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Montabaur 7/14/83

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Die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Montabaur

lädt ein zu ihrer Mitgliederversammlung am Donnerstag, 21.

April, 20.00 Uhr im kleinen Saal des Hauses Mons-Tabor.

Die AWO. Ortsverein Montabaur veranstaltet eine Tagesfahrt an den Biggesee am 7. Mai für 16,- DM. Zahlreiche Extras im Preis inbegriffen. Anmeldungen und nähere Informationen bei Uwe Storm, Montabaur, Tel. 16110 und Paul Widner, Monta­baur, Tel. 4486.

TSV Eigendorf

Abteilung Alte Herren

i Samstag, 9.4.1983,Spiel gegen die Alten Herren von Siershahn. Treffpunkt 16.15 Uhr GaststätteForellenstube''. Spielbeginn 17.00 Uhr in Siershahn.

A'.ssen für die Zukunft

Volkszählung 27. April 1983

Füllen Sie die Fragebogen sorg­fältig aus. Auch die Finanzen Ihrer Gemeinde hängen davon ab.

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BODEN:

I öffentliche Bekanntmachung

| Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde i vom 31. März 1983

[Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Ge- [meindeordnungfür Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez.

1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 115.3.1983 (GVBI. S. 31 ) in Verbindung mit der Landesverord- rnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Ge­meinden und Verbandsgemeinden (Entschädigungs-VO-Gemein- den) vom 1.3.1974 (GVBI. S. 105) zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 29.10.1982 (GVBI. S. 420) die folgende | Satzung beschlossen :

§ 1

I Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Boden vom 10. Dez. 1979 I wird wie folgt geändert:

J59der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:

IAUFWANDSENTSCHÄDIGUNG DES EHRENAMTLICHEN I ORTSBÜRGERMEISTE RS

|(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermei- jsters wird auf 770,- DM festgesetzt.

112) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegen- stehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister 1 ohn-und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des | 58 12) gezahlt".

§ 2

INKRAFTTRETEN

- »tritt rückwirkend ab 1.1.1983 in Kraft.

I" 31 Boden, 31. März 1983 lptsgemeinde Boden I V. Herz, I. Ortsbeigeordneter IHINWEIS:

|Gem, § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz l^rno vom 14.12.1973 (GVBI. S.419), zuletzt geändert durch Iwiesen VOm (GVBI. S. 31), wird auf folgendes hinge-

laldl ^ er * etzun 9 c * er Bestimmungen über

I e Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

II GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekannt­machung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt, 10, 5430 Monta­baur geltend gemacht worden ist.

Boden, 31. März T 983

Ortsgemeinde Boden

(S) I.V. Herz, I. Ortsbeigeordneter

HEIUGENR0TH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am

DIENSTAG, 12. April 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke

2. Beratung und Beschlußfassung über Wünsche und Anträge der Ortsgemeinde Heiligenroth zur 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

3. Information über das Ergebnis der Prüfung der Haushalts­und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 1977-1982.

4. Verschiedenes.

II.NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Erneute Beratung und Beschlußfassung über einen Grund­stücksverkauf

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf einer Grundstücksparzel le

3. Verleihung von Ehrentellern der Gemeinde

4. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbei­ten zum Bau eines Sportplatzes.

5. Verschiedenes.

5431 Heiligenroth, 5.4.1983 Manns, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth

zur Änderung der Satzung über die Anlage und Unterhaltung des Friedhofs, die Abgabe von Reihengräbern, dia Herstellung der Gräber, die Benutzung der Leichenhalle, des Leichenwagens und anderer Einrichtungen des Bestattungswesens vom 31. März 1983.

Der Ortsgemeinderat Heiligenroth hat am 3. März 1983 auf­grund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zu letzt geändert durch Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31,'sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI.

S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 5. März 1982 (GVBI. S. 83) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklich­keitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald­kreises vom 24. März 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die Anlage und Unterhaltung des Friedhofs, die Abgabe von Reihengräbern, die Herstellung der Gräber, die Benutzung der Leichenhalle, des Leichenwagens und anderer Einrichtungen des Bestattungs­wesens vom 28. Okt. 1978 wird wie folgt geändert:

§ 23 erhält folgende Fassung:

A. Gebühren für Grabstellen keine Gebühr

B. Gebühr für die Gestellung der

Leichenhalle 50,-- DM

C. Gebühr

für das Anfertigen von Grabstellen 1. für Personen bis zu 6 Jahren 50,-- DM