Montabaur 2/15/83
Model
Ausstelung
Am Sonntag, dem 17. April 1983 im kath. Pfarrzentrum in Montabaur von 10 bis 17 Uhr
FILM-VORFÜHRUNGEN
Unkostenbeitrag 1,- DM Kinder frei
Modell-Flug-Club Montabaur e.V.
Zauber der Musil
Rundfunk-Konzert am Samstag, 23. April 1983, 20.00 Uhr in Montabaur, Haus Mons Tabor
Rundfunkorchesti des Südwestfunld
Dirigent: Solistin: Am Mikrofon:
Emmerich Smola
Waltraud Meier, Mezzo-Sopran
Baldur Seifert
Werke von: Ottorino Respighi, Manuel de Falla, C Bizet, Franz von Suppe, Johann Strauß, Josef Sin! Franz Lehar und Wladimir Wal-Berg
Eintrittspreise: 10.— bis 19.— OM Jugendliche und Wehrpflichtige erhalten ErmIBigung. GruppuntmuiVjir*;. k numerierung Vorverkauf:
Verbandsgemelndeverwaltung Montabaur. Rathaus. Zimmer 20«. siw| Veranstalter: Stadt Montabaur in Verbindung mit dem SWF
SWF SÜDWESTFUNK
i
Öftentl bekanntmachungen
Hinweis zum Modernisierungsprogramm 1983
Die Bewohner im Bereich unserer Verbandsgemeinde werden darauf hingewiesen, daß auch in diesem Jahr wieder Anträge auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden können.
Die Antragsvordrucke sind im neuen Rathaus, Konrad-Adenauer Platz 2, 5430 Montabaur, Zimmer 221, erhältlich.
1. Zu den förderungsfähigen Modernisierungsmaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung
1. des Zuschnittes der Wohnung,
2. der Belichtung und Belüftung,
3. des Schallschutzes^
4. der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung
5. der sanitären Einrichtungen,
6. der Beheizung und der Kochmöglichkeiten,
7. der Funktionsabläufe in Wohnungen,
8. der Sicherung vor Diebstahl und Gewalt,
9. sonstige bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen erhöhen.
2. Ein Energiesparprogramm ist für 1983 nicht vorgesehen.
3. Modernisierungsmaßnahmen können nur-dann geförda] werden, wenn das Jahreseinkommen des Eigentümers uni der zu seiner Familie rechnenden Angehörigen die in
Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz festgelegte Grenzen«]
überschreitet (Einkommensgrenze).
Die Einkommensgrenze für die Förderung von Modern»^ rungs- und Energiesparmaßnahmen beträgt:
Haushaltsgröße Gesamteinkommen der zur Familie ree nenden Angehörigen • jährlich bis zu DM monatlich biszuD
1 Person 30.240,- 2.520,-
2 Personen 44.520,- 3.710,-
3 Personen _ 53.340,- 4.445,-
4 Personen 66.600,- 5.580,-
5 Personen 70.980,- 5.915,-
Für jeden weiteren zur Familie rechnenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 8.820,- DM jährlic (630,- DM monatlich)
Bei jungen Ehepaaren erhöht sich die Einkommensgrenze zum Ablauf des 5. Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung um 11.760,- DM jährlich.
Für Personen, die nicht nur vorübergehend um mindestens 50 v.H. in ihrer Erwerbsfähiglceit gemindert sind (Schwer ö] derte) und ihnen Gleichgestellte erhöht sich die
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