Montabaur 9/ 13/83
1 GRUNDSTEUER: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
i GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 320 v.H.
430 Montabaur, 22. März 1983
ireisverwaltung äs Westerwaldkreises
bt. 1 Az 029/901-10 (S) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.4.1983 bis
15.4.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- ausin Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
itelborn, den 24. März 1983 fs.) Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister
blNWEIS:
[ine Verletzung der Bestimmungen über ]. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und [die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des [emeinderates (§ 34 GemO)
tunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach jeser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- ngder Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrünen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn ferder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend nacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 BS IS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom
5.3.1983 (GVBI. S. 31).
(eUHÄUSEL:
Ffentliche Bekanntmachung
|e nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet ) Donnerstag, dem 7. April 1983, um 20.00 Uhr
ii Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
&GESORDNUNG:
■ÖFFENTLICHE SITZUNG:
Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates vom 24.2.1983 und 4.3.1983 [Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan- [änderung „Auf der Haid"
] 1. Zustimmungsbeschluß [2. Satzungsbeschluß
HINWEISZU TOP 1/3
[Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (öffentl. [Teil) in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.3.1983 [war der Ortsgemeinderat nicht beschlußfähig. Es wird hiermit zum 2. Male zum gleichen Gegenstand eingeladen. [Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß in dieser Sitzung [die Za hl der anwesenden Ratsmitglieder für die Beschluß- [fähigkeit des Ortsgemeinderates ohne Bedeutung ist (§ 39 A bs. 1 Satz 2 GemO)
[Beratung und Beschlußfassung über die Bildung einer Er- phließungseinheit -Am Sauwäld" und Abschnittsbildun- |® en 'Am Sauwald" und Friedhofsweg eratungund Beschlußfassung über den Verzicht auf eine I endemoglichkeit im Bereich Tannenweg B 49
[Verschiedenes
[NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
I,.® ne bmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)
■“per die Sitzung des Rates vom 24.2.1983
Ig^H^lbcksangeiBgBnheiten
1 esprechung über einen Bebauungsplanvorschlag
•Verschiedenes
- ^ Neuhäusel, 28.3.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates
In den letzten Wochen trat der Ortsgemeinderat mehrmals zusammen und traf dabei eine Reihe von Entscheidungen, deren wichtigste nachstehend genannt sind:
HAUSHALTSRECHNUNG 1981 UND ENTLASTUNGSERTEILUNG
Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung.
STRASSENBENENNUNGEN IM BAUGEBIET „AUF DER HAID"
Mit dem fortschreitenden Ausbau im Neubaugebiet „Auf der Haid" hatte sich der Rat mit der Frage zu befassen, wie die . neuen Straßen in diesem Bereich benannt werden sollen.
Mit Mehrheit entschied sich der Rat zunächst dafür, auf personenbezogene Straßennamen zu verzichten. Nach den vom Rat gefaßten Beschlüssen werden die Straßen und Wege im Neubaugebiet „Auf der l-bid" die folgenden Namen tragen: Westerwaldstraße, Höhenweg, Auf der Haid, In der Augst, Bergweg,
Am Wäldchen, Limesweg, Talweg und Im Winkel.
VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „AM SAUWALD"
Die im Bebauungspan ausgewiesene Versorgungsfläche für die Kevag wird in diesem Umfang nicht benötigt. Die nicht benötigte Fläche kann von dem Eigentümer der Nachbarparzelle erworben werden. Der Rat entschloß sich, daher zu einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes, die diesen Gegebenheiten Rechnung trägt.
MEHRZWECKHALLE
Ständig steigende Kosten hatten in der Vergangenheit zu Überlegungen geführt, durch Änderungen in der Planung zu wesentlichen Kosteneinsparungen zu kommen. In einer Dringlichkeitssitzung befaßte sich der Rat mit der geänderten Planung und entschied sich für eine kostengünstigere Konzeption.
GESTALTUNGSPLANUNG FÜR DEN AUSBAU DES FRIEDHOFSWEGES UND DER STRASSEN „AM SAUWALD"
DES KIRMESPLATZES
in längeren Beratungen behandelte der Rat den Ausbau des Friedhofsweges, der Straßen im Neubaugebiet „Am Sauwald" und des Kirmesplatzes. Der Ausbau soll in Verbundpflaster erfolgen. Der Rat stimmte der vom Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeiteten Gestaltungsplanung zu.
BEBAUUNGSPLAN MONTABAURER STRASSE Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes Montabaurer Straße, nach § 2a , Abs. 6 BBauG waren Bedenken und Anregungen vorgebracht worden. Der Rat beschloß, diese Anregungen zu berücksichtigen.
UMSCHULDUNG WIRD VORGENOMMEN Auf Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beschloß der Rat, ca. 250.000,- DM laufende Cbrlehen durch Aufnahme eines günstigeren Kredites abzulösen. Diese Maßnahme bietet sich durch die derzeit günstige Zinssituation auf dem Kreditmarkt an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag, zur Ablösung der bisherigen Darlehen einen Kredit in der notwendigen Höhe zu den bei der Aufnahme günstigsten Konditionen aufzunehmen.
VERUNREINIGUNGEN DER VERKEHRSFLÄCHEN UND ANLAGEN DURCH HUNDE
Die Verunreinigungen der Bürgersteige, Wege und Anlagen durch Hunde werden in unserer Gemeinde zunehmend zu einem Problem. Die Verunreinigungen haben mittlerweile ein Ausmaß angenommen, daß sich Anwohner vermehrt an mich beschwerdeführend wenden. Insbesondere fallen die Verunreinigungen durch Hundekot im sogenannten Kohlenweg auf.

