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I 54 II Neuhäusel, 7.3.1983

[Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

IBebauungsplanSpiel- und Sportzentrum" der Ortsgemeinde iNeuhäusel

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat jit Verfügung vom 28.2.1983 Az. 6 a / 60 - 610 -13 nach- tehende Genehmigung erteilt:

[Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 les Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl.

S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleuni­gung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvor- [haben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Ver­ladung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung iber Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die feitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. |422),die Genehmigung erteilt:

Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzun- len in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung [rom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesge- Jetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ- ]en Unterlagen:

I Planurkunde (Text

I Begründung.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich be­kanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit Bieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der f/erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 2, Zimmer 201, Montabaur, während der Dienststun- pn eingesehen werden.

gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz [Mieden § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

(44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

Oer Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­engen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten (ermögensnachteile eingetreten sind.

|rkann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, ß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent- jchädigungspflichtigen beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner- plbvon 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die J Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten |nd, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

^55a Bundesbaugesetz (Auszug)

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften | e sesGesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen I von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn | n,c " t schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

ennutzun 9 s P* anes oc * er der Satzung gegenüber der |ie Vmi fle,tend 9 ema cht worden ist; der Sachverhalt, der etzung begründen soll, ist darzulegen.

IjQer, ! nicht für die Verletzung von Vorschriften über Itani mi9un9 und die Bekanntmachung des Flächennut- ««anes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentl.Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung

begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Flurstücke:

Flur: 8

Flurstücke: 43, 44, 45, 46, 47/1, 47/2,48, 49/1, 51/3, 51/4, 65, 66 , 67, 68 , 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 93,94 tlw.

96 tlw.

Das Plangebiet umfißt im wesentlichen das Gelände zwischen dem künftigen BaugebietAuf der Haid" und dem Schulzen­trumAugst". Das Plangebiet wird im groben wie folgt begrenzt: ' /

im Norden: von den Wirtschaftswegen Nr. 139 und 93 im Osten: von den Flurstücken Nr. 52/1 und 60/1 im Süden: von den Wirtschaftswegen Nr. 71 und 96 im Westen: von dem Wirtschaftsweg Nr. 92 5411 Neuhäusel, 8 . März 1983 Ortsgemeinde Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister

waswo

Kinderfreizeit Augst

Am 25. März ist der letzte Anmeldetermin für die Kinderfrei­zeit Augst 83, die vom 16. - 24. Juli auf der Domäne Hohlen- fels/Zollhaus stattfindet. Kinder im Alter von 9-12 Jahren können hier unter Leitung von 6 erfahrenen Gruppenleitern aus der Augst, unter dem ThemaDie Wubbdische" ihre Zeit mit Basteln, Spielen und vielem mehr verbringen. Der Preis bedrägt 210,- DM. Informationen und Anmeldungen gibt es bei Euren Pfarrämtern und bei Sonja und Georg Balk, Tel. 8786 und Sylvia Ziessner, Tel. 2058 alle Eitelborn, Uta Kris­sei , Tel. 2210, Neuhäusel; Karin Sauer, Tel. 2238 Kadenbach und Rochus Schneider, Tel. 512 Simmern.

Pfarrgemeinderat veranstaltet Tanzkurs

Der F*farrgemeinderat Simmern beabsichtigt, einen Tanzkurs zu organisieren.

Es sind 8 Abendveranstaltungen vorgesehen, sechs sollen in Neuhäusel im Saal Kaltenhäuser, zwei bei der veranstalten­den Tanzschule in Limburg stattfinden.

Die Tanzabende sollen am 17. Mai 1983 beginnen, jeden 2. Dienstag stattfinden und vor den Sommerferien beendet sein. Interessenten, die tanzen lernen oder ihre Kenntnisse vervoll­kommnen wollen, mögen sich bei Frau Rita Ruprecht, Tel. 02620/8021 Erkundigungen einholen bzw. anmelden.

Wir wollen versuchen, soweit es möglich ist, auch Einzelperso­nen aufzunehmen.

EITELBORN:

Jahrgang 1948/49

Am Freitag, dem 18.3.1983, um 20.00 Uhr treffen wir uns zwecks Besprechung der diesjährigen Jahrgangsfeier in der GaststätteZur Krone" (Vogt)

Auch alle Neubürger der v.g. Jahrgänge sind zu diesem Treffen recht herzlich eingeladen.

SC 1919 Eitelborn

Im nächsten Heimspiel am Sonntag, dem 13.3.83, 15.00 Uhr trifft die I. Mannschaft auf die starke Elf von TuS Niederberg. Auch die 2. Mannschaft hat ein Heimspiel. Sie spielt um 13.00 Uhr in Neuhäusel gegen den Tabellenzweiten VfR Koblenz.