Montabaur 15 / 10/83
letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.Dez. 1978 (GVBI. S. 770),
öffentliche Bekanntmachung
Erneute Offenlage der Bebauungsplanänderung „Kleinholbach"
der Ortsgemeinde Girod gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 5.10.
1982 folgende Änderungen des Bebauungsplanes „Kleinhol-
bach" beschlossen:
1. Die Borngasse wird in ihrer tatsächlichen Trassenführung dargestellt.
2. Der vorgesehene Kinderspielplatz im Bereich der Flurstücke Nr. 1128 bis 1134 wird aus wirtschaftlichen Gründen in seiner Größe reduziert.
3. Zur besseren Aufschließung des Bereiches zwischen der Südstraße und der künftigen Landesstraße Nr. 314 wird ein Wohnweg mit einem Wendehammer und einem Fußweg ausgewiesen.
4. Die Anbindung der künftigen Landesstraße Nr .314 an die Bundesstraße Nr. 49 wird in ihrem Verlauf geringfügig geändert. Die Schutz- und Grünstreifen an der Ostseite erhalten hierdurch einen neuen Zuschnitt.
5. Da die Flurstücke Nr. 35 bis 38 in den Planbereich des Bebauungsplanes bereits eingezogen wurden, wird eine entsprechende überbaubare Fläche ausgewiesen. Zur Erschließung dieser Grundstücke wird der Weg Nr. 2020 bis zum Flurstück Nr. 35 bzw. 36 verlängert. Gleichzeitig wird ein Wohnweg zum Flurstück Nr. 38 ausgewiesen.
6. Im Bereich des Grundstückes Nr. 57/22 wird die überbaubare Fläche dem vorhandenen Gebäudebestand angepaßt.
7. Durch die geänderte Straßenführung, die Reduzierung des Kinderspielplatzes usw. werden die überbaubaren Flächen geändert.
Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Begründung liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 21. März 1983 bis 21. April 1983 Jeweils während der Dienstzeit fmontags, mittwochs, donners- |s und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen I des Ortsbürgermeisters in 5431 Girod während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
[Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts- Semeinde Girod mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
j ? er Planbereich des Bebauungsplanes „Kleinholbach" umfaßt insbesondere den innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kleinholbach in den Gemarkungsteilen „Bornwiese", Lim Dorf", „Ober dem Born" und „Bornstück". Der Planbe- feich wird im groben wie folgt umgrenzt.
[m Süden von der Bundesstraße Nr. 49 Mm Westen tlw. von der Landesstraße Nr. 314 und [TO'Norden und Osten insbesondere von der oberirdischen kv-Leitung.
Ni G'rod. 7. März 1983 eber, Ortsbürgermeister
fR0SSHOL8ACH:
[yerloren - Gefunden
Isch^iT ® rts 9 eme ' n< ^ e wurden 1 Paar rote wollene Kinderhand- I Jtuheund 1 Paar Kunstleder-Kinderhandschuhe als Fundsache legeben.
|n 1 ej^ er ' ierer können sich bei der Ortsgemeindeverwaltung |Metternich, Ortsbürgermeister
NIEDERERBACH:
Arbeiten an der Dorfgemeinschaftshalle werden fortgesetzt Freiwillige Helfer gesucht
Am kommenden Wochenende (19.3.1983) sollen die Abschlußarbeiten an der Dorf gemeinschaftshalle in Angriff genommen werden.
Hierzu ergeht nochmals der Aufruf an freiwillige Helfer zur Mitarbeit.
Zey, Ortsbürgermeister
NOMBORN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 1.3.1983
Baukostenzuschuß für Ausbau des Kindergartens Nentershausen bewilligt
Der Ortsgemeinderat wurde von einem Schreiben des Kath. Pfarramtes Nentershausen unterrichtet, aus dem hervorging, daß die Besucherzahl des Kindergartens Nentershausen in den letzten Jahren so stark angestiegen ist, daß eine 5. Gruppe eingerichtet werden soll. Seitens des Kreises sei signalisiert worden, einen Zuschuß von 45% der Ausbaukosten zu übernehmen. Die Ausbaukosten wurden vom Kath. Pfarramt Nentershausen mit ca. I22.000,- DM geschätzt.
Da nach Aussage des Pfarramtes Nentershausen die Diözese Limburg z.Zt. nicht in der Lage ist, die Ausbaukosten sowie die zusätzlichen Personal kosten zu übernehmen, wurden von den Ortsgemeinden, deren Kinder den Kindergarten in Nentershausen besuchen, Zuschüsse erbeten.
Ausgehend von dem Verhältnis der Gesamtbesucherzahl wurde für Nomborn ein Baukostenanteil von 1.700,- DM errechnet.
Der Rat erklärte sich einstimmig zur Gewährung eines entsprechenden Baukostenzuschusses bereit. Die Zuschußgewährung soll jedoch nur unter der Voraussetzung erfolgen, daß der Träger des Kindergartens die zusätzlichen Personalkosten übernimmt. Eine Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Personalkosten durch die Gemeinde bestand im Rat nicht.
Keine Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden im Jahre 1983
Einstimmig wurde vom Rat erklärt, im Jahre 1983 nicht am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" teilzunehmen. Die Entscheidung wurde damit begründet, daß zunächst dar Ausbau der Ortsdurchfahrt erfolgen soll, da die Gemeinde die Anschlußstraßen sowie den Platz an der Bushaltestelle bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestalten kann. Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß Pläne über die Gestaltung der gemeindlichen Anlage bereits vorliegen.
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GROSSHOLBACH
Holzverkauf
Interessenten, die noch Bedarf an Holz haben, werden gebeten, sich beim Forstamtmann Günter Noll für den Ankauf von Restholz zu melden. Tel. 06485/697.
GÖRGESHAUSEN:
SV Grün-Weiß Görgeshausen e.V.
Die 1. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag, dem 13.3.83, gegen Ahrbach. Anstoß ist um 15.00 Uhr auf dem Sportplatz in Ahrbach.
Die Alten Herren spielan am Samstag, dem 12.3.83.gegen Ransbach. Anstoß ist um 16 Uhr in Ransbach.
Die B-Jugend spielt am kommenden Sonntag gegen Niederahr. Spielbeginn ist um 09.30 Uhr in Niederahr.

