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Montabaur 9/ 13/83

1 GRUNDSTEUER: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

i GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 320 v.H.

430 Montabaur, 22. März 1983

ireisverwaltung äs Westerwaldkreises

bt. 1 Az 029/901-10 (S) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.4.1983 bis

15.4.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rat- ausin Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

itelborn, den 24. März 1983 fs.) Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

blNWEIS:

[ine Verletzung der Bestimmungen über ]. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und [die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des [emeinderates (§ 34 GemO)

tunbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach jeser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- ngder Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­en können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn ferder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend nacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 BS IS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom

5.3.1983 (GVBI. S. 31).

(eUHÄUSEL:

Ffentliche Bekanntmachung

|e nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet ) Donnerstag, dem 7. April 1983, um 20.00 Uhr

ii Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

&GESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates vom 24.2.1983 und 4.3.1983 [Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan- [änderungAuf der Haid"

] 1. Zustimmungsbeschluß [2. Satzungsbeschluß

HINWEISZU TOP 1/3

[Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes (öffentl. [Teil) in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.3.1983 [war der Ortsgemeinderat nicht beschlußfähig. Es wird hier­mit zum 2. Male zum gleichen Gegenstand eingeladen. [Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß in dieser Sitzung [die Za hl der anwesenden Ratsmitglieder für die Beschluß- [fähigkeit des Ortsgemeinderates ohne Bedeutung ist (§ 39 A bs. 1 Satz 2 GemO)

[Beratung und Beschlußfassung über die Bildung einer Er- phließungseinheit -Am Sauwäld" und Abschnittsbildun- |® en 'Am Sauwald" und Friedhofsweg eratungund Beschlußfassung über den Verzicht auf eine I endemoglichkeit im Bereich Tannenweg B 49

[Verschiedenes

[NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

I,.® ne bmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)

per die Sitzung des Rates vom 24.2.1983

Ig^H^lbcksangeiBgBnheiten

1 esprechung über einen Bebauungsplanvorschlag

Verschiedenes

- ^ Neuhäusel, 28.3.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Aus der Arbeit des Ortsgemeinderates

In den letzten Wochen trat der Ortsgemeinderat mehrmals zu­sammen und traf dabei eine Reihe von Entscheidungen, deren wichtigste nachstehend genannt sind:

HAUSHALTSRECHNUNG 1981 UND ENTLASTUNGSER­TEILUNG

Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung und erteilte dem Ortsbürgermeister, den Orts­beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung.

STRASSENBENENNUNGEN IM BAUGEBIETAUF DER HAID"

Mit dem fortschreitenden Ausbau im NeubaugebietAuf der Haid" hatte sich der Rat mit der Frage zu befassen, wie die . neuen Straßen in diesem Bereich benannt werden sollen.

Mit Mehrheit entschied sich der Rat zunächst dafür, auf perso­nenbezogene Straßennamen zu verzichten. Nach den vom Rat gefaßten Beschlüssen werden die Straßen und Wege im Neubau­gebietAuf der l-bid" die folgenden Namen tragen: Westerwald­straße, Höhenweg, Auf der Haid, In der Augst, Bergweg,

Am Wäldchen, Limesweg, Talweg und Im Winkel.

VEREINFACHTE ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AM SAUWALD"

Die im Bebauungspan ausgewiesene Versorgungsfläche für die Kevag wird in diesem Umfang nicht benötigt. Die nicht benötigte Fläche kann von dem Eigentümer der Nachbarparzelle erworben werden. Der Rat entschloß sich, daher zu einer ver­einfachten Änderung des Bebauungsplanes, die diesen Gegeben­heiten Rechnung trägt.

MEHRZWECKHALLE

Ständig steigende Kosten hatten in der Vergangenheit zu Über­legungen geführt, durch Änderungen in der Planung zu wesent­lichen Kosteneinsparungen zu kommen. In einer Dringlichkeits­sitzung befaßte sich der Rat mit der geänderten Planung und ent­schied sich für eine kostengünstigere Konzeption.

GESTALTUNGSPLANUNG FÜR DEN AUSBAU DES FRIED­HOFSWEGES UND DER STRASSENAM SAUWALD"

DES KIRMESPLATZES

in längeren Beratungen behandelte der Rat den Ausbau des Friedhofsweges, der Straßen im NeubaugebietAm Sauwald" und des Kirmesplatzes. Der Ausbau soll in Verbundpflaster erfolgen. Der Rat stimmte der vom Bauamt der Verbandsgemein­deverwaltung erarbeiteten Gestaltungsplanung zu.

BEBAUUNGSPLAN MONTABAURER STRASSE Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes Montabaurer Straße, nach § 2a , Abs. 6 BBauG waren Bedenken und Anre­gungen vorgebracht worden. Der Rat beschloß, diese Anregun­gen zu berücksichtigen.

UMSCHULDUNG WIRD VORGENOMMEN Auf Empfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beschloß der Rat, ca. 250.000,- DM laufende Cbrlehen durch Aufnahme eines günstigeren Kredites abzulösen. Diese Maß­nahme bietet sich durch die derzeit günstige Zinssituation auf dem Kreditmarkt an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur erhielt den Auftrag, zur Ablösung der bisherigen Darlehen einen Kredit in der notwendigen Höhe zu den bei der Aufnahme günstigsten Konditionen aufzunehmen.

VERUNREINIGUNGEN DER VERKEHRSFLÄCHEN UND ANLAGEN DURCH HUNDE

Die Verunreinigungen der Bürgersteige, Wege und Anlagen durch Hunde werden in unserer Gemeinde zunehmend zu einem Problem. Die Verunreinigungen haben mittlerweile ein Ausmaß angenommen, daß sich Anwohner vermehrt an mich beschwerde­führend wenden. Insbesondere fallen die Verunreinigungen durch Hundekot im sogenannten Kohlenweg auf.