Montabaur 14/10/83
NIEDERELBERT:
Sportverein „Blau-Weiß" Niederelbert
Sonntag) 13.3.1983,
Die 1. Mannschaft spielt um 15.00 Uhr in Niederelbert in einem Heimspiel gegen Siershahn.
Wir freuen uns über viele Zuschauer.
Kirmesgesellschaft 1979
Am Freitag, dem 11.8.1983 um 20.00 Uhr trifft sich die Kirmesgesellschaft 1979 in der Gaststätte Keul.
Um vollständiges Erscheinen wird gebeten.
OBERELBERT:
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert Am Montag, dem 14. März 1983, 20.00 Uhr spricht Herr Dr. Niklas im Vereinslokal Pilgenröther über das Thema: „Biologische Düngung und Schädlingsbekämpfung" Alle Mitglieder werden hierzu recht herzlich eingeladen.
VE R MÖGE NSHAUSHALT
in der Einnahme auf 857.000,-- DM
in der Ausgabe auf 857.000,- DM
festgesetzt
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 94.000,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
'ermächtigungen auf 0,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
220 v.H. 240 v.H.
SV Oberelbert 1928 e.V., Abt. Alte Herren 2. GEWERBESTEUER
Am Samstag, 12.3.1983 spielen wir um 16.30 Uhr in Horressen, nach Gewerbeertrag und Gewerbe- Die Spieler treffen sich um 15.45 Uhr im Vereinslokal Borchart, kapital
280 v.H.
Wanderfreunde Oberelbert
Am 13.3.1983 Konditionswanderung nach Nassau und zurück. Abmarsch: 10.00 Uhr Dorfplatz. Verpflegung: Rucksack. Wanderführer Egon Spitzhorn.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
WELSCHNEUDORF:
Alte Herren, Welschneudorf
Am Samstag, dem 12.3.1983 spielen wir gegen die Alten Herren aus Hillscheid.
Anstoß 16.00 Uhr.
Abfahrt 15.30 Uhr.
Freiwillige Feuerwehr
Samstag, 12.3.1983, 20.00 Uhr Generalversammlung in der Gaststätte „Zum Hannes".
Alle aktiven und inaktiven Mitglieder sind recht herzlich eingeladen. Eingeladen sind auch diejenigen, die aktiv oder inaktiv bei der Feuerwehr mitmachen wollen.
Gitarrenabend
Die Arbeitsgemeinschaft Jugend Elbertgemeinden veranstaltet am Sonntag, dem 13. März 1983, um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte „Foreltenhof" bei Welschneudorf einen Gitarrenabend mit dom Solisten Volker Höh. Auf dem Programm stehen Werke aus Renaissance und Klassik. Der Eintritt beträgt
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DM.
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EISBACHGEMEINDEN
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GIROD:
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1983 vom 4.3.1983
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Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28. 2.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf 642.000,- DM
in der Ausgabe auf 642.000,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeii Girod für das Haushaltsjahr 1983 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 94.000,-Ol
II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) ».für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, den 28.2.1983
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge: Meckel
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.3.1983 bii 24.3.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathautj in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110 öffentlich j aus.
Girod, den 4.3.1983 Ortsgemeindeverwaltung Girod
(L.S.) Leber, Ortsbürgermeister HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und I
2. die’ Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen a i
Gemeinderates« (§ 34 GemO) I
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nech ^l ser öffentichen Bekanntmachung schriftlich unter , I der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrub I können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von 1 ® ,r I oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelt® I macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung I Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 41 I I

