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Montabaur 5/ 13/83

landwirtschaftlicher Nutzflächen gesprochen werden könne.

c ) WASSERWIRTSCHAFTSAMT MONTABAUR Das Wasserwirtschaftsamt hatte vorgetragen, der Bebauungs­planänderung könne in wasserwirtschaftlicher Hinsicht nur un­ter der Voraussetzung zugestimmt werden, daß eine Erweite­rung der Kläranlage Montabaur rechtzeitig erfolge. Über diese Anregung des Wasserwirtschaftsamtes wurde im Stadtrat um­fangreich diskutiert.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte in einer Sitzungsvorlage den Sachverhalt geschildert und die Absichten der Verbands­gemeinde wie folgt dargelegt:

Nach der abwassertechnischen Zielplanung des Landes sei ein Anschluß des Industriegebietes über den Hauptsammler, der von Eigendorf über Eschelbach bis zur Kläranlage führt, vorge­sehen.

Gleichzeitig sehe die Zielplanuhg eine Erweiterung der Kläran­lage Montabaur vor. Die Verbandsgemeinde habe nach dem Aufgabenübergang für die Stadt einen Generalentwässerungs­plan aufstellen lassen, der vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt l worden sei. Dieser enthalte u.a. den o.g. Hauptsammler.

Ergänzend habe man die Vorplanung für eine Erweiterung der Kläranlage erstellen lassen. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich nach einem Kostenvoranschlag auf 8.038.000,- DM.

(Da diese Maßnahme zusammen mit dem zu verlegenden Haupt­sammler (Kosten: 1,7 Mio. DM) knapp 10 Mio. DM Kosten [verursachten, sei von der Verbandsgemeinde ein verändertes Konzept entwickelt worden, weil nach Rücksprache mit der [Wasserwirtschaftsverwaltung die Realisierung des Vorhabens Lin einer Größenordnung von 10 Mio. DM in Verbindung mit [den anderen abwassertechnischen Aufgaben in einem angemes- Isenen Zeitrahmen nicht möglich war.

|Das neue Konzept sehe Kosten in Höhe von 4,5 Mio. DM vor [und liege zur Zeit dem zuständigen Ministerium in Mainz zur [Zustimmung vor. Nach dessen Billigung werde die Verbands- Igemeinde die erforderlichen Schritte einleiten, um die not­wendigen Voraussetzungen für eine Durchführung und Bezu- chussung des Projektes zu erreichen. Eine Realisierung des [Vorhabens sei jedoch nur möglich mit entsprechender Förde­rung des Landes, wie dies bei allen Vorhaben dieser Größenord­nung entsprechend den wasserwirtschaftlichen Richtlinien vorgesehen sei. Die Wasserwirtschaftsverwaltung sei in diesem lFall sowohl zuständig für die Beurteilung der Fragen im Rahmen fies Bebauungsplanverfahrens als auch für die Mittelbewilli- igung.

^Gleichzeitig wies die Verbandsgemeindeverwaltung darauf hin, paß nach neuen Erkenntnissen eine Ansiedlung des Betriebes [frühestens in 5 Jahren mit der Fertigstellung des Lagers gerech­net werden könne. Möglicherweise erfolge die Ansiedlung pber auch erst 1 Jahr später. Damit stelle sich die Dringlichkeit einem etwas anderen Licht als bisher angenommen.

gleichzeitig wies die Verbandsgemeindeverwaltung auf die Not­wendigkeit hin, mit der Ortsgemeinde Staudt abzuklären, ob t le Zufahrt über das Gewerbegebiet Staudt vorgenommen «erden kann und die Abwässer aus dem Gewerbegebiet Staudt purch das IndustriegebietAlter Galgen" geleitet werden müssen, r ^' es e ' ne n Einfluß auf die Dimensionierung des Hauptsamm- | ers unc * U -U. auf die Detailplanung der Kläranlage haben könne.

^Beigeordneter Dr. Hütte wies darauf hin, daß die Möglichkeit, [em dort siedelnden Gewerbebetrieben die Auflage zu machen, euskläranlagen zu errichten, nicht in Erwägung gezogen werden könne. Der Stadtrat solle an die Verbandsgemeinde iPpellieren, möglichst bald die Planungsunterlagen für die Er­eiferung der Kläranlage zu erstellen. An das Wasserwirtschaf ts- £ Unc * das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und

S °*' e appe "' ert werden, daß nach Erfüllung der planungs- F vp hen Voraussetzungen möglichst bald die Erweiterung i r aran lage und der Bau des Hauptsammlers in das Förde- | gsprogramm des Landes aufgenommen werden solle. Die An- | ri* C * 6r ^ asserw ' rtsc haftsverwaltung sei sicher nicht unbe- I et ' ** 1re Realisierbarkeit hänge aber auch von der Haltung

der Wasserwirtschaftsverwaltung selbst ab.

I. Beigeordneter Dr. Hütte wies in diesem Zusammenhang dar­auf hin, daß die Ansiedlung des Gewerbebetriebes, auf die sich die Änderung des Bebauungsplanes bezieht, ohnehin erst in zwei Jahren spruchreif wird und die Abwässer erst in 5 bis 6 Jah­ren anfallen. Es müßte das Ziel der Verbandsgemeinde sein, innerhalb dieser Zeit die Erweiterung der Kläranlage'und den Anschluß an den Hauptsammler verwirklicht zu haben.

Ratsmitglied Bächer (SPD) betonte, schon aus umweltpoliti­schen Gründen sei es unvertretbar, ein Gewerbegebiet zu er­schließen und die Abwasserbeseitigung nicht zu klären. In die­sem Zusammenhang kritisierte er, daß erst Anfang März 1983 der Haupt- und Finanzausschuß darüber informiert worden sei, daß die Abwasserbeseitigung im Bereich desAlten Galgens vorerst durch Hauskläranlagen vorgesehen sei. Diese seien je­doch nicht geeignet, die anfallenden Industrieabwässer aufzunehmen. Es komme in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Quantität des Abwassers, sondern auch auf.die in dem Abwasser enthaltenden Schadstoffe an.

Ratsmitglied Kram (CDU) betonte, bei der Realisierung der Ab­wasserbeseitigungskonzeption der Verbandsgemeinde komme es nicht allein auf den Anschluß desGewerbegebietesAlter Galgen" an die Kläranlage an, sondern auch auf die Entwässe­rung der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach. Dieses Problem sei ebenso dringlich wie die Abwasserbeseitigung vomAlten Galgen". Auf Antrag von Ratsmitglied Kram (CDU) beschloß der Stadtrat einstimmig, dem I. Beigeordneten der Stadt den Auftrag zu erteilen, mit dgr VerbandsgemeLnde mit folgendem Ziel zu verhandeln:

Der Stadtrat bat um ausführliche Information über den Stand der Planungen zum Bau des Hauptsammlers von Eigendorf über Eschelbach und vomAlten Galgen" zur Kläranlage sowie die Erweiterung der Kläranlage.

Die vorhandenen Pläne sollten dem Stadtrat oder den Fachaus­schüssen erläutert werden.

Außerdem soll der I. Beigeordnete die Verbandsgemeinde bitten, nähere Informationen über den Zeitpunkt der Verlegung des Hauptsammlers und die Erweiterung der Kläranlage Monta­baur sowie die Aufnahmekapazität der Kläranlage im jetzigen Stadium zu erteilen.

Der Stadtrat betonte die besondere Dringlichkeit des Problems der Abwasserbeseitigung im GewerbegebietAlter Galgen" vor allem unter dem Aspekt der Gewerbeansiedlung. Er forderte die Verbandsgemeinde auf, die notwendigen Schritte zur schnellstmöglichen Realisierung der Pläne zum Bau des Haupt­sammlers und zur Erweiterung der Kläranlage zu unternehmen. Insbesondere bat der Stadtrat, unverzüglich baureife Pläne und konkrete Kostenermittlungen zu erstellen. Schließlich solle mit der Wasserwirtschaftsverwaltüng und dem zuständigen Ministerium über eine möglichst baldige Bezuschussung der Maß­nahmen verhandelt werden.

Anschließend beschloß der Stadtrat einstimmig, dem vorliegen­den Plan zur Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen" zuzustimmen und diesen Entwurf nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes offenzulegen.

Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sa­nierungsgebietesAltstadt I"

Durch einstimmigen Beschluß des*Stadtrates wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des SanierungsgebietesAlt­stadt I" zum zweiten Mal geändert. Die Änderung hat zum Gegenstand, daß der Geltungsbereich der Satzung, der die Be­bauungsplangebieteAltstadt I" undAltstadt II" umfaßt, um einige Grundstücke .erweitert wurde. Neu aufgenommen wurde der Bereich zwischen der Biergasse, der neuen innerstädti­schen Entlastungsstraße und dem Fußweg zwischen den Anwe­sen Decker und Roßbach.

Die Änderungssatzung, aus der sich die Grenzen des Sanierungs- gebiefes und die neu in das Sanierungsgebiet aufgehommenen Flurstücke im einzelnen ergeben, wird nach Genehmigung