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Montabaur - 17 - 9/83

WEITERE BESCHLÜSSE IM ÄNDERUNGSVERFAHREN BEBAUUNGSPLAN "KRAUTFELD - OBERES DIELKOPF­FELD

Der Rat hatte am 10.11.1981 beschlossen, den Bebauungsplan "Krautfeld - Oberes Dielkopffeld" so zu ändern, daß für die Flurstücke 28 bis 33 in Flur 1 ein Mischgebiet ausgewiesen wird. Nachdem die Bürgerbeteiligung sowie das Beteiligungs­verfahren der Träger öffentlicher Belange und die Offenlage des Änderungsentwurfes durchgeführt wurden, war in der Sitzung am 22.2.1983 zum Abschluß des Verfahrens - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - lediglich noch der Zustimmungs­beschluß sowie der Satzungsbeschluß zu fassen. Diese Entschei­dungen ergingen durch den Ortsbürgermeister nach Anhörung der nicht ausgeschlossenen Ratsmitglieder (der überwiegende Teil des Rates konnte wegen Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitwirken). Der Änderungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Anschließend erfolgt nach Ausfertigung durch den Ortsbürger­meister die öffentliche Bekanntmachung.

ERHEBUNG VON VORAUSLEISTUNGEN AUF ER­SCHLIESSUNGSBEITRÄGE BESCHLOSSEN Da die Ortsgemeinde die Investitionen für Baustraße, Straßen­entwässerung und Straßenbeleuchtung für die Straßen Eber- eschenweg/"lm Krautfeld" und den verlängerten Dielkopfweg bereits vorfinanziert hat, wurde empfohlen, Vorausleistungs­beiträge für die Grundstücke, für die eine Baugenehmigung Erteilt wurde, zu erheben. Die Baukosten für die Straße ''Ebereschenweg" und den verlängerten Dielkopfweg wurden imitca. 505.000,-- DM beziffert.

Einstimmig - bei einer Enthaltung - wurde daraufhin beschlos­sen, für die Grundstücke an den nachfolgenden Straßen, für die Grundstücke an den nachfolgenden Straßen, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, einen Vorausleistungsbetrag auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge zu erheben.

Die Vorausleistungssätze wurden wie folgt festgelegt: Ebereschenweg /"Im Krautfeld" einschließlich Wegeparzellen 8 und 16 10,-- DM /qm

verlängerter Dielkopfweg (Parz. 171 von Ende der Parz. 45 und 175 bis Einmündung der Wege Parzellen 67 und 162 und Parz. 62)

- Abschnittsbildung - 8,-- DM/qm

Darüber hinaus wurde die Bildung eines Erschließungsgebietes für die Straßen Ebereschenweg und "Im Krautfeld" sowie eine Abrechnung der v.g. Parzellen des Dielkopfweges als Erschließungseinheit beschlossen.

HAUSHALTSÜBERSCHREITUNG GENEHMIGT Insbesondere durch den Preisanstieg auf dem Energiesektor wurden Mehrkosten verursacht, die den ur^prünglichNm Plan bereitgestellten Haushaltsansatz (Bewirtschaftungskosten für gemeindeeigene Häuser) überstiegen. Die Haushaltsüberschrei­tung belief sich insgesamt auf 4.000,-- DM. Die Überschreitung wurde vom Rat genehmigt. Zugleich wurde beschlossen, diese Mehrkosten durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen zu decken.

AUFTRAG FÜR AUSSENANSTRICH AM RATHAUS VERGEBEN

Nachdem durch den Erlaß der Haushaltssatzung die haushalts- rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, beschloß der Rat die Vergabe des Auftrages für einen Außenanstrich am Rathaus. Die Vergabe des Auftrages erfolgte nach vorheriger Angebotseinholung. Auftragsvolumen: ca. 6.000,-- DM.

j ZAHLUNG VON AUSSERORDENTLICHEN KOSTEN IM I RAHMEN DES AUSBAUES DER ORTSDURCHFAHRT j GENEHMIGT

Dem Rat wurde ein Schreiben des Straßenbauamtes Diez Zur Kenntnis gegeben, aus dem hervorging, daß das Rech­nungsamt bei der Prüfung der Abrechnungsunterlagen im usammenhang mit dem Ausbau der L 327 in der Ortsdurch- ?

fahrt Welschneudorf festgestellt hat, daß das Land Zahlungen geleistet hat, die zu Lasten der Ortsgemeinde Welschneudorf gehen. So wurden u.a. in Sand versetzte Hochbordsteine aufgenommen und anschließend Bordsteine in Beton versetzt. Darüber hinaus wurde ein Anteil bei der Natursteinmauer bislang noch nicht abgerechnet. Insgesamt wurden Kosten von 9.222,36 DM, die das Land vorfinanziert hat, von der Gemeinde zurückgefordert.

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, grundsätzlich der

Zahlung dieser Kosten zuzustimmen. Diese Aussage wurde jedoch davon abhängig gemacht, daß das Land auch diese Kosten mit 60 % bezuschußt.

AUFSTELLUNG EINER PROVISORISCHEN STRASSEN- LEUCHTE IM NEUBAUGEBIET "KÜHFELDCHEN" BE­SCHLOSSEN I

Gleichfalls einstimmig wurde entschieden, den Auftrag für die Aufstellung einer provisorischen Straßenleuchte im Neubaugebiet "Kühfeldchen" zu erteilen. Die Auftragsvergabe erfolgte nach Einholung eines Angebotes zum Festpreis von 565,-- DM. Der Standort der Straßenleuchte wurde im Bereich des Anwensens Leiberg festgelegt.

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NIEDERELBERT

Sportverein "Blau-Weiß" Abteilung Alte Herren

Samstag, 5.3.1983 Hallenfußballspiel gegen die Betriebsmann­schaft der Fa. Von Bergh.

Abfahrt ab Gemeindeplatz 16.30 Uhr.

Anstoß: Kreissporthalle Montabaur, 17.00 Uhr.

Jahreshauptversammlung des Mandulinenvereins "Edelweiß" Niederelbert

Am 9.3.1983 findet um 19.00 Uhr die diesjähriges Jahres­hauptversammlung des Mandolinenvereins Niederelbert statt. Alle Mitglieder werden gebeten hieran teilzunehmen.

AUSBILDUNG

Ebenso gibt der Mandolinenverein allen Interessierten die Möglichkeit, das Mandolinenspielen zu erlernen. Interessenten möchten sich bitte bis zum 9.3.1983 bei Herrn Günter Keul, Tel. 02602/4793 melden.

ASV Niederelbert

Am 5. März 1983 findet in der Elberthalle in Niederelbert um 20.00 Uhr der Pokalkampf gegen Kreuznach statt. Aus diesem Grunde wurde der geplante Aufstiegskampf gegen Mainz verschoben. Der Kampf gegen den Oberligisten Kreuz­nach ist ein wichtiges Ereignis für die weiteren Kämpfe um \ den Aufstieg in die Landesliga. Der Rückkampf findet am 12.3.1983 in Kreuznach statt. Mitfahrgelegenheit gegen eine Kostenbeteiligung ist gegeben. Anmeldungen bei Walter Schlemmer Niederelbert. Wir bitten um Beachtung im Mitteilungsblatt unter "was, wann wo?" '

Sportverein "Blau-Weiß" Niederelbert

SONNTAG, 6.3.1983 - Spie! der 1. Mannschaft um 15.00 Uhr in Nomborn.

OBERELBERT

Möhnenverein

DONNERSTAG, 10.3.1983, 20.00 Uhr Treffen der Möhnen in der Gaststätte Borchard.

Treffen der Seniorengruppe Oberelbert

DIENSTAG, 8.3.1983,15.00 Uhr Treffen der Senioren­gruppe Oberelbert im Pfarrheim. Herr Friedrich spricht zur Problematik der neuen Sozialgesetzgebung.