erörterung der Angelegenheit beschloß der Rat jeweils bei einer Gegenstimme und 1 Enthaltung
a) für das Priesterwohnheim, ca. 1 km nordwestlich von Sim- mern den Wohnplatznamen „Berg Moriah" und
b) für das Anbetungshaus der Schönstattpriester, ca 2 km nordwestlich von Simmern, den Platznamen „Berg Sion"
zu vergeben.
Hie Flurbezeichnungen in diesen Bereichen bleiben unverändert.
Stellungnahme zum Bebauungsplan „Feldchen" in der Ortsgemeinde Neuhäusel
Die Kreisplanungsstelle des Westerwaldkreises hat einen Bebauungsplanentwurf der Ortsgemeinde Neuhäusel vorgelegt, dessen Bereich entlang der Gemarkungsgrenze Simmern (gegenüber dem Forstamt) verläuft und zu dem gemäß BBauG die Ortsgemeinde als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abzugeben hat.
Eintimmig wurde beschlossen, keine Bedenken zu diesem Entwurf vorzubringen.
Bullenhaltung
Die Kosten der Bullenhaltung werden jährlich auf die Halter weiblicher Tiere umgelegt. Für das Haushaltsjahr 1982 beliefen sich diese Kosten auf 4.120,- DM und sind somit gegenüber 1981 nicht gestiegen. Die Umlage errechnet sich nach der Anzahl der weiblichen Tiere, die am Zähltag, 31.1.1982, mit insgesamt 254 Stück ermittelt wurden.
Es ergibt sich ein Umlagebetrag von 16,22 DM je Stück, worauf im Haushaltsjahr 19Ö2 bereits 15,- DM als Abschlag gezahlt wurden. Der Ortsgemeinderat beschloß mit 9 Ja- und 5 Neinstimmen, diese Abschlagszahlung als endgültige Zahlung für 1982 zu belassen und den Rest von je 1,22 - insgesamt DM 309,88 - durch die Ortsgemeinde zu übernehmen.
Gleichzeitig wurde wiederum mit 9 Ja-Stimmen und Neinstimmen festgelegt für 1983 eine gleichhohe Abschlagszahlung von 15,- DM je Stück weibliches Tier zu erheben, die bis zum 30.9.1983 an die Verbandsgemeinde zu zahlen ist.
Die Zählung am 31.1.1983 ergab eine Stückzahl von 261 weibl. Tieren.
Scheune der Kirchengemeinde wird nicht zu Jugendräumen umgebaut
Verschiedentlich hatte sich der Ortsgemeinderat mit dem Umbau der Scheune an der Hauptstr. 21 zu Jugendräumen befaßt und letztlich einen entsprechenden Bauantrag gestellt. Im Haushaltsplan 1983 waren für diese Maßnahme 50.000,- DM bereitgestellt. Auf der Einnahmenseite wurden als Zuschuß von der Verbandsgemeinde 25.000,- DM veranschlagt.
Das Kreisbauamt nahm aufgrund des vorgelegten Bauantrages eine Besichtigung des Gebäudes vor und stellte fest, daß das für den Umbau vorgesehene Gebäude baufällig ist. Die Genehmigung wurde daher versagt. Das Kreisbauamt teilte ferner mit, daß auch der Standort des Gebäudes negativ zu beurteilen sei. Das Gebäude grenzt in einer unübersichtlichen Kurve unmittelbar an den Bürgersteig der K 113.Für die Besucher stelle dies eine erhebliche Gefährdung dar.
Vorgeschlagen wurde im Einvernehmen mit der Kath. Kirchengemeinde, eine andere Lösung zu suchen, die effektiver und auf Dauer gesehen auch wirtschaftlicher sei.
Der Ortsgemeinderat erörterte zunächst die neue Situation und beriet über eine Änderung der Planung entsprechend der, das angrenzende Wohngebäude , was z.Zt. von .-den Pfadfindern genutzt wird, evtl, mit abgerissen würde, um eine Erweiterung des Platzes zu erreichen.
Darüber hinaus könnte so ein Zugang zum hinteren Bereich des
Grundstückes geschaffen werden. Auch die Anlegung eines Parkplatzes auf dem Grundstück wäre dann möglich.
Da diese Maßnahme jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, wurde von einer Weiterverfolgung dieser Planungsabsicht abgesehen. Bei einer Stimmenthaltung wurde folgendes beschlossen:
a) Der geplante Umbau in den Räumen der Scheune der Kirchengemeinde wird nicht durchgeführt; Der Bauantrag ist zurückzunehmen
b) Die Planung eines neuen Dorfgemeinschaftshauses mit Jugendräumen soll baldigst in Angriff genommen werden
c) Die Jugendarbeit in der Ortsgemeinde soll bis zur Schaffung
von Jugendräumen mit dem Sozialarbeiter der Verbandsgemeinde abgestimmt werden. *
Bauleitplanung im Bereich des Bebauungsplanes „Siebenborn" Im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Siebenborn" werden im westlichen Bereich Gemeinbedarfsflächen zur Errid tung eines Dorfgemeinschaftshauses ausgewiesen.
Die Kreisplanungsstelle, die mit der Änderung beauftragt ist, regte an, den Standort für diese Maßnahme möglichst in den K bereich der Gemeinde zu verlegen, und zwar unmittelbar westlich vort der St. Rochuskirche mit Zuwegung von der Siebenborn- und Görgenstraße. Der Ortsgemeinderat erörtert diese Empfehlung und kam zu dem Ergebnis, daß an dieser Stelle der Ankauf von Grund und Boden sehr problematisch ist, zumal die Grundstücke, die in Frage kämen, landwirtschaftlich genutzt werden und teilweise auch den ' Hofraum der Betriebt einengen würden.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten > beschloß der Rat einstimmig, den im Änderungsentwurf vor- 1 gesehenen Standort für die Errichtung des Dorfgemeinschaftshauses beizubehalten.
Haushaltssatzung 1983 verabschiedet
Die Haushaltssatzung, die eine summarische Zusammenfassuni der Ansätze des Haushaltsplanes darstellt, hat ein Gesamtvolumen von 1.673.000,- DM. Davon entfallen auf den Verwaltung haushalt in Einnahmen und Ausgaben je 716.000,- DM, auf den Vermögenshaushalt Einnahme und Ausgabe je 957.000,- DM.
Ein Großteil des Gesamtvolumens des Vermögenshaushaltes entfällt auf Umschuldungen (598.000,- DM) I
Einzelheiten über den vom Rat mehrheitlich verabschiedeten, Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden in der nächstej Ausgabe des Wochenblattesveröffentlicht. I
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Es sind noch Plätze frei!
Die Freizeit findet vom 16. -24.Juli auf der Domäne Hohlen- fels/Zollhaus für Kinder zwischen 9 und 12 Jahren statt. Für 210,- DMjkönnen die Kinder untej- Leitung von erfahrenen J Gruppenleitern aus der Augst, unter dem Thema „Die Wubb-j dische" ihre Zeit mit Basteln, Spielen und vielem mehr verbiß gen.
Informationen und Anmeldungen gibt es bei den Pfarrämtern der Augst und bei Sonja Balk, Tel. 8786 Eitelborn; Karin Sauer, Tel. 2238 Kadenbach. Uta Krissei, Tel. 2210 Neuhausei und Rochus Schneider, Tel. 512 Simmern. I
Zur Fortsetzung des Fernsehkollegs „Schulschwierigkeiten H Gesundheitserziehung" (I.Sendung des 3 .Trimesters 20.AP rl,l |
bitten wir die bisherigen Teilnehmer und neue I nteressenten I um baldige Anmeldung im kath.Pfarramt Neuhäusel, Kirc s 1 5, Tel. 02620/8633. Weitere Auskunft auf Anfrage. I

