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Montabaur 5/ 13/83
landwirtschaftlicher Nutzflächen gesprochen werden könne.
c ) WASSERWIRTSCHAFTSAMT MONTABAUR Das Wasserwirtschaftsamt hatte vorgetragen, der Bebauungsplanänderung könne in wasserwirtschaftlicher Hinsicht nur unter der Voraussetzung zugestimmt werden, daß eine Erweiterung der Kläranlage Montabaur rechtzeitig erfolge. Über diese Anregung des Wasserwirtschaftsamtes wurde im Stadtrat umfangreich diskutiert.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte in einer Sitzungsvorlage den Sachverhalt geschildert und die Absichten der Verbandsgemeinde wie folgt dargelegt:
Nach der abwassertechnischen Zielplanung des Landes sei ein Anschluß des Industriegebietes über den Hauptsammler, der von Eigendorf über Eschelbach bis zur Kläranlage führt, vorgesehen.
Gleichzeitig sehe die Zielplanuhg eine Erweiterung der Kläranlage Montabaur vor. Die Verbandsgemeinde habe nach dem Aufgabenübergang für die Stadt einen Generalentwässerungsplan aufstellen lassen, der vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt l worden sei. Dieser enthalte u.a. den o.g. Hauptsammler.
Ergänzend habe man die Vorplanung für eine Erweiterung der Kläranlage erstellen lassen. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich nach einem Kostenvoranschlag auf 8.038.000,- DM.
(Da diese Maßnahme zusammen mit dem zu verlegenden Hauptsammler (Kosten: 1,7 Mio. DM) knapp 10 Mio. DM Kosten [verursachten, sei von der Verbandsgemeinde ein verändertes Konzept entwickelt worden, weil nach Rücksprache mit der [Wasserwirtschaftsverwaltung die Realisierung des Vorhabens Lin einer Größenordnung von 10 Mio. DM in Verbindung mit [den anderen abwassertechnischen Aufgaben in einem angemes- Isenen Zeitrahmen nicht möglich war.
|Das neue Konzept sehe Kosten in Höhe von 4,5 Mio. DM vor [und liege zur Zeit dem zuständigen Ministerium in Mainz zur [Zustimmung vor. Nach dessen Billigung werde die Verbands- Igemeinde die erforderlichen Schritte einleiten, um die notwendigen Voraussetzungen für eine Durchführung und Bezu- chussung des Projektes zu erreichen. Eine Realisierung des [Vorhabens sei jedoch nur möglich mit entsprechender Förderung des Landes, wie dies bei allen Vorhaben dieser Größenordnung entsprechend den wasserwirtschaftlichen Richtlinien ■vorgesehen sei. Die Wasserwirtschaftsverwaltung sei in diesem lFall sowohl zuständig für die Beurteilung der Fragen im Rahmen fies Bebauungsplanverfahrens als auch für die Mittelbewilli- igung.
^Gleichzeitig wies die Verbandsgemeindeverwaltung darauf hin, paß nach neuen Erkenntnissen eine Ansiedlung des Betriebes [frühestens in 5 Jahren mit der Fertigstellung des Lagers gerechnet werden könne. Möglicherweise erfolge die Ansiedlung pber auch erst 1 Jahr später. Damit stelle sich die Dringlichkeit einem etwas anderen Licht als bisher angenommen.
gleichzeitig wies die Verbandsgemeindeverwaltung auf die Notwendigkeit hin, mit der Ortsgemeinde Staudt abzuklären, ob t le Zufahrt über das Gewerbegebiet Staudt vorgenommen «erden kann und die Abwässer aus dem Gewerbegebiet Staudt purch das Industriegebiet „Alter Galgen" geleitet werden müssen, r ^' es e ' ne n Einfluß auf die Dimensionierung des Hauptsamm- | ers unc * U -U. auf die Detailplanung der Kläranlage haben könne.
^■Beigeordneter Dr. Hütte wies darauf hin, daß die Möglichkeit, [em dort siedelnden Gewerbebetrieben die Auflage zu machen, euskläranlagen zu errichten, nicht in Erwägung gezogen werden könne. Der Stadtrat solle an die Verbandsgemeinde iPpellieren, möglichst bald die Planungsunterlagen für die Ereiferung der Kläranlage zu erstellen. An das Wasserwirtschaf ts- £ Unc * das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und
S °*' e appe "' ert werden, daß nach Erfüllung der planungs- F vp hen Voraussetzungen möglichst bald die Erweiterung i r aran lage und der Bau des Hauptsammlers in das Förde- | gsprogramm des Landes aufgenommen werden solle. Die An- |rü ri* C * 6r ^ asserw ' rtsc haftsverwaltung sei sicher nicht unbe- I et ' ** 1re Realisierbarkeit hänge aber auch von der Haltung
der Wasserwirtschaftsverwaltung selbst ab.
I. Beigeordneter Dr. Hütte wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Ansiedlung des Gewerbebetriebes, auf die sich die Änderung des Bebauungsplanes bezieht, ohnehin erst in zwei Jahren spruchreif wird und die Abwässer erst in 5 bis 6 Jahren anfallen. Es müßte das Ziel der Verbandsgemeinde sein, innerhalb dieser Zeit die Erweiterung der Kläranlage'und den Anschluß an den Hauptsammler verwirklicht zu haben.
Ratsmitglied Bächer (SPD) betonte, schon aus umweltpolitischen Gründen sei es unvertretbar, ein Gewerbegebiet zu erschließen und die Abwasserbeseitigung nicht zu klären. In diesem Zusammenhang kritisierte er, daß erst Anfang März 1983 der Haupt- und Finanzausschuß darüber informiert worden sei, daß die Abwasserbeseitigung im Bereich des „Alten Galgens vorerst durch Hauskläranlagen vorgesehen sei. Diese seien jedoch nicht geeignet, die anfallenden Industrieabwässer aufzunehmen. Es komme in diesem Zusammenhang nicht nur auf die Quantität des Abwassers, sondern auch auf.die in dem Abwasser enthaltenden Schadstoffe an.
Ratsmitglied Kram (CDU) betonte, bei der Realisierung der Abwasserbeseitigungskonzeption der Verbandsgemeinde komme es nicht allein auf den Anschluß des’Gewerbegebietes „Alter Galgen" an die Kläranlage an, sondern auch auf die Entwässerung der Stadtteile Eigendorf und Eschelbach. Dieses Problem sei ebenso dringlich wie die Abwasserbeseitigung vom „Alten Galgen". Auf Antrag von Ratsmitglied Kram (CDU) beschloß der Stadtrat einstimmig, dem I. Beigeordneten der Stadt den Auftrag zu erteilen, mit dgr VerbandsgemeLnde mit folgendem Ziel zu verhandeln:
Der Stadtrat bat um ausführliche Information über den Stand der Planungen zum Bau des Hauptsammlers von Eigendorf über Eschelbach und vom „Alten Galgen" zur Kläranlage sowie die Erweiterung der Kläranlage.
Die vorhandenen Pläne sollten dem Stadtrat oder den Fachausschüssen erläutert werden.
Außerdem soll der I. Beigeordnete die Verbandsgemeinde bitten, nähere Informationen über den Zeitpunkt der Verlegung des Hauptsammlers und die Erweiterung der Kläranlage Montabaur sowie die Aufnahmekapazität der Kläranlage im jetzigen Stadium zu erteilen.
Der Stadtrat betonte die besondere Dringlichkeit des Problems der Abwasserbeseitigung im Gewerbegebiet „Alter Galgen" vor allem unter dem Aspekt der Gewerbeansiedlung. Er forderte die Verbandsgemeinde auf, die notwendigen Schritte zur schnellstmöglichen Realisierung der Pläne zum Bau des Hauptsammlers und zur Erweiterung der Kläranlage zu unternehmen. Insbesondere bat der Stadtrat, unverzüglich baureife Pläne und konkrete Kostenermittlungen zu erstellen. Schließlich solle mit der Wasserwirtschaftsverwaltüng und dem zuständigen Ministerium über eine möglichst baldige Bezuschussung der Maßnahmen verhandelt werden.
Anschließend beschloß der Stadtrat einstimmig, dem vorliegenden Plan zur Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" zuzustimmen und diesen Entwurf nach den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes offenzulegen.
Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt I"
Durch einstimmigen Beschluß des*Stadtrates wurde die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt I" zum zweiten Mal geändert. Die Änderung hat zum Gegenstand, daß der Geltungsbereich der Satzung, der die Bebauungsplangebiete „Altstadt I" und „Altstadt II" umfaßt, um einige Grundstücke .erweitert wurde. Neu aufgenommen wurde der Bereich zwischen der Biergasse, der neuen innerstädtischen Entlastungsstraße und dem Fußweg zwischen den Anwesen Decker und Roßbach.
Die Änderungssatzung, aus der sich die Grenzen des Sanierungs- gebiefes und die neu in das Sanierungsgebiet aufgehommenen Flurstücke im einzelnen ergeben, wird nach Genehmigung

